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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Plastikkarte: 4911.99.00.00.0

Die Zolltarifnummer für bedruckte Plastikkarten (Guthabenkarten, Aufladekarten, Kundenkarten mit Barcode oder Logo) lautet 4911.99.00.00.0. Unbedruckte Blanko-Rohlinge ohne Aufdruck fallen dagegen unter 3926.90.97.90.

Plastikkarte Produktbild

Für Plastikkarten sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Plastikkarte, Kunststoffkarte, Guthabenkarte, Blankokarte, Aufladekarte

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für bedruckte Plastikkarten zeigt den Weg durch das Harmonisierte System bis zur vollständigen 11-stelligen 4911.99.00.00.0.

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  • Unterposition: 4911 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4911 9900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Plastikkarte

Der HS-Code für Plastikkarte lautet 4911.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.99.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.99.00.00.0.

Einreihung von Plastikkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung: AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) führt bei bedruckten Karten zur Position 4911. AV 3a (spezifischere Beschreibung) sichert die Abgrenzung zu allgemeineren Positionen. Bei unbedruckten Blankokarten greift AV 1 in Verbindung mit Anmerkung 1 zu Kapitel 49, wonach nicht bedruckte Kunststoffwaren ausgeschlossen sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Plastikkarte

Alternative Einreihung

3926.90.97.90.0 0 %

Andere Waren aus Kunststoffen; andere; andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3926.90.97.90.0 0 %

Andere Waren aus Kunststoffen - andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Plastikkarte (4911) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen; andere; andere (3926)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plastikkarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Plastikkarte (4911) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen - andere (3926)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Plastikkarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Plastikkarten, die nicht unter 4911 oder 3926 eingeordnet werden, können in anderen Kapiteln zu finden sein:

Alternative Einreihung

3926.90.97.90.0 0 %

Andere Waren aus Kunststoffen; andere; andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3926.90.97.90.0 0 %

Andere Waren aus Kunststoffen - andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Plastikkarte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Plastikkarte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI39774/24-14911.99.00.00.0
Rechteckige Kunststoffkarte (Scheckkartenformat) mit Firmen-Logo, Gebrauchsinformationen und Barcode bedruckt, ohne Magnetstreifen oder Speicherchip - Guthabenkarte
DEBTI802/24-14911.99.00.00.0
Kunststoffkarten (Scheckkartenformat) mit Firmen-Logo, Barcode, PIN, ohne Chip/Magnetstreifen - Kundenkarten/Geschenkkarten
DEBTI25539/22-14911.99.00.00.0
Kunststoffkarten mit Aufdruck, ohne Chip/Magnetstreifen - Kundenkarten/Guthabenkarten
DEK/643/08-14911.99.00.00.0
Bedruckte PVC-Karten (85x54 mm) ohne Chip/Magnetstreifen - Mitgliedskarten, Kundenkarten, Guthabenkarten
DEK/797/07-14911.99.00.00.0
Kartenträger mit Plastikkarte (Geschenkkarte) mit Barcode, eingesteckt in Klappkarte
DEK/656/06-14911.99.00.00.0
Guthabenkarte (Scheckkartenformat aus Kunststoff) mit abgedecktem Code und Aufdruck
DEBTI850/24-14911.99.00.00.0
Kunststoffkarten (Scheckkartenformat) ein- oder beidseitig bedruckt, z.B. als Gutscheinkarte
DEBTI49625/21-14911.99.00.00.0
Kunststoffkarten (Scheckkartenformat) ein- oder beidseitig bedruckt, z.B. als Gutscheinkarte
DEBTI39773/24-14911.99.00.00.0
Paysafe Card - bedruckter Zuschnitt aus mit Kunststofffolie überzogenem Papier zur Mobilfunk-Aufladung
DE23000/14-14911.99.00.00.0
Unbedruckte Blanko-Kunststoffkarte (Rohling) ohne Aufdruck - andere Waren aus Kunststoffen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Plastikkarten aus Drittländern. Bei einem Zollsatz von 0 % fallen lediglich die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Plastikkarten

Welche Zolltarifnummer hat eine Plastikkarte?

Die Zolltarifnummer für bedruckte Plastikkarten (Guthabenkarten, Aufladekarten, Kundenkarten mit Barcode oder Logo) lautet 4911.99.00.00.0. Unbedruckte Blanko-Plastikkarten ohne Aufdruck fallen unter 3926.90.97.90 (andere Waren aus Kunststoffen). Die Einreihung hängt also vom Vorhandensein eines Aufdrucks ab.

Welchen HS-Code hat eine Plastikkarte?

Der HS-Code (6-stellig) für bedruckte Plastikkarten ist 491199. Er steht für „Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien; andere; andere“ in Kapitel 49 des Harmonisierten Systems. Für unbedruckte Blankokarten lautet der HS-Code 392690.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Plastikkarten?

Der Drittlandszollsatz für bedruckte Plastikkarten der Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 beträgt 0 %. Die Einfuhr ist zollfrei. Es fällt lediglich die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. Für unbedruckte Blankokarten unter 3926.90.97.90 beträgt der Drittlandszollsatz 6,5 %.

Wie unterscheidet sich eine Plastikkarte zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative zu bedruckten Plastikkarten (4911) ist die unbedruckte Blankokarte (3926). Entscheidend ist, ob die Karte einen Aufdruck (Barcode, Logo, PIN) trägt. Fehlt dieser, handelt es sich um eine Kunststoffware. Eine weitere Abgrenzung besteht zu Chipkarten/Smartcards, die aufgrund des integrierten Mikrochips in Kapitel 85 (8523 oder 8542) fallen.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Plastikkarte verwende?

Bei Verwendung der falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschläge sowie ein Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung. Im Extremfall kann die Ware beschlagnahmt werden. Auch die fälschliche Inanspruchnahme von Zollfreiheit (bei 0 % Satz) ist strafbar.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Plastikkarten?

Ja, für die Einfuhr von Plastikkarten der Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 ist die Einfuhrkontrolle (Code 714) zu beachten. Dabei handelt es sich um eine allgemeine Überwachung der Einfuhr. Für die Ausfuhr bestehen mehrere Beschränkungen, darunter eine Ausfuhrgenehmigungspflicht (Code 473) und eine Dual-Use-Kontrolle (Code 478).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Plastikkarte?

Die vollständige Zolltarifnummer für bedruckte Plastikkarten ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.99.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (491199), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (49119900) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4911990000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Plastikkarten?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Aktualisierungen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC. Die Position 4911 und die Unterposition 491199 bestehen jedoch seit Jahren stabil. Änderungen betreffen meist die letzten Ziffern (nationale oder statistische Unterteilungen). Prüfen Sie vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung.

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