Hierarchie der Zolltarifnummer
Rotwein wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 22 eingereiht. Die Position 2204 umfasst alle Weine aus frischen Weintrauben sowie mit Alkohol angereicherte Weine und Traubenmost:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
- Position: 2204 - Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009
- Unterposition: 2204 21 - anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist
Kombinierte Nomenklatur: 2204 2111 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2204 2195 - andere Rebsortenweine
Kombinierte Nomenklatur: 2204 2196 - andere
TARIC: 2204 2196 11 - Wein aus frischen Weintrauben
Zolltarifnummer: 2204 2196 11 0 - mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Rotwein kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rotwein
Der HS-Code für Rotwein ist 2204.21 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 2204.21.96 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 2204.21.96.11 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2204.21.96.11.0 .
Einreihung von Rotwein nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Rotwein kann je nach Alkoholgehalt, Behältnisgröße und Herkunft unter verschiedene Zolltarifnummern fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen stillen Wein oder Schaumwein handelt und ob er in der EU oder einem Drittland erzeugt wurde.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rotwein
Stiller Rotwein als Rebsortenwein aus Drittland, ≤13 % vol, Flasche bis 2 l
Anderer Rebsortenwein, nicht in der EU erzeugt, kein Schaumwein, in Behältnissen bis 2 l
Stiller Rotwein als Rebsortenwein aus Drittland, >13 bis 15 % vol, Flasche bis 2 l
Anderer Rebsortenwein, nicht in der EU erzeugt, in Behältnissen bis 2 l
EU-Rotwein als Rebsortenwein ohne g.U./g.g.A., ≤13 % vol, Flasche bis 2 l
In der EU erzeugter anderer Rebsortenwein (nicht Weißwein), ≤13 % vol, in Behältnissen bis 2 l
Rotwein im Bag-in-Box oder Kanister (>2 bis 10 l), aus Drittland
Anderer Rebsortenwein, nicht in der EU erzeugt, in Behältnissen von >2 bis 10 l
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Rotwein (2204.21) ≠ Schaumwein (2204.10)
Schaumweine, Sekt und Crémant haben einen Überdruck von mindestens 3 bar und fallen unter Position 2204.10, nicht unter 2204.21.
Rotwein (2204) ≠ Wermutwein (2205)
Wermutwein und aromatisierte Weine (z.B. mit Kräutern) werden separat unter Position 2205 eingereiht, nicht unter 2204.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle alkoholischen Getränke aus roten Früchten sind Rotwein. Schaumweine und Getränke aus anderen Früchten als Weintrauben fallen unter abweichende Positionen:
Roter Schaumwein, Perlwein oder Sekt aus roten Trauben
Schaumwein (andere Rebsortenweine)
Getränke aus anderen Früchten als Weintrauben – NICHT Rotwein!
Andere gegorene Getränke (Apfelwein, Birnenwein, Met)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rotwein ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Alkoholgehalt, Behältnisgröße, Herkunftsland und ob es sich um einen stillen Wein oder Schaumwein handelt. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Rotwein (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Rotweinen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Rotwein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Stiller Rotwein aus Serbien; Rebsorte: Cabernet Sauvignon; Alkoholgehalt: 13,5 %vol; Gesamttrockenmasse: 29 g/l; Handelseinheit: 0,75 l-Flasche. Wein aus frischen Weintrauben, kein Schaumwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, anderer, nicht in der Gemeinschaft erzeugt, anderer Rebsortenwein, anderer als Weißwein, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 %vol bis 15 %vol.
AV 1, Pos. 2204.21
Rotwein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Rotwein aus Südafrika; Rebsorten: Cabernet Sauvignon, Merlot; Alkoholgehalt: 14,0 %vol; Restsüße: 5,5 g/l; Handelseinheit: 0,75 l-Flasche. Gesamttrockenmasse (lt. Angaben): weniger als 130 g/l. Wein aus frischen Weintrauben, kein Schaumwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, anderer, nicht in der Gemeinschaft erzeugt, anderer Rebsortenwein, anderer als Weißwein, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 %vol bis 15 %vol.
AV 1, Pos. 2204.21
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Rotwein; Herkunft: Barossa Valley (Australien); Rebsorte: Shiraz; Alkoholgehalt: 14,0 %vol; Handelseinheit: 0,75 l-Flasche. Gesamttrockenmasse (lt. Beschreibung: trocken): 130 g/l oder weniger. Wein aus frischen Weintrauben, kein Schaumwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, anderer, nicht in der Europäischen Union erzeugt, Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geographischer Angabe, anderer als Weißwein, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol, anderer.
AV 1, Pos. 2204.21
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Rotwein; Herkunft: Valle Central (Chile); Rebsorte: Pinot Noir; Alkoholgehalt: 13,0 %vol; Handelseinheit: 0,75 l-Flasche. Gesamttrockenmasse (lt. Beschreibung: trocken): 90 g/l oder weniger. Wein aus frischen Weintrauben, kein Schaumwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, anderer, nicht in der Europäischen Union erzeugt, Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geographischer Angabe, anderer als Weißwein, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger, anderer.
AV 1, Pos. 2204.21
Rotwein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Rotwein aus Australien, trocken; geschützte geographische Angabe: Margaret River; Rebsorte: Cabernet Sauvignon; Alkoholgehalt: 14 %vol; Handelseinheit: 0,75 l-Flasche. Gesamttrockenmasse (lt. Angaben): 130 g/l oder weniger. Wein aus frischen Weintrauben, kein Schaumwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, anderer, nicht in der Europäischen Union erzeugt, Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geographischer Angabe, anderer als Weißwein, Wein aus frischen Weintrauben, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 %vol bis 15 %vol.
AV 1, Pos. 2204.21
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
13,1 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China13,1 %Drittlandszoll
USA13,1 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz13,1 %Drittlandszoll
Türkei0 %Zollpräferenz
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien13,1 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand13,1 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Bio-Weine dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für Wein gelten besondere Bedingungen bei der Einfuhr (z.B. Begleitdokumente VI-1 oder VI-2 für Drittlandsweine).
Bestimmte Weinmengen können zu einem reduzierten Zollsatz von 10 % importiert werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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