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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Radar: 8526.10.00.90.0

Radargeräte (Funkmessgeräte) werden in Kapitel 85 der Position 8526 eingereiht. Die 11-stellige Zolltarifnummer lautet 8526.10.00.90.0 – gültig für industrielle Radar-Messgeräte, die Entfernung, Füllstand oder Geschwindigkeit mittels Funkwellenreflexion bestimmen.

Radar Produktbild

Ob Füllstandsensor, Geschwindigkeitsradar oder Fahrerassistenz-Radar – je nach Bauart und Verwendungszweck können auch andere Codes in Betracht kommen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Einordnung von Radargeräten im Zolltarif zeigt folgende Hierarchie:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8526 - Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte
  • Unterposition: 8526 10 - Funkmessgeräte (Radargeräte)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8526 1000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die 11-stellige Zolltarifnummer basiert auf verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) der EBTI-Datenbank. Prüfen Sie Ihr konkretes Radar-Modell mit dem zolltariflichen Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Radar

Der HS-Code für Radar lautet 8526.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8526.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8526.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8526.10.00.90.0.

Einreihung von Radar nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Radargeräte arbeiten nach dem Prinzip der aktiven Funkwellenreflexion. Die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 (Wortlaut der Positionen) bestimmt die Einreihung in Position 8526. AV 3a (genaue Warenbezeichnung) sichert die Unterposition 852610 gegenüber allgemeineren Navigations- oder Fernsteuergeräten der Unterposition 852691 ab.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Radar

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungFunkmessgeräte (Radargeräte) – für zivile Luftfahrzeuge8526.10.00.10.0 0 %
Alternative EinreihungFunknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte – andere8526.91.00.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Radar (8526) ≠ Funkmessgeräte (Radargeräte) – für zivile Luftfahrzeuge (8526)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Radar bleibt die Zolltarifnummer 8526.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Radar (8526) ≠ Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte – andere (8526)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Radar bleibt die Zolltarifnummer 8526.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Je nach Technologie können auch andere Kapitel in Betracht kommen:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungFunknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte – andere8526.91.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Radar ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Radar (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI12006/23-1Radarmodul zum kontinuierlichen Messen von Füllstand und Geschwindigkeit8526.10.00.90.0
DE4915/11-1Füllstand-Radar für Schüttgüter8526.10.00.90.0
DE4910/11-1Füllstand-Radar für Flüssigkeiten8526.10.00.90.0
DE4913/11-1Füllstand-Radar für Flüssigkeiten8526.10.00.90.0
DE4911/11-1Füllstand-Radar für Lagertanks8526.10.00.90.0
DE4912/11-1Füllstand-Radar für Flüssigkeiten8526.10.00.90.0
DE4914/11-1Füllstand-Radar für Flüssigkeiten8526.10.00.90.0
DE2720/13-1Funkmessgerät (Radargerät) mit CAN-Schnittstelle8526.10.00.90.0
DEBTI14298/22-1Funkmessgerät (Radargerät) für Fahrerassistenzsysteme8526.10.00.90.0
DEM/3730/06-1Funkmessgerät (Radargerät) für Sicherheitssysteme8526.10.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Radargeräte

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Radar unter Berücksichtigung von Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Radargeräte

Welche Zolltarifnummer hat ein Radargerät?

Die korrekte 11-stellige Zolltarifnummer für industrielle Radargeräte (Funkmessgeräte) lautet 8526.10.00.90.0. Sie gilt für Geräte, die mittels Funkwellenreflexion berührungslos Abstand, Füllstand oder Geschwindigkeit messen. Spezielle Luftfahrt-Radargeräte werden unter 8526.10.00.10.0 eingereiht.

Welchen HS-Code hat ein Radargerät?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Radargeräte ist 852610. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 8526.10.00.90.0 bilden diesen international einheitlichen Code, der die Unterposition Funkmessgeräte (Radargeräte) in Position 8526 abdeckt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Radargeräte?

Der Drittlandszollsatz (Meistbegünstigungszoll) für Radar unter der Zolltarifnummer 8526.10.00.90.0 beträgt 0 Prozent. Zusätzlich fallen bei der Einfuhr aus Drittländern in Deutschland 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an.

Wie unterscheidet sich ein Radar zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zur Unterposition 852691 (Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte). Radar misst aktiv durch Funkwellenreflexion, Navigationsgeräte empfangen Signale zur Positionsbestimmung. Eine Alternative ist der Code 9031.49.90.00.0 für optische Messverfahren wie Laserscanner.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Radargerät verwende?

Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen wegen Zollhinterziehung führen. Bei Dual-Use-Produkten wie Radargeräten droht zusätzlich die Verletzung von Ausfuhrbestimmungen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Radargeräte?

Radargeräte unterliegen aufgrund ihres möglichen militärischen Einsatzes der Dual-Use-Exportkontrolle. Für die Ausfuhr ist eine Genehmigungspflicht (Code 478) zu beachten. Bei der Einfuhr sind keine aktiven Verbote oder mengenmäßigen Beschränkungen hinterlegt, aber die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119) kann für bestimmte Geräte gelten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Radargerät?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Radargeräte lautet 8526.10.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 852610, der 8-stelligen KN-Unterposition 85261000 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8526100090 zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Ergänzung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Radargeräte?

Die Zolltarifnummer für Radargeräte kann sich durch jährliche Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC verschieben. Der HS-Code 852610 auf internationaler Ebene ist stabil. Aktuelle verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) geben die gültige Einreihung wieder.

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