Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6117 - Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
- Unterposition: 6117 80 - anderes Bekleidungszubehör
Zolltarifnummer: 6117 8080 00 0 - anderes
Hinweis zur Einreihung
Ohrenschützer aus Gewirken oder Gestricken fallen in der Regel unter 6117.80.80.00.0. Weicht die Beschaffenheit ab (z.B. Leder oder ausschließlich Kunststoff), kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie zur genauen Bestimmung den digitalen Einreihungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ohrenschützer
Der HS-Code für Ohrenschützer lautet 6117.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6117.80.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6117.80.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6117.80.80.00.0.
Einreihung von Ohrenschützer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Bei der Ein- und Ausfuhr von Ohrenschützern sind folgende Beschränkungen und Verbote zu beachten:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ohrenschützer
Alternative Einreihung
anderes Bekleidungszubehör aus elastischen oder kautschutierten Gewirken
Alternative Einreihung
Schals, Tücher, Kopftücher, Krawatten, Halsbinden und dergleichen
Alternative Einreihung
Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt
Alternative Einreihung
Sicherheitskopfbedeckungen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Ohrenschützer (6117) ≠ anderes Bekleidungszubehör aus elastischen oder kautschutierten Gewirken (6117)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ohrenschützer bleibt die Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Ohrenschützer (6117) ≠ Schals, Tücher, Kopftücher, Krawatten, Halsbinden und dergleichen (6117)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ohrenschützer bleibt die Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Ohrenschützer (6117) ≠ Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt (6505)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ohrenschützer bleibt die Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Darüber hinaus könnte eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen:
Alternative Einreihung
anderes Bekleidungszubehör aus elastischen oder kautschutierten Gewirken
Alternative Einreihung
Schals, Tücher, Kopftücher, Krawatten, Halsbinden und dergleichen
Alternative Einreihung
Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt
Alternative Einreihung
Sicherheitskopfbedeckungen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ohrenschützer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ohrenschützer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollrechner für Ohrenschützer
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ohrenschützer aus China oder anderen Ländern. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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