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Lebensmittel & GetränkeKapitel 35Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kollagen-Pulver: 3504.00.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kollagen-Pulver (3504.00.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kollagen-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kollagen-Pulver Produktbild

Kollagen-Pulver ist ein feines, wasserlösliches Pulver aus enzymatisch hydrolysiertem tierischem Kollagen. Es wird als Nahrungsergänzungsmittel oder zur Proteinanreicherung verwendet. Die korrekte Einreihung hängt von der Zusammensetzung und dem Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kollagen-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Nachfolgend die Hierarchie:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 35 - EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
  • Position: 3504 - Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3504 0090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3504 0090 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die Einreihung von Kollagen-Pulver kann von der genauen Zusammensetzung abhängen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kollagen-Pulver

Der HS-Code für Kollagen-Pulver lautet 3504.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3504.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3504.00.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3504.00.90.90.0.

Einreihung von Kollagen-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Kollagen-Hydrolysat fällt als Eiweißstoff unter Position 3504, da es weder als Lebensmittelzubereitung (Kapitel 21) noch als Gelatine (Position 3503) einzureihen ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kollagen-Pulver

Alternative Einreihung

3504.00.90.10.0 3,4 %

Caseinproteinhydrolysat – ausgeschlossen, da Kollagen-Hydrolysat kein Casein-Protein ist

Alternative Einreihung

2106.90.92.50.0 3,4 %

Lebensmittelzubereitung, Caseinproteinhydrolysat – ausgeschlossen, da Kollagen-Hydrolysat kein Casein-Protein ist

Alternative Einreihung

2106.90.92.40.0 3,4 %

Lebensmittelzubereitung, andere – ausgeschlossen, da spezifischere Position 3504 einschlägig

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kollagen-Pulver (3504) ≠ Caseinproteinhydrolysat – ausgeschlossen, da Kollagen-Hydrolysat kein Casein-Protein ist (3504)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kollagen-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kollagen-Pulver (3504) ≠ Lebensmittelzubereitung, Caseinproteinhydrolysat – ausgeschlossen, da Kollagen-Hydrolysat kein Casein-Protein ist (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kollagen-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kollagen-Pulver (3504) ≠ Lebensmittelzubereitung, andere – ausgeschlossen, da spezifischere Position 3504 einschlägig (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kollagen-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nur bei abweichender Produktbeschaffenheit denkbar:

Alternative Einreihung

2106.90.92.50.0 3,4 %

Lebensmittelzubereitung, Caseinproteinhydrolysat – ausgeschlossen, da Kollagen-Hydrolysat kein Casein-Protein ist

Alternative Einreihung

2106.90.92.40.0 3,4 %

Lebensmittelzubereitung, andere – ausgeschlossen, da spezifischere Position 3504 einschlägig

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kollagen-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kollagen-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI53950/24-13504.00.90.90.0
Kollagenhydrolysat; Pulver zur Herstellung eines kollagenhaltigen Getränkes; durch enzymatische Hydrolyse aus kollagenreichem Material vom Rind gewonnen; 100 % Kollagenhydrolysat
DEBTI16048/24-13504.00.90.90.0
Kollagenhydrolysat; natürliches Proteinprodukt, durch enzymatische Hydrolyse von kollagenreichen Rinderhäuten gewonnen
DE2497/10-13504.00.90.90.0
Collagen Peptide 3000 Nahrungsergänzungsmittel; Proteinhydrolysat aus Fischhaut; weißes rieselfähiges Pulver
DEF/1147/09-13504.00.90.90.0
Collagen Peptide 3000 Nahrungsergänzungsmittel; Proteinhydrolysat aus Fischhaut; weißes grobkörniges Pulver
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

3,4 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,4 %

Drittlandszoll

USA3,4 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,4 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Kollagen-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kollagen-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kollagen-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Kollagen-Pulver?

Kollagen-Pulver (Kollagen-Hydrolysat) wird unter der Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst Peptone und andere Eiweißstoffe, die nicht als Lebensmittelzubereitung (Kapitel 21) oder Gelatine (Position 3503) einzureihen sind.

Welchen HS-Code hat Kollagen-Pulver?

Der HS-Code (6-stellig) für Kollagen-Pulver lautet 350400. Er fällt unter Position 3504 'Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert'.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kollagen-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Kollagen-Pulver (3504.00.90.90.0) beträgt 3,4 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Kollagen-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zu Lebensmittelzubereitungen (Kapitel 21) und zu Gelatine (Position 3503). Kollagen-Hydrolysat ist ein reines Eiweißhydrolysat ohne geschmacksgebende Zusätze und verliert durch enzymatische Spaltung das Geliervermögen. Eine Alternative wäre die Einreihung als Caseinproteinhydrolysat (3504.00.90.10.0), die jedoch nicht zutrifft, da Kollagen kein Milcheiweiß ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kollagen-Pulver verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Zudem können falsche Angaben zu Einfuhrbeschränkungen (z. B. Veterinärkontrolle) führen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kollagen-Pulver?

Ja, für Kollagen-Pulver gelten besondere Maßnahmen: Veterinärkontrolle (Code 410) wegen des tierischen Ursprungs, Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (Code 750) bei Bio-Ware sowie mögliche Zusatzzölle (Code 695). Diese Maßnahmen sind bei der Zollanmeldung zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kollagen-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Kollagen-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3504.00.90.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (350400), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (35040090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3504009090) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kollagen-Pulver?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Kollagen-Pulver ist die Position 3504 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei neuen Handelsabkommen oder Änderungen der EU-Zolltarifverordnung.

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