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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Smartcard-Lesegerät: 8471.90.00.00.0

Die Zolltarifnummer für ein Smartcard-Lesegerät lautet 8471.90.00.00.0. Darunter fallen kontaktbehaftete und kontaktlose Lesegeräte, die als Maschine zum Verarbeiten von auf Datenträgern in codierter Form aufgezeichneten Daten eingereiht werden.

Smartcard-Lesegerät Produktbild

Ein Smartcard-Lesegerät dient zum Auslesen von Daten auf Chipkarten (Smartcards) – etwa für Zahlungsverkehr, Zeiterfassung oder Zugangskontrolle. Das Gerät besteht aus Kunststoffgehäuse, Kartenschlitz, Kontaktiereinheit und Mikrocontroller und wird über USB oder RS232 an ein Datenverarbeitungssystem angeschlossen. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt als maschinelle Einheit zum Verarbeiten codierter Daten. Daneben kommen theoretisch Einreihungen als Ein-/Ausgabeeinheit (8471.60) oder Datenträger (8523) in Betracht. Die wesentlichen Abgrenzungskriterien werden nachfolgend erläutert. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Smartcard-Lesegerät beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Zolltarifweg zur Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 für Smartcard-Lesegeräte führt durch Abschnitt XVI, Kapitel 84 und Position 8471 bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 gilt für kontaktbehaftete und kontaktlose Smartcard-Lesegeräte, die als Maschinen zum Verarbeiten codierter Daten eingereiht werden. Lesegeräte, die ausschließlich der reinen Dateneingabe dienen oder als Teil eines Gesamtsystems mit spezifischer Funktion geliefert werden, können abweichend eingereiht sein. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die Einreihung Ihres konkreten Geräts zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Smartcard-Lesegerät

Der HS-Code für Smartcard-Lesegerät lautet 8471.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.90.00.00.0.

Einreihung von Smartcard-Lesegerät nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) verlangt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschniffs- oder Kapitelanmerkungen erfolgt. Position 8471 erfasst automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten sowie Maschinen zum Verarbeiten von auf Datenträgern in codierter Form aufgezeichneten Daten. Ein Smartcard-Lesegerät liest codierte Daten von einer Chipkarte (Datenträger) und verarbeitet diese – es fällt daher unter die zweite Variante des Positionstextes und ist in Unterposition 8471.90 als „andere“ einzureihen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Smartcard-Lesegerät

Alternative Einreihung

8471.60.00.00.0 0 %

Ein- oder Ausgabeeinheiten (Unterposition 8471.60) – für Smartcard-Lesegeräte, die als reine Eingabeeinheit konzipiert sind, aber nach ständiger vZTA-Praxis als Maschinen zum Verarbeiten codierter Daten unter 8471.90 eingereiht werden, da sie Daten aus Kartendatenträgern lesen und interpretieren.

Alternative Einreihung

8523.52.00.00.9 0 %

Intelligente Karten (Smartcards) selbst, Position 8523 – dies sind die Datenträger/Karten, nicht das Lesegerät. Zur Abgrenzung: Das Lesegerät ist ein aktives elektronisches Gerät (Position 8471), die Karte ist passiver Datenträger (Position 8523).

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Smartcard-Lesegerät (8471) ≠ Ein- oder Ausgabeeinheiten (Unterposition 8471.60) – für Smartcard-Lesegeräte, die als reine Eingabeeinheit konzipiert sind, aber nach ständiger vZTA-Praxis als Maschinen zum Verarbeiten codierter Daten unter 8471.90 eingereiht werden, da sie Daten aus Kartendatenträgern lesen und interpretieren. (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Smartcard-Lesegerät bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Smartcard-Lesegerät (8471) ≠ Intelligente Karten (Smartcards) selbst, Position 8523 – dies sind die Datenträger/Karten, nicht das Lesegerät. Zur Abgrenzung: Das Lesegerät ist ein aktives elektronisches Gerät (Position 8471), die Karte ist passiver Datenträger (Position 8523). (8523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Smartcard-Lesegerät bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern ein Smartcard-Lesegerät nicht die Voraussetzungen der Position 8471 erfüllt, kommt eine Einreihung in andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht:

Alternative Einreihung

8471.60.00.00.0 0 %

Ein- oder Ausgabeeinheiten (Unterposition 8471.60) – für Smartcard-Lesegeräte, die als reine Eingabeeinheit konzipiert sind, aber nach ständiger vZTA-Praxis als Maschinen zum Verarbeiten codierter Daten unter 8471.90 eingereiht werden, da sie Daten aus Kartendatenträgern lesen und interpretieren.

Alternative Einreihung

8523.52.00.00.9 0 %

Intelligente Karten (Smartcards) selbst, Position 8523 – dies sind die Datenträger/Karten, nicht das Lesegerät. Zur Abgrenzung: Das Lesegerät ist ein aktives elektronisches Gerät (Position 8471), die Karte ist passiver Datenträger (Position 8523).

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Smartcard-Lesegerät ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Smartcard-Lesegerät (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9264/17-18471.90.00.00.0
Smartcard-Lesegerät (Art.-Nr. 0101776), Kunststoffgehäuse mit USB-Kabel, Schlitz für Kontaktchip-Smartcard, USB Card Reader Controller. Eingereiht als Maschine zum Verarbeiten von Daten in codierter Form auf Datenträgern, anderweit weder genannt noch inbegriffen.
DEM/6985/07-18471.90.00.00.0
Kontaktloser Smart Card Leser mit HF-Modul, Antenne und Controller, zum Lesen von Identifikationsdaten auf intelligenten Karten mittels HF-Signalen. Eingereiht als Maschine zum Verarbeiten von auf Datenträgern in codierter Form aufgezeichneten Daten.
DEM/6986/07-18471.90.00.00.0
Kontaktloser Smart Card Leser mit HF-Modul, zwei Antennen und Controller. Zum Lesen von Identifikationsdaten auf intelligenten Karten. Eingereiht als Maschine zum Verarbeiten von codierten Daten.
DE1256/12-18471.90.00.00.0
Kartenlesegerät als funktionelle Einheit aus Kontroller und Antenne zum Auslesen von Daten auf Chipkarten für kontaktlose Zahlungen (ISO 14443). Eingereiht als Maschine zum Verarbeiten von Daten in codierter Form auf Datenträgern.
DE6523/13-18471.90.00.00.0
Chipkartenlesegerät aus Händlermodul und Chipkartenkontaktiereinheit mit Mikrocontroller und Speicher. Funktionelle Einheit zum Auslesen von Daten auf Chipkarten.
DEM/5731/07-18471.90.00.00.0
Lesegerät für intelligente Karten (Transponder) für industrielle Identifikationsanwendungen mit RS232, RJ-45 und Antennenanschlüssen.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Smartcard-Lesegeräte

Mit dem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Smartcard-Lesegerät berechnen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Smartcard-Lesegeräte

Welche Zolltarifnummer hat ein Smartcard-Lesegerät?

Ein Smartcard-Lesegerät wird unter der Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer erfasst Maschinen zum Verarbeiten von auf Datenträgern in codierter Form aufgezeichneten Daten, zu denen auch kontaktbehaftete und kontaktlose Chipkartenleser zählen.

Welchen HS-Code hat ein Smartcard-Lesegerät?

Der HS-Code für ein Smartcard-Lesegerät lautet 847190. Er umfasst auf internationaler Ebene die Maschinen zum Verarbeiten codierter Daten. Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 bilden diesen HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Smartcard-Lesegerät?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an, berechnet auf den Zollwert zuzüglich Zoll.

Wie unterscheidet sich ein Smartcard-Lesegerät zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt insbesondere zu Ein-/Ausgabeeinheiten (8471.60) und intelligenten Karten (8523.52). Ein Smartcard-Lesegerät verarbeitet aktiv die codierten Kartendaten, sodass es nicht als reine Eingabeeinheit gilt, sondern als Datenverarbeitungsmaschine unter 8471.90 fällt. Alternativen wie 8471.60 sind daher nicht einschlägig.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Smartcard-Lesegerät verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Säumniszuschlägen, Bußgeldern und im Extremfall zu strafrechtlichen Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung führen. Auch die Verzollung kann sich erheblich verzögern.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Smartcard-Lesegeräte?

Für die Einfuhr von Smartcard-Lesegeräten gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Bei der Ausfuhr aus der EU kann jedoch eine Ausfuhrgenehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich sein, da die Geräte für kryptografische Anwendungen genutzt werden können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Smartcard-Lesegerät?

Die vollständige Zolltarifnummer für ein Smartcard-Lesegerät ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.90.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 847190, der 8-stelligen KN-Code 84719000, dem 10-stelligen TARIC-Code 8471900000 und der nationalen 11. Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Smartcard-Lesegeräte?

Die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 ist seit Jahren stabil, da der zugrunde liegende HS-Code 847190 und die KN-Code-Struktur nicht geändert wurden. Grundlegende Änderungen erfolgen nur im Rahmen der internationalen HS-Revisionen (alle 5 Jahre). Es empfiehlt sich dennoch eine regelmäßige Prüfung der aktuellen TARIC-Daten.

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