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Büro & DruckKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Papierkarte: 4911.99.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Papierkarte (4911.99.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Papierkarte unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Papierkarte Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Papierkarten hängt vom Bedruckungsgrad und der Art der Karte ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Papierkarte beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  • Unterposition: 4911 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4911 9900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um sicherzugehen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Papierkarte

Der HS-Code für Papierkarte lautet 4911.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.99.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.99.00.00.0.

Einreihung von Papierkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Papierkarten erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (Mischungen und Waren, die aus verschiedenen Stoffen bestehen). Bei bedruckten Karten ohne persönliche Mitteilung ist Position 4911 einschlägig.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Papierkarte

Alternative Einreihung

4909.00.00.00.0 0 %

Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen

Alternative Einreihung

4817.20.00.00.0 0 %

Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten

Alternative Einreihung

4823.90.40.00.0 0 %

Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Papierkarte (4911) ≠ Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen (4909)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papierkarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Papierkarte (4911) ≠ Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten (4817)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papierkarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Papierkarte (4911) ≠ Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken (4823)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papierkarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn die Karte nicht bedruckt ist oder ein anderer Verwendungszweck vorliegt.

Alternative Einreihung

4909.00.00.00.0 0 %

Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen

Alternative Einreihung

4817.20.00.00.0 0 %

Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten

Alternative Einreihung

4823.90.40.00.0 0 %

Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Papierkarte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Papierkarte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI45227/20-14911.99.00.00.0
Papierkarten (Scheckkartengröße bis DIN A5), bedruckt als Visitenkarte oder Gutscheinkarte – eingereiht als 'andere Drucke' in 4911 99 00
DEBTI831/24-14911.99.00.00.0
Papierkarten (Scheckkartengröße bis DIN A5), bedruckt als Visitenkarte oder Gutscheinkarte – TARIC-Code 4911 99 00 00
DEBTI39750/24-14911.99.00.00.0
Visitenkarte aus Kartonpapier (Scheckkartengröße), beidseitig bedruckt – Codenummer 4911 99 00 00 0
DEBTI15550/23-14911.99.00.00.0
Bedruckte Karten aus Pappe (Scheckkartenformat) als Kunden- oder Gutscheinkarte – Unterposition 4911 99 00
DEBTI31504/20-14911.99.00.00.0
Als Briefchen gestaltete Karten aus Pappe, bedruckt mit Blumenmotiven – Codenummer 4911 99 00 00 0
DE21642/12-14911.99.00.00.0
Grußkarte aus Kartonpapier, aufklappbar – eingereiht als Kartenbrief in 4817 20 00 00
DEBTI33978/19-14911.99.00.00.0
Klappkarte aus Kartonpapier mit Schreiblinien – Korrespondenzkarte 4817 20 00 00 0
DE21573/16-14911.99.00.00.0
Postkarten DIN A6 mit Sprüchen und Abbildungen – TARIC-Code 4909 00 00 00
DEK/284/05-14911.99.00.00.0
Visitenkarten-Rohlinge zum Bedrucken, unbedruckte Papierbogen mit Perforation – 4823 90 40 00 0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Papierkarten

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Papierkarten mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Papierkarten

Welche Zolltarifnummer hat Papierkarte?

Die Zolltarifnummer für bedruckte Papierkarten ohne persönliche Mitteilung (z. B. Visitenkarten, Gutscheinkarten) lautet 4911.99.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 491199, der Kombinierten Nomenklatur 49119900 und dem TARIC-Code 4911990000 zusammen.

Welchen HS-Code hat Papierkarte?

Der HS-Code für bedruckte Papierkarten (ohne persönliche Mitteilung) lautet 491199. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und wird international für die Klassifizierung von Druckerzeugnissen verwendet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Papierkarte?

Der Drittlandszollsatz für Papierkarten der Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Papierkarte zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Papierkarten hängt vom Bedruckungsgrad und der Art der Karte ab. Eine Alternative ist die Einreihung als Postkarte (4909) bei persönlichen Mitteilungen oder als Korrespondenzkarte (4817) bei überwiegendem Schreibwarencharakter. Unbedruckte Rohlinge fallen unter 4823.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Papierkarte verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Nutzen Sie daher unseren Klassifizierungsassistenten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Papierkarte?

Für Papierkarten der Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 gilt eine Einfuhrkontrolle (Maßnahme 714). Bei der Ausfuhr können Beschränkungen (467), Ausfuhrgenehmigungen (473) und Dual-Use-Kontrollen (478) relevant sein, insbesondere wenn die Karten Kulturgut darstellen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Papierkarte?

Die Zolltarifnummer für Papierkarten ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.99.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (491199), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (49119900) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4911990000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Papierkarte?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die HS-Codes werden alle fünf Jahre überarbeitet, die KN jährlich angepasst. Für Papierkarten ist derzeit keine Änderung absehbar, aber eine regelmäßige Prüfung wird empfohlen.

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