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Bau & InstallationKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Selbstklebende Fliese: 3918.10.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Selbstklebende Fliese (3918.10.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Selbstklebende Fliese unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Selbstklebende Fliese Produktbild

Für Selbstklebende Fliesen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Selbstklebende Fliese beschreiben: Material, Kleberückseite, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den genauen Pfad zur Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0, beginnend vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3918 - Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung|9|zu diesem Kapitel
  • Unterposition: 3918 10 - aus Polymeren des Vinylchlorids
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3918 1090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3918 1090 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier genannte Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 gilt für typische selbstklebende Vinylfliesen aus PVC. Abweichungen in Material (z. B. Polypropylen), Verarbeitung oder Form können zu einer anderen Einreihung führen. Lassen Sie Ihre Ware im Zweifel mit dem Klassifizierungstool prüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Selbstklebende Fliese

Der HS-Code für Selbstklebende Fliese lautet 3918.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3918.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3918.10.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3918.10.90.90.0.

Einreihung von Selbstklebende Fliese nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung selbstklebender Fliesen in Position 3918 ergibt sich aus der Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich sind insbesondere AV 1 und AV 3a.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Selbstklebende Fliese

Selbstklebende PVC-Fliese ohne Trägergewebe (häufigster Typ)

3918.10.90.90.0 6,5 %

Bodenbeläge aus PVC, andere (ohne Träger) – typische selbstklebende Vinylfliese

Selbstklebende Vinylfliese mit Träger aus Vlies oder Gewebe

3918.10.10.90.0 6,5 %

Bodenbeläge aus PVC mit Träger, getränkt oder überzogen – Klebefliese mit Vliesrücken

Selbstklebende Fliese aus anderem Kunststoff als PVC (z.B. PP)

3918.90.00.90.0 6,5 %

Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen (z.B. PP, PE) – selbstklebende Klickfliese aus Polypropylen

Echte Keramik- oder Steingutfliese, kein Kunststoff – anderes Kapitel (6907)!

6907.21.00.00.0 6,0 %

Unglasierte keramische Boden- und Wandfliesen – Wasseraufnahme ≤ 0,5 %

Keramikfliese mit höherer Wasseraufnahme – anderes Kapitel (6907)!

6907.22.00.00.0 6,0 %

Unglasierte keramische Fliesen – Wasseraufnahme 0,5 % bis 10 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Selbstklebende Fliese (3918) ≠ Bodenbeläge aus PVC mit Träger, getränkt oder überzogen – Klebefliese mit Vliesrücken (3918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Selbstklebende Vinylfliese mit Träger aus Vlies oder Gewebe. Für Selbstklebende Fliese bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Selbstklebende Fliese (3918) ≠ Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen (z.B. PP, PE) – selbstklebende Klickfliese aus Polypropylen (3918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Selbstklebende Fliese aus anderem Kunststoff als PVC (z.B. PP). Für Selbstklebende Fliese bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Selbstklebende Fliese (3918) ≠ Unglasierte keramische Boden- und Wandfliesen – Wasseraufnahme ≤ 0,5 % (6907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Echte Keramik- oder Steingutfliese, kein Kunststoff – anderes Kapitel (6907)!. Für Selbstklebende Fliese bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern die selbstklebende Fliese nicht aus Kunststoff, sondern aus einem anderen Material besteht (z. B. Kautschuk, Textil, Keramik), können andere Kapitel maßgeblich sein.

Selbstklebende Vinylfliese mit Träger aus Vlies oder Gewebe

3918.10.10.90.0 6,5 %

Bodenbeläge aus PVC mit Träger, getränkt oder überzogen – Klebefliese mit Vliesrücken

Selbstklebende Fliese aus anderem Kunststoff als PVC (z.B. PP)

3918.90.00.90.0 6,5 %

Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen (z.B. PP, PE) – selbstklebende Klickfliese aus Polypropylen

Echte Keramik- oder Steingutfliese, kein Kunststoff – anderes Kapitel (6907)!

6907.21.00.00.0 6,0 %

Unglasierte keramische Boden- und Wandfliesen – Wasseraufnahme ≤ 0,5 %

Keramikfliese mit höherer Wasseraufnahme – anderes Kapitel (6907)!

6907.22.00.00.0 6,0 %

Unglasierte keramische Fliesen – Wasseraufnahme 0,5 % bis 10 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Selbstklebende Fliese ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Selbstklebende Fliese (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEHH/794/05-13918.10.90.90.0
Kunststoffbodenfliese aus Polyvinylchlorid, 30,5 cm x 30,5 cm, Stärke 1 mm; selbstklebend
DE23269/12-13918.10.90.90.0
Selbstklebende Vinyl-Planken, selbstklebender Bodenbelag aus PVC
DE862/16-13918.10.90.90.0
Selbstklebender PVC-Bodenbelag in Plattenform
DEBTI35626/24-13918.10.90.90.0
Vinylboden aus PVC, Bodenfliesen
DEBTI38217/19-13918.10.90.90.0
Vinyl-Dekorfliesen aus PVC (auch nicht selbstklebend)
DEBTI27500/24-13918.10.90.90.0
Vinyl-Bodenbelag auf SPC-Trägerplatte
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrt-Zollaussetzung

Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen

Zoll- und Einfuhrabgabenrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre selbstklebende Fliese mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an, um Drittlandszollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Zusatzabgaben zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Selbstklebende Fliesen

Welche Zolltarifnummer hat Selbstklebende Fliese?

Selbstklebende Fliesen aus PVC werden unter der Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Boden- und Wandbeläge aus Kunststoff in Fliesenform mit einer werksseitig aufgebrachten Klebeschicht.

Welchen HS-Code hat Selbstklebende Fliese?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für selbstklebende Fliesen aus PVC lautet 3918.10. Auf dieser 6-stelligen Ebene werden Bodenbeläge aus Polymeren des Vinylchlorids zusammengefasst, unabhängig davon, ob sie selbstklebend sind oder nicht.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Selbstklebende Fliese?

Der Drittlandszollsatz für selbstklebende Fliesen der Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen oder Zollpräferenz.

Wie unterscheidet sich Selbstklebende Fliese zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt vor allem zur Position 3919 (selbstklebende Folien und Bänder). Eine selbstklebende Fliese ist eine Platte, keine Folie, und fällt als Bodenbelag in Fliesenform unter die spezifischere Position 3918. Eine Alternative bei abweichendem Kunststoff ist 3918.90.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Selbstklebende Fliese verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Strafzuschläge. Im Rahmen einer Betriebsprüfung oder Zollkontrolle können Säumniszuschläge anfallen. Zudem kann die Warenabfertigung verzögert werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Selbstklebende Fliesen?

Für selbstklebende Fliesen der Position 3918 besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119), die eine zollfreie Einfuhr für Teile zur Luftfahrzeugwartung ermöglicht. Davon abgesehen gelten die üblichen Zollformalitäten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Selbstklebende Fliese?

Die 11-stellige Zolltarifnummer lautet 3918.10.90.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (3918.10), zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur (90), zwei TARIC-Stellen (90) und einer Länderkennziffer (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Selbstklebende Fliesen?

Zolltarifnummern können sich durch jährliche Änderungen des Harmonisieren Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Position 3918 ist jedoch seit Jahren stabil. Für aktuelle Änderungen konsultieren Sie die TARIC-Datenbank der EU-Kommission.

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