Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU ab. Die folgende Hierarchie zeigt die Einordnung der Stein-Skulptur von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelWAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN68
- PositionBearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt6802
- Unterpositionandere680291
- UnterpositionGranit680293
- Kombinierte Nomenklaturandere68029390
- Zolltarifnummerhandgearbeitet, mit Bildhauerarbeit
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stein-Skulptur
Der HS-Code für Stein-Skulptur lautet 6802.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6802.93.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6802.93.90.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6802.93.90.10.0.
Einreihung von Stein-Skulptur nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Für Stein-Skulpturen ist AV 3 b maßgeblich, da die Bildhauerarbeit die wesentliche Beschaffenheit verleiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stein-Skulptur
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMarmor, Travertin und Alabaster - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit | 6802.91.00.10 | 1,7 % |
| Alternative Einreihungandere Steine - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit | 6802.99.90.10 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungGranit - poliert, verziert, ohne Bildhauerarbeit, ≥10 kg | 6802.93.10.00 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Stein-Skulptur (6802) ≠ Marmor, Travertin und Alabaster - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit (6802) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein-Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stein-Skulptur (6802) ≠ andere Steine - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit (6802) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein-Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stein-Skulptur (6802) ≠ Granit - poliert, verziert, ohne Bildhauerarbeit, ≥10 kg (6802) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein-Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stein-Skulptur (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE24873/09-1 | Steinfigur: Reiher aus Granit, handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit | 6802.93.90.10.0 |
| DE24878/09-1 | Steinfigur: Maulwurf aus Granit, handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit | 6802.93.90.10.0 |
| DE24880/09-1 | Steinfigur: sitzender Hund aus Granit, handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit | 6802.93.90.10.0 |
| DE24872/09-1 | Steinfigur: Hund mit Schlappohren aus Granit, handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit | 6802.93.90.10.0 |
| DE21493/17-1 | Figuren FINDLINGSEULE SIGGI aus Granit, handgearbeitet | 6802.93.90.10.0 |
| DE21490/17-1 | Figuren EULE ELLA aus Granit, handgearbeitet | 6802.93.90.10.0 |
| DE21508/17-1 | Figuren LÖWE MORITZ aus Granit, handgearbeitet | 6802.93.90.10.0 |
| DE21498/17-1 | Figuren LÖWE LEOPOLD aus Granit, handgearbeitet | 6802.93.90.10.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner für Stein-Skulptur
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Stein-Skulptur mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
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