Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU ab. Die folgende Hierarchie zeigt die Einordnung der Stein-Skulptur von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 68 - WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- Position: 6802 - Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position|6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
- Unterposition: 6802 91 - andere
- Unterposition: 6802 93 - Granit
Kombinierte Nomenklatur: 6802 9390 - andere
Zolltarifnummer: 6802 9390 10 0 - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit
Hinweis zur Einreihung
Die Bildhauerarbeit ist das zentrale Abgrenzungsmerkmal. Fehlt sie, kommt eine andere Zolltarifnummer zur Anwendung. Nutzen Sie den , um Ihre Ware rechtssicher zu prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stein-Skulptur
Der HS-Code für Stein-Skulptur lautet 6802.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6802.93.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6802.93.90.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6802.93.90.10.0.
Einreihung von Stein-Skulptur nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Für Stein-Skulpturen ist AV 3 b maßgeblich, da die Bildhauerarbeit die wesentliche Beschaffenheit verleiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stein-Skulptur
Alternative Einreihung
Marmor, Travertin und Alabaster - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit
Alternative Einreihung
andere Steine - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit
Alternative Einreihung
Granit - poliert, verziert, ohne Bildhauerarbeit, ≥10 kg
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Stein-Skulptur (6802) ≠ Marmor, Travertin und Alabaster - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit (6802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein-Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Stein-Skulptur (6802) ≠ andere Steine - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit (6802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein-Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Stein-Skulptur (6802) ≠ Granit - poliert, verziert, ohne Bildhauerarbeit, ≥10 kg (6802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein-Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den direkten Alternativen aus Kapitel 68 sind zolltariflich auch folgende abweichende Einreihungen möglich, wenn die Ware nicht die Kriterien einer Stein-Skulptur erfüllt.
Alternative Einreihung
Marmor, Travertin und Alabaster - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit
Alternative Einreihung
andere Steine - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit
Alternative Einreihung
Granit - poliert, verziert, ohne Bildhauerarbeit, ≥10 kg
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Stein-Skulptur ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stein-Skulptur (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Zollrechner für Stein-Skulptur
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Stein-Skulptur mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
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