Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den genauen Pfad zur Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0, beginnend vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3918 - Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung|9|zu diesem Kapitel
- Unterposition: 3918 10 - aus Polymeren des Vinylchlorids
Kombinierte Nomenklatur: 3918 1090 - andere
Zolltarifnummer: 3918 1090 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier genannte Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 gilt für typische selbstklebende Vinylfliesen aus PVC. Abweichungen in Material (z. B. Polypropylen), Verarbeitung oder Form können zu einer anderen Einreihung führen. Lassen Sie Ihre Ware im Zweifel mit dem Klassifizierungstool prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Selbstklebende Fliese
Der HS-Code für Selbstklebende Fliese lautet 3918.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3918.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3918.10.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3918.10.90.90.0.
Einreihung von Selbstklebende Fliese nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung selbstklebender Fliesen in Position 3918 ergibt sich aus der Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich sind insbesondere AV 1 und AV 3a.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Selbstklebende Fliese
Selbstklebende PVC-Fliese ohne Trägergewebe (häufigster Typ)
Bodenbeläge aus PVC, andere (ohne Träger) – typische selbstklebende Vinylfliese
Selbstklebende Vinylfliese mit Träger aus Vlies oder Gewebe
Bodenbeläge aus PVC mit Träger, getränkt oder überzogen – Klebefliese mit Vliesrücken
Selbstklebende Fliese aus anderem Kunststoff als PVC (z.B. PP)
Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen (z.B. PP, PE) – selbstklebende Klickfliese aus Polypropylen
Echte Keramik- oder Steingutfliese, kein Kunststoff – anderes Kapitel (6907)!
Unglasierte keramische Boden- und Wandfliesen – Wasseraufnahme ≤ 0,5 %
Keramikfliese mit höherer Wasseraufnahme – anderes Kapitel (6907)!
Unglasierte keramische Fliesen – Wasseraufnahme 0,5 % bis 10 %
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Selbstklebende Fliese (3918) ≠ Bodenbeläge aus PVC mit Träger, getränkt oder überzogen – Klebefliese mit Vliesrücken (3918)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Selbstklebende Vinylfliese mit Träger aus Vlies oder Gewebe. Für Selbstklebende Fliese bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Selbstklebende Fliese (3918) ≠ Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen (z.B. PP, PE) – selbstklebende Klickfliese aus Polypropylen (3918)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Selbstklebende Fliese aus anderem Kunststoff als PVC (z.B. PP). Für Selbstklebende Fliese bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Selbstklebende Fliese (3918) ≠ Unglasierte keramische Boden- und Wandfliesen – Wasseraufnahme ≤ 0,5 % (6907)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Echte Keramik- oder Steingutfliese, kein Kunststoff – anderes Kapitel (6907)!. Für Selbstklebende Fliese bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die selbstklebende Fliese nicht aus Kunststoff, sondern aus einem anderen Material besteht (z. B. Kautschuk, Textil, Keramik), können andere Kapitel maßgeblich sein.
Selbstklebende Vinylfliese mit Träger aus Vlies oder Gewebe
Bodenbeläge aus PVC mit Träger, getränkt oder überzogen – Klebefliese mit Vliesrücken
Selbstklebende Fliese aus anderem Kunststoff als PVC (z.B. PP)
Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen (z.B. PP, PE) – selbstklebende Klickfliese aus Polypropylen
Echte Keramik- oder Steingutfliese, kein Kunststoff – anderes Kapitel (6907)!
Unglasierte keramische Boden- und Wandfliesen – Wasseraufnahme ≤ 0,5 %
Keramikfliese mit höherer Wasseraufnahme – anderes Kapitel (6907)!
Unglasierte keramische Fliesen – Wasseraufnahme 0,5 % bis 10 %
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Selbstklebende Fliese ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Selbstklebende Fliese (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Zoll- und Einfuhrabgabenrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre selbstklebende Fliese mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an, um Drittlandszollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Zusatzabgaben zu ermitteln.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte, die zolltariflich teils ähnlich eingereiht sind oder als Alternative in Betracht kommen.
