Hierarchie der Zolltarifnummer
Die genaue Position im Zolltarif zeigt die folgende Hierarchie:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN16
- PositionKrebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht1605
- UnterpositionWeichtiere160551
- ZolltarifnummerSchnecken, andere als Meeresschnecken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schnecke
Der HS-Code für Schnecke lautet 1605.58 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1605.58.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1605.58.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1605.58.00.00.0.
Einreihung von Schnecke nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Schnecken in Kapitel 16 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte) und AV 6 (Vergleich der Warenbezeichnungen). Schnecken, die weder lebend noch roh sind, sondern durch Kochen, Einlegen oder Sterilisation haltbar gemacht wurden, sind Waren des Kapitels 16. Die vZTA-Beschlüsse DE2652/13-1, DE1538/13-1 und DE1544/13-1 bestätigen diese Auslegung für Weinberg- und Achatschnecken in würzigem Aufguss.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schnecke
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchnecken, ausgenommen Meeresschnecken (unzubereitet) | 0307.60.00.00.0 | 20 % |
| Alternative EinreihungGemeine Wellhornschnecke (Buccinum undatum) | 1605.59.00.10.0 | 20 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Schnecke (1605) ≠ Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken (unzubereitet) (0307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schnecke bleibt die Zolltarifnummer 1605.58.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schnecke (1605) ≠ Gemeine Wellhornschnecke (Buccinum undatum) (1605) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schnecke bleibt die Zolltarifnummer 1605.58.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine abweichende Einreihung außerhalb der Position 1605.58 ist zolltariflich nur bei unzubereiteter Ware sinnvoll:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchnecken, ausgenommen Meeresschnecken (unzubereitet) | 0307.60.00.00.0 | 20 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schnecke (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2652/13-1 | Weinbergschnecken (Helix lucorum) in würzigem Aufguss in Konservendose – eingereiht unter 1605.58.00.00.0 | 1605.58.00.00.0 |
| DE1538/13-1 | Gekochte Weinbergschnecken in würzigem Aufguss (Weißwein, Gemüse, Gewürze) in Konservendose – eingereiht unter 1605.58.00.00.0 | 1605.58.00.00.0 |
| DE1544/13-1 | Achatschnecken in Gewürzaufguss, durch Sterilisation haltbar gemacht – eingereiht unter 1605.58.00.00.0 | 1605.58.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import-Zollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
20 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 20 % | Drittlandszoll |
| USA | 20 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 20 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 20 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Schnecke
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
Zollrechner für Schnecke
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Schnecke mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und weitere Parameter ein.
Export
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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