Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Nachfolgend die Hierarchie:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 35 - EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
- Position: 3504 - Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert
Kombinierte Nomenklatur: 3504 0090 - andere
Zolltarifnummer: 3504 0090 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die Einreihung von Kollagen-Pulver kann von der genauen Zusammensetzung abhängen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kollagen-Pulver
Der HS-Code für Kollagen-Pulver lautet 3504.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3504.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3504.00.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3504.00.90.90.0.
Einreihung von Kollagen-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Kollagen-Hydrolysat fällt als Eiweißstoff unter Position 3504, da es weder als Lebensmittelzubereitung (Kapitel 21) noch als Gelatine (Position 3503) einzureihen ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kollagen-Pulver
Alternative Einreihung
Caseinproteinhydrolysat – ausgeschlossen, da Kollagen-Hydrolysat kein Casein-Protein ist
Alternative Einreihung
Lebensmittelzubereitung, Caseinproteinhydrolysat – ausgeschlossen, da Kollagen-Hydrolysat kein Casein-Protein ist
Alternative Einreihung
Lebensmittelzubereitung, andere – ausgeschlossen, da spezifischere Position 3504 einschlägig
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kollagen-Pulver (3504) ≠ Caseinproteinhydrolysat – ausgeschlossen, da Kollagen-Hydrolysat kein Casein-Protein ist (3504)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kollagen-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kollagen-Pulver (3504) ≠ Lebensmittelzubereitung, Caseinproteinhydrolysat – ausgeschlossen, da Kollagen-Hydrolysat kein Casein-Protein ist (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kollagen-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kollagen-Pulver (3504) ≠ Lebensmittelzubereitung, andere – ausgeschlossen, da spezifischere Position 3504 einschlägig (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kollagen-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nur bei abweichender Produktbeschaffenheit denkbar:
Alternative Einreihung
Lebensmittelzubereitung, Caseinproteinhydrolysat – ausgeschlossen, da Kollagen-Hydrolysat kein Casein-Protein ist
Alternative Einreihung
Lebensmittelzubereitung, andere – ausgeschlossen, da spezifischere Position 3504 einschlägig
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kollagen-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kollagen-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Kollagen-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kollagen-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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Geröstete Kaffeebohne
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0701.90.90.90.0 · 11,5 %
Primitivo
2204.21.82.90.0 · 15,4 %
Kollagen
3504.00.90.90.0 · 3.4 %
