Hierarchie der Zolltarifnummer
Schaumstoffe (Zellkunststoffe) werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VII, Kapitel 39 eingereiht. Die Position 3921 umfasst Tafeln, Platten, Folien und Streifen aus Zellkunststoffen:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3921 - Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
- Unterposition: 3921 11 - aus Zellkunststoff
- Unterposition: 3921 13 - aus Polyurethanen
Zolltarifnummer: 3921 1310 00 0 - aus Weichschaum
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Schaumstoff kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schaumstoff
Der HS-Code für Schaumstoff aus Polyurethan ist 3921.13 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 3921.13.10 (Weichschaum) und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 3921.13.10.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3921.13.10.00.0 .
Einreihung von Schaumstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Schaumstoffe können je nach Kunststoffart und Verarbeitungsgrad unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Polyurethan-, Polystyrol- oder einen anderen Zellkunststoff handelt — und ob die Ware nur rechtwinklig zugeschnitten ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schaumstoff
Schaumstoff aus Polyurethan, weich (biegsam, elastisch)
Tafeln, Platten, Folien aus Polyurethan-Weichschaum (PU-Schaum, Polsterschaum, Verpackungsschaum)
Schaumstoff aus Polyurethan, hart (starr, formstabil)
Tafeln, Platten aus Polyurethan-Hartschaum (PUR-Dämmplatten, Sandwichelemente)
Schaumstoff aus Polystyrol (Styropor, Extrudiertes Polystyrol)
Tafeln, Platten aus Polystyrolschaum (EPS, XPS, Styropor), andere
Schaumstoff aus Polyvinylchlorid (PVC)
Tafeln, Platten aus PVC-Schaum (Hartschaum-PVC, Weichschaum-PVC)
Schaumstoff aus anderen Kunststoffen (Melamin, Polyethylen, EVA etc.)
Tafeln, Platten aus anderen Zellkunststoffen (Melaminharz-Schaum, PE-Schaum u.a.)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Schaumstoff (3921) ≠ Vollmaterial-Kunststoffplatte (3920)
Position 3920 gilt für nicht geschäumte Kunststoffplatten ohne Zellstruktur. Position 3921 setzt eine poröse Zellstruktur voraus.
Schaumstoffplatte (3921) ≠ Formteil/Schwamm (3926)
Rechtwinklig zugeschnittener Schaumstoff bleibt in 3921. Weiter bearbeiteter Schaumstoff (abgerundete Kanten, geformte Artikel) fällt unter 3926.
EPS-Perlen lose (3903) ≠ EPS-Platte (3921)
Expandierbares oder expandiertes Polystyrol in Primärform (Kügelchen) fällt unter 3903. Erst daraus hergestellte Platten/Tafeln fallen unter 3921.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weiter bearbeiteter Schaumstoff — z.B. mit abgerundeten Ecken oder als konfektionierter Formkörper — fällt nicht mehr unter Position 3921, sondern unter Position 3926:
Schaumstoff weiter bearbeitet (nicht nur rechtwinklig zugeschnitten) → anderes Kapitel!
Andere Waren aus Kunststoff (z.B. weiter bearbeiteter Blumensteckschaum, Formteile)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schaumstoff ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Kunststoffart, Schaumart, Dichte und Verarbeitungsgrad. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schaumstoff (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Schaumstoffen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Schaumstoff-Stanzstücke aus Polyurethan-Weichschaum, geometrischer Block ohne weitere Bearbeitung, für Verbundschäume in der Dämmstoff- und Möbelindustrie
AV 1, Pos. 3921.13
Mehrlagiges Verpackungsmaterial aus zwei Polyurethan-Weichschaumlagen und dazwischenliegendem Kartonpapier, nicht weiter bearbeitet
AV 1 und 3b, Pos. 3921.13
Mehrlagiges Verpackungsmaterial aus zwei Polyurethan-Weichschaumlagen und einer Zwischenlage aus grauem Pappkarton, Flacherzeugnis nicht weiter bearbeitet
AV 1 und 3b, Pos. 3921.13
Leichtstoffplatte (Sandwichplatte) mit Polyurethanschaumkern und beidseitigen Deckschichten aus Papier/Karton, 3–20 mm dick
AV 1, Pos. 3921.13
Geschäumte Deckenplatte aus expandiertem Polystyrol (EPS), quadratisch, für Baubedarf
AV 1, Pos. 3921.11
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China6,5 %Drittlandszoll
USA6,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei6,5 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,5 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Schaumstoffe, die mit ozonabbauenden Treibmitteln hergestellt wurden, unterliegen Einfuhrkontrollen
Schaumstoffe mit F-Gas-Treibmitteln (z.B. HFKWs) unterliegen der Quotenregelung
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Export von Schaumstoffen mit ozonabbauenden Treibmitteln ist genehmigungspflichtig
Export von Schaumstoffen mit F-Gas-Treibmitteln ist beschränkt und meldepflichtig
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