Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Schwimmer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9026 - Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z.|B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position|9014, 9015, 9028|oder 9032
Zolltarifnummer: 9026 9000 00 0 - Teile und Zubehör
Hinweis zur Einreihung
Die hier genannte Einreihung gilt für Schwimmer, die erkennbar als Teile von Füllstandsmessgeräten ausgeführt sind. Bei abweichender Bauart oder fehlender Zweckbestimmung kann eine andere Zolltarifnummer zutreffen. Nutzen Sie für eine verbindliche Klärung den interaktiven Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schwimmer
Der HS-Code für Schwimmer lautet 9026.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9026.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9026.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9026.90.00.00.0.
Einreihung von Schwimmer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems sind bei der Einreihung von Schwimmern anzuwenden. Maßgeblich ist AV 3 b) (charakterbestimmende Beschaffenheit) in Verbindung mit Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI bzw. Kap. 90: Teile, die erkennbar hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder ein bestimmtes Gerät bestimmt sind, werden wie diese eingereiht. Ein Schwimmer als Teil eines Füllstandsanzeigers (Position 9026) fällt daher unter 9026.90.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schwimmer
Alternative Einreihung
Instrumente zum Messen oder Überwachen der Füllhöhe von Flüssigkeiten, andere, nicht elektronisch – für komplette Füllstandsanzeiger mit integriertem Schwimmer
Alternative Einreihung
Teile und Zubehör für Instrumente der Hydrologie (Position 9015) – für Schwimmer an hydrologischen Pegelmessgeräten
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Kunststoffen – für einfache Kunststoff-Schwimmkörper ohne erkennbare Zweckbestimmung für ein Messgerät
Alternative Einreihung
Teile für Armaturen – für Schwimmerträger und Schwimmerventilkomponenten
Alternative Einreihung
Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit – für Schwimmkörper mit charakterbestimmendem Magneten
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Schwimmer (9026) ≠ Instrumente zum Messen oder Überwachen der Füllhöhe von Flüssigkeiten, andere, nicht elektronisch – für komplette Füllstandsanzeiger mit integriertem Schwimmer (9026)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schwimmer bleibt die Zolltarifnummer 9026.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schwimmer (9026) ≠ Teile und Zubehör für Instrumente der Hydrologie (Position 9015) – für Schwimmer an hydrologischen Pegelmessgeräten (9015)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schwimmer bleibt die Zolltarifnummer 9026.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schwimmer (9026) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen – für einfache Kunststoff-Schwimmkörper ohne erkennbare Zweckbestimmung für ein Messgerät (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schwimmer bleibt die Zolltarifnummer 9026.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb der Position 9026 kommt in Betracht, wenn der Schwimmer nicht als Teil eines Messgerätes identifizierbar ist. Die Alternative aus Kapitel 39 (Kunststoffe) oder 85 (Magnete) zeigt, dass die Zweckbestimmung entscheidend ist.
Alternative Einreihung
Instrumente zum Messen oder Überwachen der Füllhöhe von Flüssigkeiten, andere, nicht elektronisch – für komplette Füllstandsanzeiger mit integriertem Schwimmer
Alternative Einreihung
Teile und Zubehör für Instrumente der Hydrologie (Position 9015) – für Schwimmer an hydrologischen Pegelmessgeräten
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Kunststoffen – für einfache Kunststoff-Schwimmkörper ohne erkennbare Zweckbestimmung für ein Messgerät
Alternative Einreihung
Teile für Armaturen – für Schwimmerträger und Schwimmerventilkomponenten
Alternative Einreihung
Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit – für Schwimmkörper mit charakterbestimmendem Magneten
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schwimmer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schwimmer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Zollrechner für Schwimmer
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Schwimmer aus Drittländern. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzstatus an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Allgemeine Überwachung des Exports.
Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Diese Produkte werden häufig im Zusammenhang mit Schwimmern gesucht:
Vergaser
8409.91.00.90.0 · 2,7 %
Kompressionsring
8409.99.00.90.0 · 2,7 %
Stahlwagen
8716.80.00.00.0 · 1,7 %
Cnc-Fräsmaschine
8459.61.90.00.0 · 2,7 %
Rohr-Anfasmaschine
8461.90.00.00.0 · 2,7 %
Cnc-Drehmaschine
8458.11.80.00.0 · 2,7 %
Druckmaschine
8443.19.70.00.0 · 1,7 %
Schlauch
3917.32.00.90.0 · 6,5 %
Metall-Halterung
8302.49.00.99.0 · 2,7 %
