Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Hierarchie für Spitzenstoff beginnt im Abschnitt XI (Spinnstoffe und Waren daraus) und führt über Kapitel 58 zur Position 5804. Die vollständige Gliederung:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 58 - SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
- Position: 5804 - Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen|6002|bis 6006
- Unterposition: 5804 21 - maschinengefertigte Spitzen
Zolltarifnummer: 5804 2100 00 0 - aus Chemiefasern
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Spitzenstoff hängt von Material und Herstellungsart ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Spitzenstoff
Der HS-Code für Spitzenstoff lautet 5804.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5804.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5804.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5804.21.00.00.0.
Einreihung von Spitzenstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Position 5804 erfasst Tülle, geknüpfte Netzstoffe und Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006. Nach AV 6 ist für die Untergliederung das Ausgangsmaterial maßgeblich: Chemiefasern (5804.21) oder andere Spinnstoffe (5804.29) sowie handgefertigte Spitzen (5804.30).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Spitzenstoff
Alternative Einreihung
maschinengefertigte Spitzen, aus anderen Spinnstoffen (z. B. Baumwolle) – anzuwenden, wenn das Material keine Chemiefaser ist
Alternative Einreihung
handgefertigte Spitzen – nur bei nachweislich handgearbeiteter Spitze (selten bei industriellem Spitzenstoff)
Alternative Einreihung
Stickereien als Meterware, Streifen oder Motive – wenn der Stoff primär bestickt ist und nicht den Charakter einer Spitze hat
Alternative Einreihung
Gewirke/Gestricke (Raschelspitze) – wenn die Spitze als Kettengewirke der Positionen 6002–6006 hergestellt ist
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Spitzenstoff (5804) ≠ maschinengefertigte Spitzen, aus anderen Spinnstoffen (z. B. Baumwolle) – anzuwenden, wenn das Material keine Chemiefaser ist (5804)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spitzenstoff bleibt die Zolltarifnummer 5804.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Spitzenstoff (5804) ≠ handgefertigte Spitzen – nur bei nachweislich handgearbeiteter Spitze (selten bei industriellem Spitzenstoff) (5804)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spitzenstoff bleibt die Zolltarifnummer 5804.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Spitzenstoff (5804) ≠ Stickereien als Meterware, Streifen oder Motive – wenn der Stoff primär bestickt ist und nicht den Charakter einer Spitze hat (5810)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spitzenstoff bleibt die Zolltarifnummer 5804.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als Spitze im Sinne der Position 5804 anzusehen ist:
Alternative Einreihung
maschinengefertigte Spitzen, aus anderen Spinnstoffen (z. B. Baumwolle) – anzuwenden, wenn das Material keine Chemiefaser ist
Alternative Einreihung
handgefertigte Spitzen – nur bei nachweislich handgearbeiteter Spitze (selten bei industriellem Spitzenstoff)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Spitzenstoff ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Spitzenstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
8,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Zollrechner für Spitzenstoff
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Spitzenstoff aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Zolltarifnummer und Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Spitzenstoff
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