Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Kautschukmischung ist im Warenverzeichnis wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
- Position: 4005 - Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
Zolltarifnummer: 4005 1000 00 0 - Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung einer Kautschukmischung erfordert genaue Kenntnis der Rezeptur. Insbesondere die Frage, ob Ruß oder Siliciumdioxid zugesetzt ist oder ob es sich um eine Nicht-Ruß-Mischung handelt, ist entscheidend. Unabhängig davon sollten Sie vor der Anmeldung eine verbindliche Klassifikation durch das Klassifizierungstool
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kautschukmischung
Der HS-Code für Kautschukmischung lautet 4005.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4005.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4005.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4005.10.00.00.0.
Einreihung von Kautschukmischung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Kautschukmischung in die Position 4005 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kautschukmischung
Alternative Einreihung
Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – Platten, Blätter und Streifen
Alternative Einreihung
Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – andere
Alternative Einreihung
Lösungen; Dispersionen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kautschukmischung (4005) ≠ Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – Platten, Blätter und Streifen (4005)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kautschukmischung bleibt die Zolltarifnummer 4005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kautschukmischung (4005) ≠ Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – andere (4005)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kautschukmischung bleibt die Zolltarifnummer 4005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kautschukmischung (4005) ≠ Lösungen; Dispersionen (4005)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kautschukmischung bleibt die Zolltarifnummer 4005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein Kapitelwechsel ist für eine typische Kautschukmischung nicht vorgesehen, da alle nicht vulkanisierten Mischungen in Kapitel 40 zusammengefasst sind. Eine Zuordnung zu chemischen Zubereitungen (Kapitel 38) ist in Ausnahmefällen möglich.
Alternative Einreihung
Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – Platten, Blätter und Streifen
Alternative Einreihung
Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – andere
Alternative Einreihung
Lösungen; Dispersionen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kautschukmischung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kautschukmischung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen (EU-Ebene)
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollkosten-Rechner
Der Drittlandszollsatz für die Kautschukmischung beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Beachten Sie, dass bei Abfall-Kautschukmischungen zusätzliche Kontrollmaßnahmen greifen, was den Zollaufwand erhöhen kann.
Ausfuhr in Nicht-EU-Länder
Ausfuhrmaßnahmen (EU-Ebene)
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Kunststoffe und Gummi
Entdecken Sie Zolltarifnummern für verwandte Kunststoff- und Kautschukprodukte.
Pbat
3907.99.80.90.0 · 6,5 %
Sebs
3901.90.80.99.0 · 6,5 %
3d-Druck-Kunststoff
3916.90.10.90.0 · 6,5 %
Polycarbonat-Harz
3907.40.00.90.0 · 6,5 %
Ldpe
3901.10.90.90.0 · 6,5 %
Kunststoffabfall
3915.90.70.00.0 · 6,5 %
Kunststoffteil
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Polypropylen-Copolymer
3902.30.00.99.0 · 6,5 %
Gummipuffer
4016.99.97.90.0 · 2,5 %
