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UnterhaltungselektronikKapitel 95Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Spielkonsole: 9504.50.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Spielkonsole (9504.50.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Spielkonsole unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Spielkonsole Produktbild

Spielkonsolen wie PlayStation, Xbox oder Nintendo Switch werden als Videospielgeräte in Position 9504 eingereiht. Maßgeblich ist die Unterhaltungsfunktion, nicht die Rechenleistung. Ein interner Vergleich aller infrage kommenden Codes hilft bei der Abgrenzung. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Spielkonsole beschreiben: Marke, Bauform (stationär/tragbar), Funktion

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Spielkonsole ist im Zolltarif in Kapitel 95 eingeordnet. Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 9504 - Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z.|B. Bowlingbahnen)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9504 5000 00 0 - Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition|9504|30

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Spielkonsole hängt entscheidend von der primären Funktion ab. Geräte, die nicht der Videospielwiedergabe dienen, können in andere Positionen fallen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Spielkonsole

Der HS-Code für Spielkonsole lautet 9504.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9504.50.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9504.50.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9504.50.00.00.0.

Einreihung von Spielkonsole nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach der Allgemeinen Vorschrift 3a ist die speziellste Positionsbeschreibung maßgeblich. Spielkonsolen sind ihrer Beschaffenheit nach Videospielgeräte (Position 9504), keine Datenverarbeitungsmaschinen (Position 8471).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Spielkonsole

Alternative Einreihung

9504.30.10.00.0 0 %

Andere Spiele, mit Münzen, Geldscheiben, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben – Spiele mit Bildschirm

Alternative Einreihung

8471.30.00.00.0 0 %

Datenverarbeitungsmaschinen, tragbar

Alternative Einreihung

8471.41.00.00.0 0 %

Datenverarbeitungsmaschinen, mit eingebautem Bildschirm

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Spielkonsole (9504) ≠ Andere Spiele, mit Münzen, Geldscheiben, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben – Spiele mit Bildschirm (9504)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spielkonsole bleibt die Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Spielkonsole (9504) ≠ Datenverarbeitungsmaschinen, tragbar (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spielkonsole bleibt die Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Spielkonsole (9504) ≠ Datenverarbeitungsmaschinen, mit eingebautem Bildschirm (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spielkonsole bleibt die Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Abweichende Einreihungen ergeben sich, wenn das Gerät nicht als Videospielkonsole genutzt wird. Nachfolgend ein relevanter Code aus anderen Kapiteln.

Alternative Einreihung

9504.30.10.00.0 0 %

Andere Spiele, mit Münzen, Geldscheiben, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben – Spiele mit Bildschirm

Alternative Einreihung

8471.30.00.00.0 0 %

Datenverarbeitungsmaschinen, tragbar

Alternative Einreihung

8471.41.00.00.0 0 %

Datenverarbeitungsmaschinen, mit eingebautem Bildschirm

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Spielkonsole ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Spielkonsole (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI43711/22-19504.50.00.00.0
Stationäre Videospielkonsole mit Laufwerk, Prozessor, Speicher
DEBTI40617/22-19504.50.00.00.0
Tragbare Videospielkonsole mit OLED-Display, Controllern
DEBTI32226/21-19504.50.00.00.0
Tragbare Videospielkonsole
DEBTI32032/21-19504.50.00.00.0
Tragbare Videospielkonsole mit 6,2-Zoll-Display
DE2552/14-19504.50.00.00.0
Stationäre Videospielkonsole mit Game-Pad
DE2554/14-19504.50.00.00.0
Stationäre Videospielkonsole mit Controller
DE7131/12-19504.50.00.00.0
Portables Videospielgerät mit Doppelbildschirm
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Spielkonsolen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Spielkonsole mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Spielkonsolen

Welche Zolltarifnummer hat eine Spielkonsole?

Eine Spielkonsole wird unter der Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 eingereiht. Diese umfasst Videospielkonsolen und -geräte, die nicht münzbetrieben sind. Dazu gehören stationäre Konsolen wie PlayStation oder Xbox sowie tragbare Geräte wie die Nintendo Switch.

Welchen HS-Code hat eine Spielkonsole?

Der HS-Code für Spielkonsolen lautet 950450. Dies ist die sechsstellige internationale Warennummer, die in allen Vertragsstaaten des Harmonisierten Systems identisch ist. Für die EU folgt die Erweiterung auf KN-Code 95045000.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Spielkonsolen?

Der Drittlandszollsatz für Spielkonsolen unter der Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 beträgt 0 %. Die Einfuhr ist somit zollfrei. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert.

Wie unterscheidet sich eine Spielkonsole zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt gegenüber Datenverarbeitungsmaschinen der Position 8471. Eine Spielkonsole ist primär ein Unterhaltungsgerät, kein Rechner. Auch zu münzbetriebenen Geräten (9504.30) besteht ein Unterschied. Die Alternative der Einreihung als Datenverarbeitungsmaschine scheidet mangels charakterbestimmender Rechenfunktion aus.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für meine Spielkonsole verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im Extremfall kann eine Steuerstrafbarkeit wegen leichtfertiger Steuerverkürzung entstehen. Zudem kann der Zoll die Ware zurückweisen oder beschlagnahmen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Spielkonsolen?

Für die Einfuhr von Spielkonsolen bestehen keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Die Einfuhr ist zollfrei. Bei der Ausfuhr gelten jedoch Beschränkungen: Die Ware fällt unter die Ausfuhrgenehmigungspflicht, insbesondere bei Dual-Use-Gütern. Der Export ist nicht frei.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Spielkonsole?

Die Zolltarifnummer für eine Spielkonsole ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9504.50.00.00.0. Die ersten sechs Ziffern bilden den internationalen HS-Code, die achte Ziffer die KN-Code-Ebene und die zehnte Ziffer den TARIC-Code.

Ändern sich Zolltarifnummern für Spielkonsolen?

Zolltarifnummern können sich im Rahmen von Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Aktuell ist die Einreihung unter 9504.50 stabil. Es empfiehlt sich, regelmäßig die TARIC-Datenbank zu prüfen.

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