Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Kautschukmischung ist im Warenverzeichnis wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKAUTSCHUK UND WAREN DARAUS40
- PositionKautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen4005
- ZolltarifnummerKautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kautschukmischung
Der HS-Code für Kautschukmischung lautet 4005.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4005.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4005.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4005.10.00.00.0.
Einreihung von Kautschukmischung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Kautschukmischung in die Position 4005 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kautschukmischung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – Platten, Blätter und Streifen | 4005.91.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – andere | 4005.99.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLösungen; Dispersionen | 4005.20.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kautschukmischung (4005) ≠ Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – Platten, Blätter und Streifen (4005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kautschukmischung bleibt die Zolltarifnummer 4005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kautschukmischung (4005) ≠ Andere Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – andere (4005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kautschukmischung bleibt die Zolltarifnummer 4005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kautschukmischung (4005) ≠ Lösungen; Dispersionen (4005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kautschukmischung bleibt die Zolltarifnummer 4005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kautschukmischung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI8280/18-1 | Nicht vulkanisierte Kautschukmischung mit Ruß, rechteckiges Flacherzeugnis, zur Herstellung von Gummiplatten und Förderbändern. | 4005.10.00.00.0 |
| DEBTI23959/18-1 | Nicht vulkanisierte Kautschukmischung mit Ruß, mit Trennfolie auf Pappkern aufgerollt. | 4005.10.00.00.0 |
| DEBTI35021/22-1 | Butylband-Versiegelung aus nicht vulkanisiertem Kautschuk mit Ruß und Siliciumdioxid. | 4005.10.00.00.0 |
| DE4252/13-1 | Kautschukmischung, nicht vulkanisiert in Form von Fellen oder Platten mit Rußzusatz. | 4005.10.00.00.0 |
| DEBTI22526/17-1 | Thermoplastisches Vulkanisat (TPV) als schwarzes Granulat, Kautschukmischung mit Ruß. | 4005.10.00.00.0 |
| DE16407/15-1 | Olefinbasiertes thermoplastisches Vulkanisat mit Mineralöl und Ruß, Granulat. | 4005.10.00.00.0 |
| DE19475/09-1 | Gummiestrich-Zutatenkit mit Kautschukmischung, Gummigranulat und Härtepulver. | 4005.10.00.00.0 |
| DE20216/16-1 | Dichtungs-/Isoliermaterial, Kautschukmischung aus nicht vulkanisiertem Kautschuk in Streifenform (ohne Ruß/Siliciumdioxid). | 4005.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen (EU-Ebene)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollkosten-Rechner
Der Drittlandszollsatz für die Kautschukmischung beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Beachten Sie, dass bei Abfall-Kautschukmischungen zusätzliche Kontrollmaßnahmen greifen, was den Zollaufwand erhöhen kann.
Ausfuhr in Nicht-EU-Länder
Ausfuhrmaßnahmen (EU-Ebene)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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