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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Plc-Splitter: 9013.80.40.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Plc-Splitter (9013.80.40.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Plc-Splitter unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Plc-Splitter Produktbild

Für Plc-Splitter sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für PLC-Splitter gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN):

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9013 - Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
  • Unterposition: 9013 80 - andere optische Instrumente, Apparate und Geräte
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9013 8040 00 0 - passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von PLC-Splittern unter 9013.80.40.00.0 gilt nur für rein passive optische Splitter ohne elektrische oder elektronische Elemente. Enthält das Produkt aktive Komponenten (z. B. Verstärker, Wandler), ist eine abweichende Einreihung zu prüfen. Nutzen Sie zur Absicherung das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Plc-Splitter

Der HS-Code für Plc-Splitter lautet 9013.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9013.80.40. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9013.80.40.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9013.80.40.00.0.

Einreihung von Plc-Splitter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von PLC-Splittern folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln). Die Position 9013 erfasst optische Instrumente, Apparate und Geräte, die nicht anderweit genannt sind. Die Anmerkung 2 zu Kapitel 90 schließt Waren der Position 8517 aus, sofern sie nicht als Teile oder Zubehör für Telekommunikationsgeräte spezifiziert sind. Da PLC-Splitter keine elektrischen oder elektronischen Elemente enthalten, sind sie als optische Geräte der Position 9013 zuzuweisen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Plc-Splitter

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAndere optische Instrumente, Apparate und Geräte9013.80.80.00.0 0 %
Alternative EinreihungAndere Sende- oder Empfangsgeräte8517.62.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungVerbinder für optische Fasern8536.70.00.99.0 0 %
Alternative EinreihungLichtwellenumkehrleiter aus optischen Fasern9001.10.90.10.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Plc-Splitter (9013) ≠ Andere optische Instrumente, Apparate und Geräte (9013)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plc-Splitter bleibt die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Plc-Splitter (9013) ≠ Andere Sende- oder Empfangsgeräte (8517)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plc-Splitter bleibt die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Plc-Splitter (9013) ≠ Verbinder für optische Fasern (8536)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plc-Splitter bleibt die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur bei abweichender Beschaffenheit möglich. Beispielsweise könnten reine Faserkoppler oder Steckverbinder in Kapitel 85 fallen.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAndere optische Instrumente, Apparate und Geräte9013.80.80.00.0 0 %
Alternative EinreihungAndere Sende- oder Empfangsgeräte8517.62.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungVerbinder für optische Fasern8536.70.00.99.0 0 %
Alternative EinreihungLichtwellenumkehrleiter aus optischen Fasern9001.10.90.10.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Plc-Splitter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Plc-Splitter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI50921/22-1Optischer PLC Splitter 1×4, 900 Mikrometer, SC/APC, Singlemode9013.80.40.00.0
DEBTI43243/23-1Splitter Einheit / Leistungsaufteiler Set mit 16 PLC-Splittern (2-fach)9013.80.40.00.0
DEBTI43229/23-1Splitter Einheit / Leistungsaufteiler Set mit 16 PLC-Splittern (2-fach) für Rackmontage9013.80.40.00.0
DEBTI15551/22-1Optischer Signalverteiler (Splitter) 1/2 Eingänge, 4/8/16/32 Ausgänge9013.80.40.00.0
DEBTI39917/23-11×2 Single Fiber DWDM Splitter Rot/Blau C Band Filter9013.80.40.00.0
DEBTI37718/24-1Bandsplitter - passiver optischer Signalteiler für WDM-Technologie9013.80.40.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für PLC-Splitter

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren PLC-Splitter. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

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Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
AusfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung des Exports.
AusfuhrkontrolleAllgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für PLC-Splitter

Welche Zolltarifnummer hat ein PLC-Splitter?

Ein passiver optischer PLC-Splitter ohne elektrische oder elektronische Elemente für die Telekommunikation wird unter der Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 eingereiht. Diese Position wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1998 sowie mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt. Die Einreihung gilt für Splitter mit verschiedenen Splitverhältnissen wie 1×4, 1×8, 1×16 oder 1×32.

Welchen HS-Code hat ein PLC-Splitter?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für PLC-Splitter lautet 901380. Dieser 6-stellige Code ist international einheitlich und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC. Die ersten vier Ziffern 9013 stehen für optische Instrumente, Apparate und Geräte, die nicht anderweit genannt sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für PLC-Splitter?

Der Drittlandszollsatz für PLC-Splitter der Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder Indien kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea) gilt ebenfalls 0 % Zoll.

Wie unterscheidet sich ein PLC-Splitter zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines PLC-Splitters erfolgt vor allem zu aktiven Telekommunikationsgeräten der Position 8517 und zu Verbindern der Position 8536. Entscheidend ist, dass PLC-Splitter passive optische Komponenten ohne elektrische oder elektronische Elemente sind. Eine Alternative zur Haupteinreihung unter 9013.80.40.00.0 wäre die Position 9013.80.80.00.0 für Splitter, die nicht in der Telekommunikation eingesetzt werden.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen PLC-Splitter verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei PLC-Splittern ist besonders die historische Einreihung unter 8517.62.00.00.0 zu vermeiden, da diese seit dem 01.01.2024 nicht mehr gültig ist. Nutzen Sie zur Absicherung ein Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für PLC-Splitter?

Für PLC-Splitter der Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Maßnahme 714). Bei der Ausfuhr sind jedoch mehrere Maßnahmen zu beachten: Es besteht eine Ausfuhrbeschränkung (467), eine Ausfuhrgenehmigungspflicht durch das BAFA (473) sowie allgemeine Ausfuhrkontrollen (780, 781). Zudem kann eine Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern (735) relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen PLC-Splitter?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen PLC-Splitter ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9013.80.40.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (901380), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (90138040), dem 10-stelligen TARIC-Code (9013804000) und der 11. Stelle für die nationale Statistik. Die formatierte Schreibweise mit Punkten lautet 9013.80.40.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für PLC-Splitter?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für PLC-Splitter trat zum 01.01.2024 eine wesentliche Änderung in Kraft: Die bisherige Einreihung unter 8517.62.00.00.0 wurde durch die DVO (EU) 2024/1998 durch die neue Position 9013.80.40.00.0 ersetzt. Es ist daher wichtig, regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen.

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