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Sport & FreizeitKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Shaker-Flasche: 3923.30.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Shaker-Flasche (3923.30.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Shaker-Flasche unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Shaker-Flasche Produktbild

Eine Shaker-Flasche ist ein Trinkgefäß aus Kunststoff (PP, PETG, Tritan) mit Schraubverschluss, integrierter Trinköffnung und häufig einem Mischeinsatz. Das Fassungsvermögen beträgt in der Regel 500–800 ml. Sie dient primär dem Mischen und Transportieren von Getränken wie Protein-Shakes.

Die Zolltarifnummer der Shaker-Flasche ist nicht pauschal bestimmbar. Abhängig von genauer Ausführung, Fassungsvermögen und Verwendungszweck kommen alternative Codes in Frage. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Shaker-Flasche beschreiben: Material, Funktion, Fassungsvermögen

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Der folgende Hierarchiebaum zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen elfstelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  • Unterposition: 3923 30 - Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3923 3010 00 0 - mit einem Fassungsvermögen von 2|l oder weniger

Hinweis zur Einreihung

Die Shaker-Flasche wird als Transport- oder Verpackungsmittel eingereiht. Eine falsche Einreihung, etwa als Sportgerät (Kapitel 95) oder Küchenartikel (Kapitel 39, Position 3924), kann zu Nachforderungen, Strafen oder Lieferverzögerungen führen. Nutzen Sie den Klassifizierungs-Assistenten zur sicheren Ermittlung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Shaker-Flasche

Der HS-Code für Shaker-Flasche lautet 3923.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.30.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.30.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.30.10.00.0.

Einreihung von Shaker-Flasche nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Shaker-Flasche in Position 3923 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) und AV 6 des Harmonisierten Systems.

AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Position 3923 erfasst Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen. Eine Shaker-Flasche ist ein Transportmittel für Flüssigkeiten (Getränke). Die Anmerkungen zu Kapitel 39 schließen diese Ware nicht aus.

AV 6 legt fest, dass für die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen die Wortlaute der Unterpositionen und die Anmerkungen zu den Unterpositionen maßgeblich sind. Die Unterposition 3923.30 erfasst Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren. Die Unterposition 3923.30.10 in der KN präzisiert auf ein Fassungsvermögen von 2 l oder weniger. Die typische Shaker-Flasche mit 500–800 ml fällt somit exakt unter diese Unterposition.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Shaker-Flasche

Alternative Einreihung

3924.10.00.90.0 6,5 %

Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen (andere)

Alternative Einreihung

3923.30.90.00.0 6,5 %

Flaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l

Alternative Einreihung

9506.99.90.00.0 6,5 %

Ausrüstungsgegenstände für die körperliche Ertüchtigung

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Shaker-Flasche (3923) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen (andere) (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Shaker-Flasche bleibt die Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Shaker-Flasche (3923) ≠ Flaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Shaker-Flasche bleibt die Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Shaker-Flasche (3923) ≠ Ausrüstungsgegenstände für die körperliche Ertüchtigung (9506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Shaker-Flasche bleibt die Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Hauptalternativen innerhalb von Kapitel 39 oder 95 kommt in seltenen Konstellationen eine Einreihung in anderen Kapiteln in Betracht. Dies gilt insbesondere bei abweichenden Materialien oder speziellen Funktionen.

Alternative Einreihung

3924.10.00.90.0 6,5 %

Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen (andere)

Alternative Einreihung

3923.30.90.00.0 6,5 %

Flaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l

Alternative Einreihung

9506.99.90.00.0 6,5 %

Ausrüstungsgegenstände für die körperliche Ertüchtigung

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Shaker-Flasche ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Shaker-Flasche (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE11872/17-13923.30.10.00.0
Fitnessflasche aus PETG, 2,1 l - als Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen eingereiht. Kein Sportgerät trotz möglicher Verwendung als Hantel.
DE8852/12-13923.30.10.00.0
Trinkflasche aus Kunststoff, 0,5 l - als Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen mit 2 l oder weniger eingereiht.
DE24543/12-13923.30.10.00.0
Trinkflasche aus Kunststoff, 0,45 l mit rutschsicherem Überzug, für Sport/Freizeit - eingereiht unter 3923 30 10.
DE8408/12-13923.30.10.00.0
Trinkflasche aus Polypropylen, 0,5 l - eingereiht unter 3923 30 10.
DE15360/17-13923.30.10.00.0
Trinkflasche aus Kunststoff mit Schraubverschluss und Trinkstutzen - eingereiht unter 3923 30 10.
DE3986/12-13923.30.10.00.0
Dressing-Shaker aus Acrylglas - eingereiht unter 3924 10 00 90 (Küchenartikel). Abgrenzung: reiner Küchen-Shaker ohne Trinkfunktion.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Shaker-Flasche

Mit dem Zollrechner können Sie die genauen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Shaker-Flasche basierend auf Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer berechnen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Shaker-Flaschen

Welche Zolltarifnummer hat eine Shaker-Flasche?

Eine typische Shaker-Flasche (Protein-Shaker, Fitness-Shaker) aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger wird unter der Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst Flaschen aus Kunststoff als Transport- oder Verpackungsmittel. Abweichungen sind möglich bei anderen Materialien, abweichendem Fassungsvermögen oder speziellen Funktionen.

Welchen HS-Code hat eine Shaker-Flasche?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für eine Shaker-Flasche lautet 392330. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer sind international einheitlich und stehen für Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren aus Kunststoffen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Shaker-Flasche?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr einer Shaker-Flasche (Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0) beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen mit der EU, wie beispielsweise China, USA oder Indien.

Wie unterscheidet sich eine Shaker-Flasche zolltechnisch von einem Dressing-Shaker?

Eine Shaker-Flasche ist zolltechnisch als Transportmittel (Position 3923) einzuordnen, während ein reiner Dressing-Shaker ohne Trinkfunktion als Tisch- oder Küchenartikel (Position 3924) gilt. Die Abgrenzung erfolgt nach dem primären Verwendungszweck. Die Alternative 3924.10.00.90.0 kommt daher nur für Küchen-Shaker in Betracht, nicht für die typische Shaker-Flasche.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Shaker-Flasche verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nacherhebung von Zöllen, Verzugszinsen sowie Buß- oder Strafgelder. Zudem kann es zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung kommen. Im Extremfall wird die Ware beschlagnahmt. Verwenden Sie daher immer die korrekte Nummer 3923.30.10.00.0 und lassen Sie die Einreihung im Zweifel durch ein vZTA absichern.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Shaker-Flaschen?

Für Shaker-Flaschen unter der Zolltarifnummer 3923.30.10.00.0 bestehen keine besonderen Einfuhrbeschränkungen wie Antidumpingzölle oder Embargen. Es gilt die allgemeine Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Allerdings können je nach Ausführung des Shakers (z. B. mit integrierten elektronischen Komponenten) andere Maßnahmen greifen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Shaker-Flasche?

Die Zolltarifnummer für eine Shaker-Flasche hat elf Stellen. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer lautet 3923.30.10.00.0. Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code, die siebte und achte Stelle die Kombinierte Nomenklatur, die neunte und zehnte Stelle den TARIC-Code und die elfte Stelle die nationale Codus-Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Shaker-Flaschen?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Änderungen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC. Die Position 3923 blieb in den letzten Jahren stabil, aber Unterpositionen können angepasst werden. Prüfen Sie die gültige Fassung vor jeder Anmeldung, insbesondere zum Jahreswechsel.

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