Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Der folgende Hierarchiebaum zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen elfstelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
- Unterposition: 3923 30 - Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren
Zolltarifnummer: 3923 3010 00 0 - mit einem Fassungsvermögen von 2|l oder weniger
Hinweis zur Einreihung
Die Shaker-Flasche wird als Transport- oder Verpackungsmittel eingereiht. Eine falsche Einreihung, etwa als Sportgerät (Kapitel 95) oder Küchenartikel (Kapitel 39, Position 3924), kann zu Nachforderungen, Strafen oder Lieferverzögerungen führen. Nutzen Sie den Klassifizierungs-Assistenten zur sicheren Ermittlung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Shaker-Flasche
Der HS-Code für Shaker-Flasche lautet 3923.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.30.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.30.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.30.10.00.0.
Einreihung von Shaker-Flasche nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Shaker-Flasche in Position 3923 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) und AV 6 des Harmonisierten Systems.
AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Position 3923 erfasst Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen. Eine Shaker-Flasche ist ein Transportmittel für Flüssigkeiten (Getränke). Die Anmerkungen zu Kapitel 39 schließen diese Ware nicht aus.
AV 6 legt fest, dass für die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen die Wortlaute der Unterpositionen und die Anmerkungen zu den Unterpositionen maßgeblich sind. Die Unterposition 3923.30 erfasst Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren. Die Unterposition 3923.30.10 in der KN präzisiert auf ein Fassungsvermögen von 2 l oder weniger. Die typische Shaker-Flasche mit 500–800 ml fällt somit exakt unter diese Unterposition.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Shaker-Flasche
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen (andere) | 3924.10.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFlaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l | 3923.30.90.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAusrüstungsgegenstände für die körperliche Ertüchtigung | 9506.99.90.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Shaker-Flasche (3923) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen (andere) (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Shaker-Flasche bleibt die Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Shaker-Flasche (3923) ≠ Flaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Shaker-Flasche bleibt die Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Shaker-Flasche (3923) ≠ Ausrüstungsgegenstände für die körperliche Ertüchtigung (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Shaker-Flasche bleibt die Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Hauptalternativen innerhalb von Kapitel 39 oder 95 kommt in seltenen Konstellationen eine Einreihung in anderen Kapiteln in Betracht. Dies gilt insbesondere bei abweichenden Materialien oder speziellen Funktionen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen (andere) | 3924.10.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFlaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l | 3923.30.90.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAusrüstungsgegenstände für die körperliche Ertüchtigung | 9506.99.90.00.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Shaker-Flasche ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Shaker-Flasche (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE11872/17-1 | Flasche, sogenannte "Fitnessflasche" - aus PETG - laut Produktinformation -, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 gefertigt - mit einem Fassungsvermögen von ca. 2,1 Liter - rund (Durchmesser ca. 12,5 cm), mit einem eingearbeiteten Griff und einer Größe von ca. 27,5 cm - mit einem Schraubverschluss... Mehr anzeigenFlasche, sogenannte "Fitnessflasche" - aus PETG - laut Produktinformation -, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 gefertigt - mit einem Fassungsvermögen von ca. 2,1 Liter - rund (Durchmesser ca. 12,5 cm), mit einem eingearbeiteten Griff und einer Größe von ca. 27,5 cm - mit einem Schraubverschluss mit einem Deckel aus Kunststoff, der auf der Außenseite mit einer Hülse aus unedlem Metall überzogen ist; er ist mit einem Spinnstoffband am Flaschenhals befestigt - dient als Transport- oder Verpackungsmittel für unterschiedliche Flüssigkeiten - in einem Klarsichtbeutel mit Pappanhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Trinkflasche in erster Linie zum Transport von Flüssigkeiten dient und aus lebensmittelechtem Kunststoff gefertigt ist, liegt kein Ausrüstungsgegenstand für die körperliche Ertüchtigung der Position 9506 vor, auch wenn die Flasche auf Grund des eingearbeiteten Griffs als Hantel verwendet werden kann. Die Ware ist als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l" einzureihen. Weniger anzeigen | 3923.30.10.00.0 |
| DE8852/12-1 | Es handelt sich um eine Trinkflasche aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einem Fassungsvermögen von 0,5 Litern. Die Ware (H: ca. 20 cm, Ø ca. 7,5 cm) ist im oberen Bereich mit Griffrillen und einem Schraubverschluss mit integriertem Trinkstutzen versehen. Der Schraubverschluss ist zusätzlich... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Trinkflasche aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einem Fassungsvermögen von 0,5 Litern. Die Ware (H: ca. 20 cm, Ø ca. 7,5 cm) ist im oberen Bereich mit Griffrillen und einem Schraubverschluss mit integriertem Trinkstutzen versehen. Der Schraubverschluss ist zusätzlich mit einer aufklappbaren Schutzkappe und einem Gürtelring ausgestattet. Derartige Flaschen dienen üblicherweise zum Transport von Erfrischungsgetränken beim z. B. Sport, auf Reisen oder in der Schule. Zolltariflich ist die Ware als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger" einzureihen. Weniger anzeigen | 3923.30.10.00.0 |
| DE24543/12-1 | Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine zylindrische Trinkflasche aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einem Fassungsvermögen von 0,45 Litern. Die Ware (H: ca. 17 cm, Ø ca. 8 cm) ist am gesamten Flaschenkörper mit einem rutschsicheren, reliefartigen... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine zylindrische Trinkflasche aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einem Fassungsvermögen von 0,45 Litern. Die Ware (H: ca. 17 cm, Ø ca. 8 cm) ist am gesamten Flaschenkörper mit einem rutschsicheren, reliefartigen Kunststoffüberzug versehen und verfügt über einen Schraubverschluss mit integriertem Trinkstutzen. Der Trinkstutzen ist zusätzlich mit einer aufklappbaren Schutzkappe ausgestattet. Weiterhin zeichnet sich die in verschiedenen Farb- und Motivvarianten gestaltete Ware durch einen Spinnstofftragegurt aus. Derartige Flaschen dienen üblicherweise zum Transport von Erfrischungsgetränken beim z. B. Sport, auf Reisen oder in der Schule. Zolltariflich ist die Ware als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger" einzureihen. Weniger anzeigen | 3923.30.10.00.0 |
| DE8408/12-1 | Es handelt sich um eine Trinkflasche aus Polypropylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einem Fassungsvermögen von 0,5 Litern. Die Ware (H: ca. 18 cm, Ø ca. 7,5 cm) ist mit einem Schraubverschluss mit integriertem Trinkstutzen und im oberen Bereich mit einer umlaufenden Halterille versehen.... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Trinkflasche aus Polypropylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einem Fassungsvermögen von 0,5 Litern. Die Ware (H: ca. 18 cm, Ø ca. 7,5 cm) ist mit einem Schraubverschluss mit integriertem Trinkstutzen und im oberen Bereich mit einer umlaufenden Halterille versehen. Derartige Flaschen dienen üblicherweise zum Transport von Erfrischungsgetränken beim z. B. Sport, auf Reisen oder in der Schule. Zolltariflich ist die Ware als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger" einzureihen. Weniger anzeigen | 3923.30.10.00.0 |
| DE15360/17-1 | Es handelt es sich um eine zylindrische Trinkflasche aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware (H: ca. 18 cm, Ø ca. 6,5 cm) ist mit einem Schraubverschluss mit integriertem Trinkstutzen ausgestattet. Der Trinkstutzen ist zusätzlich mit einer aufklappbaren Schutzkappe versehen.Zusätzlich ist das... Mehr anzeigenEs handelt es sich um eine zylindrische Trinkflasche aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware (H: ca. 18 cm, Ø ca. 6,5 cm) ist mit einem Schraubverschluss mit integriertem Trinkstutzen ausgestattet. Der Trinkstutzen ist zusätzlich mit einer aufklappbaren Schutzkappe versehen.Zusätzlich ist das Erzeugnis mit einem Spinnstofftragegurt ausgestattet. Derartige Erzeugnisse sind als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger" einzureihen. Weniger anzeigen | 3923.30.10.00.0 |
| DE3986/12-1 | Die Ware ist ein Dressing-Shaker, bestehend aus einer Flasche aus klarsichtigem Kunststoff (lt. Antrag: PMMA = Acrylglas) und einem abnehmbaren Verschlussstopfen aus Edelstahl mit Silikonring zum Abdichten des Shakers. Die an der Oberseite mit zwei Gießnasen versehene Flasche ist auf der Außenseite mit fünf... Mehr anzeigenDie Ware ist ein Dressing-Shaker, bestehend aus einer Flasche aus klarsichtigem Kunststoff (lt. Antrag: PMMA = Acrylglas) und einem abnehmbaren Verschlussstopfen aus Edelstahl mit Silikonring zum Abdichten des Shakers. Die an der Oberseite mit zwei Gießnasen versehene Flasche ist auf der Außenseite mit fünf Dressingrezepten bedruckt. Die Ware ist als „Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Küchenartikel, anderer als in den TARIC-Codes 3924 1000 11 bis 3924 1000 20 genannt“ einzureihen. Weniger anzeigen | 3923.30.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Shaker-Flasche
Mit dem Zollrechner können Sie die genauen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Shaker-Flasche basierend auf Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer berechnen.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Sport & Freizeit
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Produkte, die aus dem Bereich Sport und Freizeit ebenfalls häufig importiert werden.
