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Bau & InstallationKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Porzellanfliese: 6907.21.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Porzellanfliese (6907.21.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Porzellanfliese unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Porzellanfliese Produktbild

Porzellanfliese wird aus tonmineralhaltigem Material gebrannt und als Boden- oder Wandbelag verwendet. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Wasseraufnahmekoeffizienten ab. Alle Möglichkeiten im Überblick findest du unter .

Porzellanfliese beschreiben: Material, Funktion, Wasseraufnahme

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung von Porzellanfliesen erfolgt über die folgenden Ebenen des Zolltarifs.

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6907 - Unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage
  • Unterposition: 6907 21 - Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907|30|und 6907|40
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6907 2100 00 0 - mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von 0,5|% oder weniger

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Porzellanfliesen setzt die Kenntnis des Wasseraufnahmekoeffizienten voraus. Nutze das , um deine Ware anhand genauer Angaben prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Porzellanfliese

Der HS-Code für Porzellanfliese lautet 6907.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6907.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6907.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6907.21.00.00.0.

Einreihung von Porzellanfliese nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) bestimmen den Ablauf der Einreihung. Für Porzellanfliese gelten die AV 1 und AV 6.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Porzellanfliese

Alternative Einreihung

6907.22.00.00.0 5,0 %

Fliesen, Boden- und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 0,5% bis 10%

Alternative Einreihung

6907.23.00.00.0 5,0 %

Fliesen, Boden- und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 10%

Alternative Einreihung

6907.30.00.00.0 5,0 %

Mosaiksteine und ähnliche Waren

Alternative Einreihung

6907.40.00.00.0 5,0 %

fertige Formstücke

Alternative Einreihung

6914.10.00.00.0 5,0 %

Andere keramische Waren, aus Porzellan

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Porzellanfliese (6907) ≠ Fliesen, Boden- und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 0,5% bis 10% (6907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellanfliese bleibt die Zolltarifnummer 6907.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Porzellanfliese (6907) ≠ Fliesen, Boden- und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 10% (6907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellanfliese bleibt die Zolltarifnummer 6907.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Porzellanfliese (6907) ≠ Mosaiksteine und ähnliche Waren (6907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellanfliese bleibt die Zolltarifnummer 6907.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb von Kapitel 69 kommt nur bei abweichender Zusammensetzung oder Funktion in Betracht.

Alternative Einreihung

6907.22.00.00.0 5,0 %

Fliesen, Boden- und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 0,5% bis 10%

Alternative Einreihung

6907.23.00.00.0 5,0 %

Fliesen, Boden- und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 10%

Alternative Einreihung

6907.30.00.00.0 5,0 %

Mosaiksteine und ähnliche Waren

Alternative Einreihung

6907.40.00.00.0 5,0 %

fertige Formstücke

Alternative Einreihung

6914.10.00.00.0 5,0 %

Andere keramische Waren, aus Porzellan

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Porzellanfliese ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Porzellanfliese (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI52466/21-16907.22.00.00.0
Keramische Fliese, sog. Feinsteinzeug Bodenfliesen, Cementine Grau, Foto siehe Anlage, - in grau-beige; mit glasierter Oberseite und unglasierter Unterseite, - lt. Antrag rektifiziert und in den Abmessungen: ca. 60 cm (Länge) x 30 cm (Breite), - keramisches Erzeugnis nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges... Mehr anzeigen
DE4352/17-16914.10.00.00.0
Andere keramische Ware, sog. Keramik-Fliese, oval, Art-Nr.: TILE-OVAL-6, Foto siehe Anlage, - in Form einer weißen, einseitig glasierten, von der glasierten Seite abgerundeten, ovalen Platte, - in den Abmessungen: ca. 101 x 147 mm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material... Mehr anzeigen
DEBTI24128/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR®, Fotos siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben, - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach der... Mehr anzeigen
DE21901/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® mit Oberfläche R11, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Farben; die Einreihung erfolgt anhand des vorgelegten Warenmusters Typ VINTAGE WOOD weiß, - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach... Mehr anzeigen
DE4353/17-16914.10.00.00.0
Andere keramische Waren, sog. Keramik-Fliese, oval, Art-Nr.: TILE-OVAL-3, TILE-OVAL-4 und TILE-OVAL-5, Foto siehe Anlage, - in Form von weißen, einseitig glasierten, von der glasierten Seite abgerundeten, ovalen Platten, - in den Abmessungen: - - Art-Nr. TILE-OVAL-3: ca. 66 x 85 mm, - - Art-Nr. TILE-OVAL-4: ca. 77 x... Mehr anzeigen
DE8020/15-16911.10.00.90.0
Geschirr, sog. Gebäckschale "BETTY", Art.-Nr. 302-055, Abbildung siehe Anlage, - weiße, glasierte, rechteckige Schale (Platte), mit hochgezogem Rand und umlaufender Griffmulde, - mit den Abmessungen von ca. 29 (L) x 23 (B) x 4 (H) cm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges... Mehr anzeigen
DEBTI37717/22-16911.90.00.00.0
Toilettengegenstand aus Porzellan, sog. Seifenschale aus Porzellan, Art. 18074, Foto siehe Anlage,  - ovale, glasierte Schale mit floralem Muster, - auf der Oberseite mit vier erhabenen Abtropfrillen,   - mit den Abmessungen ( L x B x H): ca. 13 cm x ca. 6 cm x ca. 2,4 cm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung... Mehr anzeigen
DE7300/12-17013.49.10.00.0
Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, sog. Glasfliese, Abbildung siehe Anlage, - in Form eines quadratischen Untersetzers mit geschliffenen Kanten, - mit den Abmessungen von ca. 15 x 15 x 0,4 cm, - aus vorgespanntem Glas (lt. Antrag getempertes Floatglas), - mit glatter Oberfläche, - auf der... Mehr anzeigen
DEBTI35301/21-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR®, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in unterschiedlichen Farben, - - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - keramische Erzeugnisse; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - mit einem... Mehr anzeigen
DEBTI35302/21-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® mit Oberfläche R11 und rustikaler Kante, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in unterschiedlichen Farben, - - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges... Mehr anzeigen
DE21902/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® mit Oberfläche R11, Fotos siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben, - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 80 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches... Mehr anzeigen
DEBTI24128/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR®, Fotos siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben, - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach der... Mehr anzeigen
DEBTI24129/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR®, Fotos siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben und Abmessungen: - - ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - ca. 120 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2... Mehr anzeigen
DEBTI24130/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR®, Fotos siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben und Abmessungen: - - ca. 120 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - ca. 120 cm (Länge) x 60 cm (Breite) x 2... Mehr anzeigen
DE21901/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® mit Oberfläche R11, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Farben; die Einreihung erfolgt anhand des vorgelegten Warenmusters Typ VINTAGE WOOD weiß, - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach... Mehr anzeigen
DE21900/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® mit Oberfläche R11 und rustikaler Kante, Fotos siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben, - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), -... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei der Einfuhr (Drittland)

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Porzellanfliese

Berechne die Einfuhrabgaben für deine Porzellanfliese mit dem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Zollsätze bei der Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Porzellanfliesen

Welche Zolltarifnummer hat Porzellanfliese?

Porzellanfliese (Feinsteinzeug) wird unter der Zolltarifnummer 6907.21.00.00.0 eingereiht. Voraussetzung ist ein Wasseraufnahmekoeffizient von 0,5 % oder weniger. Die Nummer gilt für keramische Fliesen als Boden- oder Wandbelag.

Welchen HS-Code hat Porzellanfliese?

Der HS-Code für Porzellanfliese lautet 690721. Er ist international gültig und beschreibt keramische Fliesen mit einer Wasseraufnahme von höchstens 0,5 %. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert auf 69072100, der TARIC-Code auf 6907210000.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Porzellanfliese?

Der Drittlandszollsatz für Porzellanfliese beträgt 5 %. Dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 %. Für Einfuhren aus China können Antidumpingzölle von bis zu 69,7 % hinzukommen.

Wie unterscheidet sich Porzellanfliese zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt über den Wasseraufnahmekoeffizienten. Porzellanfliese mit ≤ 0,5 % Wasseraufnahme fällt unter 6907.21. Eine Alternative ist 6907.22 für Fliesen mit höherer Wasseraufnahme. Von selbstklebenden Kunststofffliesen (3918) unterscheidet sie das keramische Material.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Porzellanfliese verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Zollnacherhebung, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall Bußgelder wegen Steuerhinterziehung. Auch Antidumpingzölle können unentdeckt bleiben. Eine korrekte Einreihung ist daher rechtlich und wirtschaftlich entscheidend.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Porzellanfliese?

Ja, für Porzellanfliesen aus China und Indien gelten endgültige Antidumpingzölle (bis zu 69,7 %). Für die Türkei besteht ebenfalls ein Antidumpingzoll von 20,9 %. Allgemein sind Einfuhrkontrollen für Abfälle und eine Beschränkung der Überführung in den freien Verkehr zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Porzellanfliese?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Porzellanfliese lautet 6907.21.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 690721, der 8-stelligen KN 69072100 und dem 10-stelligen TARIC-Code 6907210000 zusammen plus einer nationalen 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Porzellanfliese?

Die Zolltarifnummern können sich mit jährlichen Änderungen des TARIC und des Harmonisierten Systems ändern. Für 2025 ist kein Wechsel der Position 6907 oder der Unterposition 6907 21 vorgesehen. Dennoch empfiehlt sich eine regelmäßige Prüfung, insbesondere bei neuen Handelsabkommen.

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