Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Sirup leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2106 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9030 - Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9051 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9059 - andere
TARIC: 2106 9059 92 - andere
Zolltarifnummer: 2106 9059 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Sirup hängt entscheidend von der Zusammensetzung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer für Ihr Produkt zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sirup
Der HS-Code für Sirup lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.59. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.59.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.59.99.0.
Einreihung von Sirup nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Sirup erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Maßgeblich ist, ob der Sirup Aroma- oder Farbstoffe enthält (Position 2106) oder nicht (Position 1702).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sirup
Alternative Einreihung
Zuckersirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen (Position 1702)
Alternative Einreihung
Aromatisierte/gefärbte Zuckersirupe mit Saccharose ≥ 70 GHT
Alternative Einreihung
Aromatisierter/gefärbter Glucose- und Maltodextrinsirup
Alternative Einreihung
Aromatisierte/gefärbte Zuckersirupe mit zugesetztem Rohr-/Rübenzucker ≥ 65 % des Nettogewichts
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sirup (2106) ≠ Zuckersirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen (Position 1702) (1702)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sirup bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.59.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sirup (2106) ≠ Aromatisierte/gefärbte Zuckersirupe mit Saccharose ≥ 70 GHT (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sirup bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.59.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sirup (2106) ≠ Aromatisierter/gefärbter Glucose- und Maltodextrinsirup (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sirup bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.59.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb der genannten Positionen:
Alternative Einreihung
Zuckersirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen (Position 1702)
Alternative Einreihung
Aromatisierter/gefärbter Glucose- und Maltodextrinsirup
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sirup ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sirup (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Sirup
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Sirup mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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3505.10.90.00.0 · 9 %
Allulose
2940.00.00.80.0 · 6,5 %
Praline
1806.90.19.00.0 · 8,3 %
Surimi
1604.20.05.00.0 · 20 %
Algenextrakt
1302.19.70.00.0 · 0 %
Christstollen
1905.90.70.00.0 · 9,7 %
Getrocknete Aprikose
0813.10.00.00.0 · 5,6 %
