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Bau & InstallationKapitel 68Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Säule: 6810.91.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Säule (6810.91.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Säule unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Säule Produktbild

Für Säulen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Säule beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für Betonsäulen:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 68 - WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  • Position: 6810 - Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt
  • Unterposition: 6810 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6810 9100 00 0 - vorgefertigte Bauelemente

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt entscheidend vom Material der Säule ab. Verwenden Sie unser Klassifizierungstool, um Ihre Säule anhand der genauen Beschaffenheit einzureihen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Säule

Der HS-Code für Säule lautet 6810.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6810.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6810.91.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6810.91.00.00.0.

Einreihung von Säule nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Zu dieser Zolltarifnummer ist für bestimmte Verwendungszwecke ein zusätzlicher AV-Code (Aussetzungsverfahren) relevant:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Säule

Alternative Einreihung

6802.93.10.00.0 1,7 %

Granitsäule, poliert/verziert, ≥10 kg - für Natursteinsäulen und Granitsäulen. vZTA DEF/6000/07-1 (Granitsäulen zu Steinbrunnen) bestätigt diese Einreihung. Drittlandszollsatz: 0 % (frei).

Alternative Einreihung

6802.91.00.90.0 1,7 %

Marmorsäule, andere - für Marmor-/Travertinsäulen ohne Bildhauerarbeit

Alternative Einreihung

6802.93.90.00.0 1,7 %

Granitsäule, andere - für kleinere Granitsäulen unter 10 kg oder unbearbeitet

Alternative Einreihung

3925.90.80.00.0 1,7 %

Dekosäule aus Kunststoff - für Dekosäulen und leichte Ziersäulen aus Kunststoff. vZTA DE9867/10-1 (Säule aus Polystyrol zur Raumdekoration) und DEHH/1354/06-1 bestätigen diese Einreihung.

Alternative Einreihung

7326.90.98.90.0 1,7 %

Stahlsäule/Pfeiler - für Stützpfeiler aus Stahl

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Säule (6810) ≠ Granitsäule, poliert/verziert, ≥10 kg - für Natursteinsäulen und Granitsäulen. vZTA DEF/6000/07-1 (Granitsäulen zu Steinbrunnen) bestätigt diese Einreihung. Drittlandszollsatz: 0 % (frei). (6802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Säule bleibt die Zolltarifnummer 6810.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Säule (6810) ≠ Marmorsäule, andere - für Marmor-/Travertinsäulen ohne Bildhauerarbeit (6802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Säule bleibt die Zolltarifnummer 6810.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Säule (6810) ≠ Granitsäule, andere - für kleinere Granitsäulen unter 10 kg oder unbearbeitet (6802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Säule bleibt die Zolltarifnummer 6810.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

6802.93.10.00.0 1,7 %

Granitsäule, poliert/verziert, ≥10 kg - für Natursteinsäulen und Granitsäulen. vZTA DEF/6000/07-1 (Granitsäulen zu Steinbrunnen) bestätigt diese Einreihung. Drittlandszollsatz: 0 % (frei).

Alternative Einreihung

6802.91.00.90.0 1,7 %

Marmorsäule, andere - für Marmor-/Travertinsäulen ohne Bildhauerarbeit

Alternative Einreihung

6802.93.90.00.0 1,7 %

Granitsäule, andere - für kleinere Granitsäulen unter 10 kg oder unbearbeitet

Alternative Einreihung

3925.90.80.00.0 1,7 %

Dekosäule aus Kunststoff - für Dekosäulen und leichte Ziersäulen aus Kunststoff. vZTA DE9867/10-1 (Säule aus Polystyrol zur Raumdekoration) und DEHH/1354/06-1 bestätigen diese Einreihung.

Alternative Einreihung

7326.90.98.90.0 1,7 %

Stahlsäule/Pfeiler - für Stützpfeiler aus Stahl

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Säule ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Säule (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI59554/18-16810.91.00.00.0
Betonsockel für Fangstangen, vorgefertigtes Bauelement
DEF/6000/07-16802.93.10.00.0
Granitsäulen zu Steinbrunnen-Set Neptun
DE9867/10-13925.90.80.00.0
Säule aus Polystyrol zur Raumdekoration
DEHH/1354/06-13926.40.00.00.0
Säule aus Polystone (Kunststoff), dekorativ
DEBTI21892/17-17326.90.98.90.0
Freistehende Stahlpfeiler
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Säule

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Säule unter Berücksichtigung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Export

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Säulen

Welche Zolltarifnummer hat eine Säule?

Die Zolltarifnummer für eine Betonsäule lautet 6810.91.00.00.0. Sie ist als vorgefertigtes Bauelement aus Zement, Beton oder Kunststein eingereiht. Abweichende Nummern gelten für Säulen aus Naturstein (Granit, Marmor) oder Kunststoff. Die Einreihung richtet sich stets nach dem charakterbestimmenden Material.

Welchen HS-Code hat eine Säule?

Der HS-Code für Säulen auf Betonbasis lautet 6810.91. Auf dieser sechsstelligen Ebene wird die Ware als „andere Waren aus Zement, Beton oder Kunststein“ erfasst. Die weiteren Untergliederungen auf KN- und TARIC-Ebene ermöglichen eine differenziertere Betrachtung der genauen Warenbezeichnung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Säule?

Für Betonsäulen unter der Zolltarifnummer 6810.91.00.00.0 beträgt der Drittlandszollsatz 1,7 %. Für Granitsäulen aus Naturstein (6802.93.10.00.0) ist der Zollsatz 0 %. Kunststoffsäulen (3925.90.80.00.0) unterliegen einem Drittlandszollsatz von 6,5 %. Die genauen Sätze hängen vom Ursprungsland ab.

Wie unterscheidet sich eine Säule zolltechnisch von anderen Bauelementen?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Säule erfolgt primär über das Material. Eine Betonsäule (6810) unterscheidet sich grundlegend von einer Stütze aus Stahl (7326) oder einer Dekosäule aus Kunststoff (3925). Die Alternative zum Hauptcode wird durch die stoffliche Beschaffenheit bestimmt. Entscheidend ist das tragende oder dekorative Element.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Säule verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Mögliche Folgen sind die Nachforderung von Abgaben, die Festsetzung von Verzugszinsen sowie die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens. Eine sorgfältige Klassifizierung vermeidet diese Risiken.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Säulen?

Für die Einfuhr von Betonsäulen unter 6810.91.00.00.0 bestehen keine aktiven Einfuhrbeschränkungen. Es gilt die Aussetzung des Zollsatzes (117) für Waren, die für Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt sind. Die allgemeine Einfuhrumsatzsteuer von 19 % wird auf den Zollwert erhoben.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Säule?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für eine Betonsäule lautet 6810.91.00.00.0. Sie setzt sich aus 2-stelligem Kapitel (68), 4-stelliger Position (6810), 6-stelligem HS-Code (6810.91), 8-stelliger KN (6810.91.00) und der vollständigen 11-stelligen Nummer für die Zollanmeldung zusammen. Die ersten sechs Stellen sind international harmonisiert.

Ändern sich Zolltarifnummern für Säulen?

Die Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen des TARIC-Codes. Die zugrundeliegende HS-Position 6810 für Betonwaren ist weitgehend stabil, jedoch können nationale Unterpositionen angepasst werden. Bei der Einreihung sollte daher stets die aktuelle Fassung des Zolltarifs verwendet werden.

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