Hierarchie der Zolltarifnummer
Warnflaggen aus Kunststoff werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VII, Kapitel 39 eingereiht. Die Position 3926 umfasst alle anderen Waren aus Kunststoffen, die nicht anderweitig genannt sind:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914
- Unterposition: 3926 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3926 9097 - andere
Zolltarifnummer: 3926 9097 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Warnflagge kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Warnflagge
Der HS-Code für Warnflaggen aus Kunststoff ist 3926.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 3926.90.97 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 3926.90.97.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0 .
Einreihung von Warnflagge nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Warnflaggen können je nach Material und Beschaffenheit unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob die Fahne aus Kunststofffolie, bedrucktem Material oder Textilgewebe besteht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Warnflagge
Warnflagge aus Kunststofffolie – charaktergebend ist das Kunststoffmaterial (häufigste Ausführung)
Andere Waren aus Kunststoffen (PE-Folie, PVC-Folie mit Metalldraht)
Warnfahne aus bedruckter Kunststofffolie, wenn der Druck das charaktergebende Merkmal ist
Andere Drucke (bedruckte Kunststofffolie mit Firmenaufdruck/-logo)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Warnflagge aus Kunststoff (3926) ≠ Warnflagge aus Textil (6307)
Das Material ist entscheidend: Kunststofffolie → Kapitel 39, Spinnstoffgewebe → Kapitel 63. Der Zollsatz unterscheidet sich erheblich (6,5 % vs. 12 %).
Warnflagge (3926) ≠ Warndreieck (3926)
Warndreiecke fallen ebenfalls unter Position 3926.90.97.90.0 – gleiches Kapitel, gleicher Zollsatz. Beide sind Kunststoffwarnprodukte für den Straßenverkehr.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Warnflaggen fallen unter Kapitel 39. Warnflaggen aus Textilgewebe werden unter einer anderen Position eingereiht:
Warnflagge aus Textilgewebe (Polyester) → anderes Kapitel (63)!
Andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen (Polyester-Gewebe)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Warnflagge ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Druckbild und Verwendungszweck bestimmen die Einreihung. Unser Tool analysiert Ihre spezifische Warnflagge und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Warnflagge (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Warnflaggen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Warnfahne aus Polyethylen (PE), ca. 30 x 28 cm, rot-transparente Folie mit Ösenloch, auf einer Längsseite um einen 28,3 cm langen Runddrahtbügel aus unedlem Metall mit Befestigungsöse umgeschlagen. Dient im Straßenverkehr zur Kennzeichnung überhängender Lasten.
AV 1, Pos. 3926.90
Rechteckiger, beidseitig mit roten Streifen und einem Firmenlogo bedruckter Zuschnitt aus Kunststofffolie (ca. 30 x 30 cm), mit Hohlsaum und Metalldraht mit Aufhängöse. Dient als Sicherungsmittel zur Kennzeichnung überstehender Ladung beim Transport.
AV 1, Pos. 4911.99
Rechteckiger, beidseitig bedruckter Zuschnitt aus Kunststofffolie (ca. 32,5 x 30,3 cm) mit Firmenlogo, Hohlsaum und Metalldraht mit Aufhängöse. Sicherungsmittel zur Kennzeichnung überstehender Ladung beim Transport.
AV 1, Pos. 4911.99
Riesenflagge (Deutschland Fahne), rechteckig, 90 x 150 cm, aus 100 % Polyester-Geweben, an einer Schmalseite mit Gewebestreifen eingefasst und zwei Metallösen, an anderen Rändern gesäumt. Konfektionierte Ware aus Textil.
AV 1 und 6, Pos. 6307.90
Eckfahnen-Set, bestehend aus zwei ca. 202 cm langen neon-gelben Fahnenstangen aus Kunststoff mit Federelement und Bodenhülse, am oberen Ende mit einer 45 x 50 cm großen Neon-Fahne aus Spinnstoffgewebe. Kunststoff bestimmt den Charakter.
AV 1 und 3b, Pos. 3926.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China6,5 %Drittlandszoll
USA6,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei6,5 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,5 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →
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