Hierarchie der Zolltarifnummer
Schals werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XI, Kapitel 61 (gestrickt/gewirkt) oder Kapitel 62 (gewebt) eingereiht. Gestrickte Schals fallen unter die Position 6117:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6117 - Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
Zolltarifnummer: 6117 1000 00 0 - Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Schal kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schal
Der HS-Code für Strickschals ist 6117.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6117.10.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6117.10.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6117.10.00.00.0 .
Einreihung von Schal nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Schals können je nach Herstellungsart und Material unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen Strickschal (Kapitel 61) oder einen gewebten Schal (Kapitel 62) handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schal
Schal ist gestrickt oder gewirkt (Strickschal, Loopschal, Kaschmirschal)
Gestrickte/gewirkte Schals, Halstücher, Loopschals, Kragenschoner
Schal ist gewebt und besteht aus Wolle oder feinen Tierhaaren (z.B. Merinowolle, Alpaka)
Gewebte Schals und Tücher aus Wolle oder feinen Tierhaaren (z.B. Merinowolle)
Schal ist gewebt und besteht aus Seide oder Schappeseide
Gewebte Schals und Tücher aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
Schal ist gewebt und besteht aus synthetischen Chemiefasern
Gewebte Schals und Tücher aus synthetischen Chemiefasern (Polyester, Acryl, Nylon)
Schal ist gewebt und besteht aus Baumwolle, Leinen oder anderen Spinnstoffen
Gewebte Schals und Tücher aus anderen Spinnstoffen (z.B. Baumwolle, Leinen)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Strickschal (6117) ≠ Webschal (6214)
Gestrickte und gewirkte Schals fallen unter Kapitel 61 (Position 6117). Gewebte Schals und Tücher fallen unter Kapitel 62 (Position 6214).
Schal (6117/6214) ≠ Krawatte (6215)
Krawatten, Schleifen und Krawattenschals fallen unter Position 6215. Schals und Halstücher für allgemeinen Gebrauch fallen unter 6117 oder 6214.
Konfektionierter Schal (6117) ≠ Textilmeterware (6006)
Nur konfektionierte Schals fallen unter 6117. Nicht konfektionierte Schlauchgestricke gelten als Textilmeterware (Kapitel 60).
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle schalähnlichen Waren fallen unter Position 6117 oder 6214. Nicht konfektionierte Schlauchgestricke werden als Textilmeterware eingereiht:
Ware ist nicht konfektioniert (kein Etikett, kein Saum) → kein Bekleidungszubehör!
Unconfektioniertes Schlauchgewirke aus Baumwolle (Rohware)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schal ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Herstellungsart (gestrickt/gewebt), Material und Konfektionierung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schal (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Schals entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Schal, sog. Strickschal, Art. 349919_1-57 – annähernd rechteckig (190 cm x 55 cm), aus buntgewirkten Gestricken (melierte Garne), mit kleinem Firmenlogo, an den Schmalseiten gerippt gewirkte Abschlüsse, als Einzelstück abgepasst gestrickt.
AV 1, Pos. 6117.10
Schal, sog. Strickschal für Frauen, Art. RSAKWSFF-MB – rechteckig (40 cm x 195 cm), aus buntgewirkten Gestricken aus 39 % Baumwolle, 21 % Wolle, 9 % Kaschmir, 10 % Viskose, 7 % Acryl, 7 % Nylon und 7 % Polyester, als Einzelstück abgepasst gestrickt.
AV 1, Pos. 6117.10
Schalähnliche Ware, sog. Loop Schal – zweilagig, aus Gewirke und Gewebe aus 50 % Baumwolle und 50 % Acryl, zu einem Rundschal zusammengenäht; Gewirke verleihen der Ware den wesentlichen Charakter.
AV 1 und 3b, Pos. 6117.10
Schal, sog. Halstuch Millstream Sarong – aus Geweben aus 100 % Merinowolle (104 cm x 177 cm), an Längsseiten mit echten Webkanten, an Schmalseiten gesäumt und mit angeknoteten Fransen, nicht handgearbeitet.
AV 1, Pos. 6214.20
Schal, sog. Strickschal, Art. 4529 D – aus 3 mm dicken, einfarbigen gerippt gestrickten Gestricken aus 100 % Wolle (195 cm x 24 cm), abgepasst hergestellt, mit angeknoteten Fransen.
AV 1, Pos. 6117.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China12 %Drittlandszoll
USA12 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei12 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien9,6 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand12 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Schals, Tüchern und Textilwaren aus Katzen- oder Hundefell ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Schals aus bestimmten geschützten Tierhaaren (z.B. Shahtoosh aus Tibetantilope) unterliegen dem Artenschutzübereinkommen und benötigen CITES-Dokumente.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen für Textilwaren aus geschützten Tierarten.
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