Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Der folgende Hierarchiebaum zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen elfstelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionTransport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen3923
- UnterpositionBallons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren392330
- Zolltarifnummermit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Shaker-Flasche
Der HS-Code für Shaker-Flasche lautet 3923.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.30.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.30.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.30.10.00.0.
Einreihung von Shaker-Flasche nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Shaker-Flasche in Position 3923 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) und AV 6 des Harmonisierten Systems.
AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Position 3923 erfasst Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen. Eine Shaker-Flasche ist ein Transportmittel für Flüssigkeiten (Getränke). Die Anmerkungen zu Kapitel 39 schließen diese Ware nicht aus.
AV 6 legt fest, dass für die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen die Wortlaute der Unterpositionen und die Anmerkungen zu den Unterpositionen maßgeblich sind. Die Unterposition 3923.30 erfasst Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren. Die Unterposition 3923.30.10 in der KN präzisiert auf ein Fassungsvermögen von 2 l oder weniger. Die typische Shaker-Flasche mit 500–800 ml fällt somit exakt unter diese Unterposition.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Shaker-Flasche
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen (andere) | 3924.10.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFlaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l | 3923.30.90.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAusrüstungsgegenstände für die körperliche Ertüchtigung | 9506.99.90.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Shaker-Flasche (3923) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen (andere) (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Shaker-Flasche bleibt die Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Shaker-Flasche (3923) ≠ Flaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Shaker-Flasche bleibt die Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Shaker-Flasche (3923) ≠ Ausrüstungsgegenstände für die körperliche Ertüchtigung (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Shaker-Flasche bleibt die Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Hauptalternativen innerhalb von Kapitel 39 oder 95 kommt in seltenen Konstellationen eine Einreihung in anderen Kapiteln in Betracht. Dies gilt insbesondere bei abweichenden Materialien oder speziellen Funktionen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAusrüstungsgegenstände für die körperliche Ertüchtigung | 9506.99.90.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Shaker-Flasche (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE11872/17-1 | Fitnessflasche aus PETG, 2,1 l - als Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen eingereiht. Kein Sportgerät trotz möglicher Verwendung als Hantel. | 3923.30.10.00.0 |
| DE8852/12-1 | Trinkflasche aus Kunststoff, 0,5 l - als Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen mit 2 l oder weniger eingereiht. | 3923.30.10.00.0 |
| DE24543/12-1 | Trinkflasche aus Kunststoff, 0,45 l mit rutschsicherem Überzug, für Sport/Freizeit - eingereiht unter 3923 30 10. | 3923.30.10.00.0 |
| DE8408/12-1 | Trinkflasche aus Polypropylen, 0,5 l - eingereiht unter 3923 30 10. | 3923.30.10.00.0 |
| DE15360/17-1 | Trinkflasche aus Kunststoff mit Schraubverschluss und Trinkstutzen - eingereiht unter 3923 30 10. | 3923.30.10.00.0 |
| DE3986/12-1 | Dressing-Shaker aus Acrylglas - eingereiht unter 3924 10 00 90 (Küchenartikel). Abgrenzung: reiner Küchen-Shaker ohne Trinkfunktion. | 3923.30.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Shaker-Flasche
Mit dem Zollrechner können Sie die genauen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Shaker-Flasche basierend auf Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer berechnen.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Sport & Freizeit
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Produkte, die aus dem Bereich Sport und Freizeit ebenfalls häufig importiert werden.