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Kunststoffe und GummiKapitel 40Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kautschukmischung: 4005.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kautschukmischung (4005.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kautschukmischung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kautschukmischung Produktbild

Die genaue Einreihung der Kautschukmischung hängt von der Art der zugesetzten Füllstoffe (Ruß, Siliciumdioxid oder andere) und der Warenform ab. Entscheidend ist der Zustand vor der Vulkanisation.

Finden Sie Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kautschukmischung beschreiben: Hauptbestandteile (z.B. Naturkautschuk, SBR), Füllstoffe, Form (Granulat, Block, Platte)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Kautschukmischung ist im Warenverzeichnis wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  • Position: 4005 - Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4005 1000 00 0 - Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Kautschukmischung erfordert genaue Kenntnis der Rezeptur. Insbesondere die Frage, ob Ruß oder Siliciumdioxid zugesetzt ist oder ob es sich um eine Nicht-Ruß-Mischung handelt, ist entscheidend. Unabhängig davon sollten Sie vor der Anmeldung eine verbindliche Klassifikation durch das Klassifizierungstool

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kautschukmischung

Der HS-Code für Kautschukmischung lautet 4005.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4005.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4005.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4005.10.00.00.0.

Einreihung von Kautschukmischung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Kautschukmischung in die Position 4005 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kautschukmischung

Alternative Einreihung

4005.91.00.00.0 0 %

Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – Platten, Blätter und Streifen

Alternative Einreihung

4005.99.00.00.0 0 %

Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – andere

Alternative Einreihung

4005.20.00.00.0 0 %

Lösungen; Dispersionen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kautschukmischung (4005) ≠ Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – Platten, Blätter und Streifen (4005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kautschukmischung bleibt die Zolltarifnummer 4005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kautschukmischung (4005) ≠ Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – andere (4005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kautschukmischung bleibt die Zolltarifnummer 4005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kautschukmischung (4005) ≠ Lösungen; Dispersionen (4005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kautschukmischung bleibt die Zolltarifnummer 4005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein Kapitelwechsel ist für eine typische Kautschukmischung nicht vorgesehen, da alle nicht vulkanisierten Mischungen in Kapitel 40 zusammengefasst sind. Eine Zuordnung zu chemischen Zubereitungen (Kapitel 38) ist in Ausnahmefällen möglich.

Alternative Einreihung

4005.91.00.00.0 0 %

Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – Platten, Blätter und Streifen

Alternative Einreihung

4005.99.00.00.0 0 %

Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – andere

Alternative Einreihung

4005.20.00.00.0 0 %

Lösungen; Dispersionen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kautschukmischung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kautschukmischung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI8280/18-14005.10.00.00.0
Nicht vulkanisierte Kautschukmischung mit Ruß, rechteckiges Flacherzeugnis, zur Herstellung von Gummiplatten und Förderbändern.
DEBTI23959/18-14005.10.00.00.0
Nicht vulkanisierte Kautschukmischung mit Ruß, mit Trennfolie auf Pappkern aufgerollt.
DEBTI35021/22-14005.10.00.00.0
Butylband-Versiegelung aus nicht vulkanisiertem Kautschuk mit Ruß und Siliciumdioxid.
DE4252/13-14005.10.00.00.0
Kautschukmischung, nicht vulkanisiert in Form von Fellen oder Platten mit Rußzusatz.
DEBTI22526/17-14005.10.00.00.0
Thermoplastisches Vulkanisat (TPV) als schwarzes Granulat, Kautschukmischung mit Ruß.
DE16407/15-14005.10.00.00.0
Olefinbasiertes thermoplastisches Vulkanisat mit Mineralöl und Ruß, Granulat.
DE19475/09-14005.10.00.00.0
Gummiestrich-Zutatenkit mit Kautschukmischung, Gummigranulat und Härtepulver.
DE20216/16-14005.10.00.00.0
Dichtungs-/Isoliermaterial, Kautschukmischung aus nicht vulkanisiertem Kautschuk in Streifenform (ohne Ruß/Siliciumdioxid).
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen (EU-Ebene)

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollkosten-Rechner

Der Drittlandszollsatz für die Kautschukmischung beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Beachten Sie, dass bei Abfall-Kautschukmischungen zusätzliche Kontrollmaßnahmen greifen, was den Zollaufwand erhöhen kann.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Nicht-EU-Länder

Ausfuhrmaßnahmen (EU-Ebene)

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kautschukmischungen

Welche Zolltarifnummer hat Kautschukmischung?

Die zutreffende 11-stellige Zolltarifnummer für eine Kautschukmischung lautet 4005.10.00.00.0. Diese Position erfasst nicht vulkanisierte Mischungen von Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid, in Primärformen (Granulat, Blöcke) oder als Platten, Blätter oder Streifen.

Welchen HS-Code hat Kautschukmischung?

Der 6-stellige HS-Code für Kautschukmischungen mit Ruß oder Siliciumdioxid ist 400510. Er ist international harmonisiert und bildet die Grundlage für die weiteren statistischen und tarifären Unterteilungen auf EU-Ebene.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kautschukmischung?

Der Drittlandszollsatz für die Kautschukmischung unter der Zolltarifnummer 4005.10.00.00.0 beträgt 0 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert zuzüglich des Zollbetrages.

Wie unterscheidet sich Kautschukmischung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt hauptsächlich anhand der Füllstoffe. Kautschukmischungen mit Ruß oder Siliciumdioxid fallen in die Unterposition 4005.10. Ohne diese Füllstoffe kommen Alternativen wie 4005.91 (Platten) oder 4005.99 (andere) in Betracht. Die Abgrenzung zu reinem Kautschuk (4001, 4002) und zu vulkanisiertem Kautschuk (4008) ist ebenfalls entscheidend.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kautschukmischung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Nachverzollung mit Säumniszuschlägen und im schlimmsten Fall zu einer Betriebsprüfung durch den Zoll führen. Bei verdachtsweise vorsätzlicher Falschdeklaration drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kautschukmischung?

Für die Einfuhr von Kautschukmischungen, die als Abfall im Sinne der Abfallverbringungsverordnung eingestuft werden, besteht eine Überwachungs- und Genehmigungspflicht (Maßnahme 755). Zudem ist eine Zollaussetzung für Waren für Wasserfahrzeuge und Bohrplattformen möglich (Maßnahme 117).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kautschukmischung?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für die Kautschukmischung ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (400510), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (40051000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4005100000) sowie einer 11. deutschen Gliederungsstelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kautschukmischung?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur oder nationaler Tarifierungsvorschriften ändern. Für die Kautschukmischung ist die Position 4005 seit Jahren stabil, dennoch sollte die Aktualität vor jeder Anmeldung geprüft werden.

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