Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für PLC-Splitter gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN):
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9013 - Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
- Unterposition: 9013 80 - andere optische Instrumente, Apparate und Geräte
Zolltarifnummer: 9013 8040 00 0 - passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von PLC-Splittern unter 9013.80.40.00.0 gilt nur für rein passive optische Splitter ohne elektrische oder elektronische Elemente. Enthält das Produkt aktive Komponenten (z. B. Verstärker, Wandler), ist eine abweichende Einreihung zu prüfen. Nutzen Sie zur Absicherung das Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Plc-Splitter
Der HS-Code für Plc-Splitter lautet 9013.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9013.80.40. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9013.80.40.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9013.80.40.00.0.
Einreihung von Plc-Splitter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von PLC-Splittern folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln). Die Position 9013 erfasst optische Instrumente, Apparate und Geräte, die nicht anderweit genannt sind. Die Anmerkung 2 zu Kapitel 90 schließt Waren der Position 8517 aus, sofern sie nicht als Teile oder Zubehör für Telekommunikationsgeräte spezifiziert sind. Da PLC-Splitter keine elektrischen oder elektronischen Elemente enthalten, sind sie als optische Geräte der Position 9013 zuzuweisen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Plc-Splitter
Alternative Einreihung
Andere optische Instrumente, Apparate und Geräte
Alternative Einreihung
Andere Sende- oder Empfangsgeräte
Alternative Einreihung
Verbinder für optische Fasern
Alternative Einreihung
Lichtwellenumkehrleiter aus optischen Fasern
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Plc-Splitter (9013) ≠ Andere optische Instrumente, Apparate und Geräte (9013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plc-Splitter bleibt die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Plc-Splitter (9013) ≠ Andere Sende- oder Empfangsgeräte (8517)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plc-Splitter bleibt die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Plc-Splitter (9013) ≠ Verbinder für optische Fasern (8536)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plc-Splitter bleibt die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur bei abweichender Beschaffenheit möglich. Beispielsweise könnten reine Faserkoppler oder Steckverbinder in Kapitel 85 fallen.
Alternative Einreihung
Andere optische Instrumente, Apparate und Geräte
Alternative Einreihung
Andere Sende- oder Empfangsgeräte
Alternative Einreihung
Verbinder für optische Fasern
Alternative Einreihung
Lichtwellenumkehrleiter aus optischen Fasern
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Plc-Splitter ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Plc-Splitter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für PLC-Splitter
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren PLC-Splitter. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Allgemeine Überwachung des Exports.
Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.
Weitere Produkte aus Industrieelektronik & Steuerung
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Industrieelektronik & Steuerung mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Esd-Matte
8543.70.90.99.0 · 3,7 %
Haarschneider
8510.20.00.00.0 · 2,2 %
Digipass
8543.70.90.99.0 · 3,7 %
Ladegerät-Adapter
8504.40.83.90.0 · 0 %
Auto-Alarmanlage
8512.30.10.00.0 · 2,2 %
Funk-Mikrofon
8518.10.00.90.0 · 0 %
Hutschiene
7216.91.80.00.0 · 0 %
Steckverbinder-Baugruppe
8536.69.30.00.0 · 0 %
Diode
8541.10.00.00.0 · 0 %
