Zum Hauptinhalt springen
Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Rundfunk-Ausrüstung: 8525.50.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Rundfunk-Ausrüstung (8525.50.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Rundfunk-Ausrüstung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Rundfunk-Ausrüstung Produktbild

Für Rundfunk-Ausrüstungen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Rundfunk-Ausrüstung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8525.50.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8525 - Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8525 5000 00 0 - Sendegeräte

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer gilt als Ausgangspunkt für die Einreihung von Rundfunk-Ausrüstung. Die endgültige Klassifizierung hängt von der genauen Beschaffenheit, Funktion und Ausstattung des Geräts ab. Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungs-Assistenten, um Ihre spezifische Ware prüfen zu lassen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rundfunk-Ausrüstung

Der HS-Code für Rundfunk-Ausrüstung lautet 8525.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8525.50.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8525.50.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8525.50.00.00.0.

Einreihung von Rundfunk-Ausrüstung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Sendegeräten in die Position 8525 erfolgt nach ihrer Hauptfunktion als Sender für Rundfunk- oder Fernsehsignale. Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur bestimmt, dass der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln maßgeblich ist. Sendegeräte sind in der Positionsbeschreibung der Position 8525 ausdrücklich genannt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rundfunk-Ausrüstung

Alternative Einreihung

8525.60.00.00.0 0 %

Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät

Alternative Einreihung

8525.89.00.00.0 0 %

Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte - andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Rundfunk-Ausrüstung (8525) ≠ Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät (8525)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rundfunk-Ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8525.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rundfunk-Ausrüstung (8525) ≠ Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte - andere (8525)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rundfunk-Ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8525.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den direkten Alternativen innerhalb der Position 8525 kann für bestimmte spezialisierte Rundfunkkomponenten auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

8525.60.00.00.0 0 %

Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät

Alternative Einreihung

8525.89.00.00.0 0 %

Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte - andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rundfunk-Ausrüstung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Rundfunk-Ausrüstung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE17678/11-18525.50.00.00.0
Rundfunksender - Sendegerät für den Rundfunk
DE5704/11-18525.50.00.00.0
Fernsehsender - Sendegerät für das Fernsehen
DEM/4524/08-18525.50.00.00.0
FM-Transmitter - Sendegerät für den Rundfunk
DE3925/09-18525.50.00.00.0
FM-Transmitter - Sendegerät für den Rundfunk
DEM/1608/07-18525.50.00.00.0
Rundfunksendemodul - Sendegerät für den Rundfunk
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Rundfunk-Ausrüstung

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung mit unserem Zollrechner. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 % als Regelsatz.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Rundfunk-Ausrüstungen

Welche Zolltarifnummer hat Rundfunk-Ausrüstung?

Rundfunk-Ausrüstung in Form von Sendegeräten wird unter der Zolltarifnummer 8525.50.00.00.0 eingereiht. Bei Geräten mit eingebautem Empfangsgerät (Transceiver) kommt die Zolltarifnummer 8525.60.00.00.0 in Betracht, sofern die Sendefunktion das wesentliche Gepräge verleiht.

Welchen HS-Code hat Rundfunk-Ausrüstung?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Sendegeräte des Rundfunks oder Fernsehens lautet 852550. Dieser sechsstellige Code ist weltweit gültig und bildet die Grundlage für die weitere Gliederung in der Kombinierten Nomenklatur.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Rundfunk-Ausrüstung?

Der Drittlandszollsatz für Sendegeräte der Zolltarifnummer 8525.50.00.00.0 beträgt 0 %. Für Waren aus Ländern ohne Präferenzabkommen fallen somit keine Zollkosten an, lediglich die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % wird fällig.

Wie unterscheidet sich Rundfunk-Ausrüstung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt hauptsächlich über die Hauptfunktion des Geräts: Sendegeräte gehören zur Position 8525, reine Empfänger zur Position 8527 und Datenkommunikationsgeräte zur Position 8517. Eine Alternative zur Sendegeräte-Position ist 8525.60 für Transceiver. Auch periphere Studioausrüstung wie Mikrofone (Position 8518) ist abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Rundfunk-Ausrüstung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern wegen Zollordnungswidrigkeit führen. Bei Unklarheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA).

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Rundfunk-Ausrüstung?

Für die Ausfuhr von Rundfunk-Ausrüstung kann eine Ausfuhrgenehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich sein. Bei der Einfuhr gelten für Sendegeräte grundsätzlich keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen, jedoch sollte die Einhaltung von Funkzulassungen (z. B. CE-Kennzeichnung) geprüft werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Rundfunk-Ausrüstung?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Rundfunk-Ausrüstung lautet 8525.50.00.00.0. Sie setzt sich aus dem sechsstelligen HS-Code (852550), der achtstelligen KN-Unterposition (85255000) und der zehnstelligen TARIC-Code (8525500000) sowie einer elften Kontrollziffer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Rundfunk-Ausrüstung?

Die Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur der EU. Für Sendegeräte der Position 8525.50.00.00.0 ist jedoch seit Jahren eine stabile Einreihung zu beobachten. Es empfiehlt sich trotzdem eine regelmäßige Prüfung der aktuellen TARIC-Daten.

Lassen Sie Ihre Rundfunk-Ausrüstungen in Sekunden klassifizieren

Starten Sie jetzt die kostenlose Klassifizierung und erhalten Sie die rechtssichere Zolltarifnummer für Ihr Produkt.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer