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Büro & DruckKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Papier-Ticket: 4911.99.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Papier-Ticket (4911.99.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Papier-Ticket unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Papier-Ticket Produktbild

Papier-Ticket ist ein bedruckter Berechtigungsnachweis aus Papier oder Karton, der als Eintrittskarte, Fahrkarte oder Parkticket dient. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit und Bedruckung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Papier-Ticket beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  • Unterposition: 4911 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4911 9900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Papier-Ticket hängt von der genauen Beschaffenheit ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Papier-Ticket

Der HS-Code für Papier-Ticket lautet 4911.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.99.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.99.00.00.0.

Einreihung von Papier-Ticket nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Papier-Ticket in die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (charaktergebende Beschaffenheit). Maßgeblich ist die Funktion als bedruckter Berechtigungsnachweis, der als Druckerzeugnis des grafischen Gewerbes in Kapitel 49 fällt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Papier-Ticket

Alternative Einreihung

4909.00.00.00.0 0 %

Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen

Alternative Einreihung

4820.90.00.00.0 0 %

Andere Waren des Papierhandels

Alternative Einreihung

4911.91.00.00.0 0 %

Bilder, Bilddrucke und Fotografien

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Papier-Ticket (4911) ≠ Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen (4909)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Ticket bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Papier-Ticket (4911) ≠ Andere Waren des Papierhandels (4820)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Ticket bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Papier-Ticket (4911) ≠ Bilder, Bilddrucke und Fotografien (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Ticket bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Darüber hinaus können folgende Codes aus anderen Kapiteln oder Positionen relevant sein:

Alternative Einreihung

4909.00.00.00.0 0 %

Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen

Alternative Einreihung

4820.90.00.00.0 0 %

Andere Waren des Papierhandels

Alternative Einreihung

4911.91.00.00.0 0 %

Bilder, Bilddrucke und Fotografien

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Papier-Ticket ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Papier-Ticket (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI36442/23-14911.99.00.00.0
Parkticket-Endlosstreifen aus Papier, vorgedruckt, von Automaten ausgebbar
DEBTI36442/23-24911.99.00.00.0
Parkticket-Endlosstreifen mit Klebepad, vorgedruckt
DE9558/12-14911.99.00.00.0
Teilnahmekarte aus Kartonpapier, bedruckt
DEBTI831/24-14911.99.00.00.0
Bedruckte Kartenzuschnitte (Visitenkarten, Gutscheinkarten)
DE1048/12-24911.99.00.00.0
Gutscheinkarte aus Pappe im Scheckkartenformat
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Papier-Ticket

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Papier-Ticket. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Papier-Tickets

Welche Zolltarifnummer hat Papier-Ticket?

Papier-Ticket wird unter der Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst bedruckte Eintrittskarten, Fahrkarten, Parktickets und ähnliche Berechtigungsnachweise aus Papier oder Karton. Die Einreihung erfolgt in die Position 4911 (andere Drucke) als Auffangposition für Druckerzeugnisse, die nicht von anderen Positionen erfasst werden.

Welchen HS-Code hat Papier-Ticket?

Der HS-Code (6-stellig) für Papier-Ticket lautet 491199. Er gehört zum Kapitel 49 (Erzeugnisse des grafischen Gewerbes) und zur Position 4911 (andere Drucke). Die ersten sechs Ziffern sind international harmonisiert und gelten weltweit für die zolltarifliche Einreihung von bedruckten Tickets.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Papier-Ticket?

Der Drittlandszollsatz für Papier-Ticket (Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Papier-Ticket zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Papier-Ticket erfolgt zu Postkarten (Position 4909) und Schreibwaren (Position 4820). Ein Ticket ist ein Berechtigungsnachweis, keine persönliche Mitteilung. Die Alternative 4909 betrifft bedruckte Post- und Glückwunschkarten, während 4820 Papierhandelswaren wie Notizblöcke erfasst. Beide unterscheiden sich durch den Verwendungszweck.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Papier-Ticket verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgelder wegen falscher Anmeldung. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Nutzen Sie daher den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte 11-stellige Nummer 4911.99.00.00.0 zu ermitteln.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Papier-Ticket?

Ja, für Papier-Ticket gilt eine Einfuhrkontrolle (Code 714). Das bedeutet, dass die Einfuhr überwacht wird, aber keine Genehmigung erforderlich ist. Beim Export können Beschränkungen nach der Dual-Use-Verordnung (Code 478) oder Kulturgüterschutz (Code 735) relevant sein. Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Zollstelle.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Papier-Ticket?

Die vollständige Zolltarifnummer für Papier-Ticket hat 11 Stellen: 4911.99.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (491199), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (49119900) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4911990000) plus einer weiteren Unterteilung für die deutsche Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Papier-Ticket?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Papier-Ticket ist die Position 4911 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuelle Fassung prüfen, insbesondere wenn sich die Wareneigenschaften (z. B. Material oder Bedruckung) ändern. Unser Tool zeigt stets die gültige Nummer.

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