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Kunststoffe & GummiKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kunststoffabfall: 3915.90.70.00.0

Die zuständige 11-stellige Zolltarifnummer für Kunststoffabfall lautet 3915.90.70.00.0. Sie umfasst Abfälle, Schnitzel und Bruch von diversen Kunststoffen, die nicht in Primärformen vorliegen.

Kunststoffabfall Produktbild

Die Einreihung von Kunststoffabfall richtet sich nach der Polymerart, der physikalischen Form und etwaigen Verunreinigungen. Liegen die Kunststoffe als sortenreines Mahlgut in Primärform vor, kommt nicht Position 3915 zur Anwendung, sondern die einschlägigen Positionen 3901 bis 3914. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Die zolltarifliche Behandlung folgt der Position 3915 des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist, dass die Waren als Abfälle, Schnitzel oder Bruch anfallen und nicht zu neuen, definierten Primärformen verarbeitet wurden.

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3915.90.70.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3915 - Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen
  • Unterposition: 3915 90 - von anderen Kunststoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3915 9070 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Kunststoffabfall erfordert eine klare Bestimmung der Polymerart und der physikalischen Form. Sortenreine Mahlgüter, die bereits in Primärform (z. B. gleichmäßiges Granulat) vorliegen, fallen nicht in Position 3915, sondern in die Polymer-Positionen 3901–3914. Zudem unterliegt die Ein- und Ausfuhr von Kunststoffabfällen strengen abfallrechtlichen Genehmigungspflichten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoffabfall

Der HS-Code für Kunststoffabfall lautet 3915.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3915.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3915.90.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3915.90.70.00.0.

Einreihung von Kunststoffabfall nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kunststoffabfall in die Position 3915 folgt aus der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1): Die Position ist nach dem Wortlaut der Position 3915 („Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen“) und den Anmerkungen zu Kapitel 39 zu bestimmen. Anmerkung 6 zu Kapitel 39 definiert „Primärformen“ (gleichmäßige Formen wie Granulat, Flocken, Tabletten). Liegt der Kunststoffabfall in Primärform vor, scheidet Position 3915 aus; die Einreihung erfolgt dann in die Positionen 3901–3914 (vgl. vZTA DE23455/11-1).

Die Unterteilung innerhalb der Position 3915 erfolgt nach der Art des zugrunde liegenden Polymers (Polymere des Ethylens, Styrols, Vinylchlorids, Propylens, Ethylenterephthalats oder sonstige Kunststoffe). Die Auffangposition 3915.90.70.00.0 („andere“) erfasst Abfälle aller Kunststoffe, die nicht in den spezifischeren Unterpositionen genannt sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoffabfall

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAbfälle von Polymeren des Ethylens mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94 (PE-LD)3915.10.10.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungAbfälle von Polymeren des Ethylens mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr (PE-HD)3915.10.20.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungAbfälle von Polymeren des Styrols3915.20.00.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungAbfälle von Polymeren des Vinylchlorids3915.30.00.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungAbfälle von Polymeren des Propylens (PP)3915.90.11.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungAbfälle von Polymeren des Ethylenterephthalats (PET)3915.90.20.00.0 6,5 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Kunststoffabfall (3915) ≠ Abfälle von Polymeren des Ethylens mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94 (PE-LD) (3915)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoffabfall bleibt die Zolltarifnummer 3915.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunststoffabfall (3915) ≠ Abfälle von Polymeren des Ethylens mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr (PE-HD) (3915)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoffabfall bleibt die Zolltarifnummer 3915.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunststoffabfall (3915) ≠ Abfälle von Polymeren des Styrols (3915)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoffabfall bleibt die Zolltarifnummer 3915.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 3915 können auch andere Kapitel des Zolltarifs für Kunststoffabfall in Betracht kommen, sofern die Ware nicht als Abfall, Schnitzel oder Bruch qualifiziert ist oder als Waren aus Kunststoff vorliegt.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAbfälle von Polymeren des Ethylens mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94 (PE-LD)3915.10.10.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungAbfälle von Polymeren des Ethylens mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr (PE-HD)3915.10.20.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungAbfälle von Polymeren des Styrols3915.20.00.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungAbfälle von Polymeren des Vinylchlorids3915.30.00.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungAbfälle von Polymeren des Propylens (PP)3915.90.11.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungAbfälle von Polymeren des Ethylenterephthalats (PET)3915.90.20.00.0 6,5 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoffabfall ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoffabfall (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI37588/23-1Bunte Kunststoff-Flakes zur Wiederverarbeitung, überwiegend PE, Dichte 0,93 g/cm³3915.10.10.00.0
DEBTI2387/24-1Kunstschnee zur Streudekoration aus PE mit Dichte < 0,943915.10.10.00.0
DE2897/17-1Rücklaufmaterial/Kunststoffgranulat, überwiegend PP3915.90.11.00.0
DE7259/10-1Rücklaufmaterial/Kunststoffgranulat, überwiegend PP3915.90.11.00.0
DEHH/80/04-1SAN-Mahlgut (sortenreiner Produktionsabfall) – Primärform, nicht 39153903.20.00.00.0
DEHH/81/04-1ABS-Mahlgut (sortenreiner Produktionsabfall) – Primärform, nicht 39153903.30.00.00.0
DEHH/82/04-1PMMA-Mahlgut (sortenreiner Produktionsabfall) – Primärform, nicht 39153906.10.00.00.0
DE23455/11-1Polycarbonat-Mahlgut – Primärform, nicht 39153907.40.00.90.0
DEHH/84/04-1PA-Mahlgut (sortenreiner Produktionsabfall) – Primärform, nicht 39153908.10.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China6,5 %Drittlandszoll
USA6,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,5 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Kunststoffabfall aus einem beliebigen Land. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. die genaue Polymerart an, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kunststoffabfälle

Welche Zolltarifnummer hat Kunststoffabfall?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Kunststoffabfall lautet 3915.90.70.00.0. Sie umfasst Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen, die nicht in den spezifischeren Unterpositionen der Position 3915 genannt sind. Voraussetzung ist, dass die Ware nicht in Primärform (Anmerkung 6 zu Kapitel 39) vorliegt.

Welchen HS-Code hat Kunststoffabfall?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Kunststoffabfall ist 3915.90. Er gliedert die Position 3915 (Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen) in Unterpositionen nach der Art des Kunststoffs. Die 6-stellige Codierung 3915.90 erfasst Abfälle von anderen Kunststoffen als Ethylen-, Styrol-, Vinylchlorid-, Propylen- und Ethylenterephthalat-Polymeren.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kunststoffabfall?

Der Drittlandszollsatz (regulärer Zollsatz) für die Einfuhr von Kunststoffabfall der Position 3915 beträgt 6,5 Prozent. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auf den Zollwert zuzüglich Zoll. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 Prozent sinken.

Wie unterscheidet sich Kunststoffabfall zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Kunststoffabfall erfolgt primär zur Primärform (Positionen 3901–3914). Liegt der Kunststoff als gleichmäßiges Granulat, Pellet oder Flocke in definierter Größe vor, handelt es sich um eine Primärform – dann scheidet die Position 3915 aus. Eine weitere Alternative sind Waren aus Kunststoff (Position 3926), wenn der Abfall zu einem bestimmten Gegenstand verarbeitet wurde.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kunststoffabfall verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachzahlungen von Zöllen, Verspätungszuschläge oder sogar Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Zoll- und Abfallrecht nach sich ziehen. Zudem können Einfuhr- oder Ausfuhrverbote für bestimmte Kunststoffabfälle greifen. Eine korrekte Einreihung ist daher unabdingbar.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kunststoffabfall?

Ja, für Kunststoffabfall gelten besondere abfallrechtliche Kontrollen. Die Einfuhr unterliegt der Maßnahme 755 (Einfuhrkontrolle - Abfällen) und ist genehmigungspflichtig. Auch die Ausfuhr ist durch die Maßnahme 751 (Ausfuhrkontrolle – Abfällen) reglementiert. Zudem kann eine Zollaussetzung nach Maßnahme 119 für luftfahrttaugliche Teile in Betracht kommen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kunststoffabfall?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Kunststoffabfall setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 3915.90, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 3915.90.70, dem 10-stelligen TARIC-Code 3915.90.70.00 und der abschließenden 11. Stelle für die deutsche Zolltarifnummer 3915.90.70.00.0. Die 11-stellige Zolltarifnummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland maßgeblich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kunststoffabfall?

Die Zolltarifnummern werden im Rahmen der jährlichen Aktualisierung des TARIC und der Kombinierten Nomenklatur angepasst. Änderungen der Position 3915 sind selten, können aber durch neue Kunststoffarten oder abfallrechtliche Vorgaben erfolgen. Die aktuell gültige Fassung für Kunststoffabfall ist 3915.90.70.00.0. Wir empfehlen, die Gültigkeit regelmäßig zu prüfen.

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