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Haushalt & KücheKapitel 68Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Stein-Skulptur: 6802.93.90.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Stein-Skulptur (6802.93.90.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Stein-Skulptur unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Stein-Skulptur Produktbild

Für Stein-Skulpturen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Stein-Skulptur beschreiben: Material, Funktion, Art der Bearbeitung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU ab. Die folgende Hierarchie zeigt die Einordnung der Stein-Skulptur von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 68 - WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  • Position: 6802 - Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position|6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
  • Unterposition: 6802 91 - andere
  • Unterposition: 6802 93 - Granit
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6802 9390 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6802 9390 10 0 - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit

Hinweis zur Einreihung

Die Bildhauerarbeit ist das zentrale Abgrenzungsmerkmal. Fehlt sie, kommt eine andere Zolltarifnummer zur Anwendung. Nutzen Sie den , um Ihre Ware rechtssicher zu prüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stein-Skulptur

Der HS-Code für Stein-Skulptur lautet 6802.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6802.93.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6802.93.90.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6802.93.90.10.0.

Einreihung von Stein-Skulptur nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Für Stein-Skulpturen ist AV 3 b maßgeblich, da die Bildhauerarbeit die wesentliche Beschaffenheit verleiht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stein-Skulptur

Alternative Einreihung

6802.91.00.10 1,7 %

Marmor, Travertin und Alabaster - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit

Alternative Einreihung

6802.99.90.10 1,7 %

andere Steine - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit

Alternative Einreihung

6802.93.10.00 1,7 %

Granit - poliert, verziert, ohne Bildhauerarbeit, ≥10 kg

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Stein-Skulptur (6802) ≠ Marmor, Travertin und Alabaster - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit (6802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein-Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Stein-Skulptur (6802) ≠ andere Steine - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit (6802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein-Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Stein-Skulptur (6802) ≠ Granit - poliert, verziert, ohne Bildhauerarbeit, ≥10 kg (6802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein-Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den direkten Alternativen aus Kapitel 68 sind zolltariflich auch folgende abweichende Einreihungen möglich, wenn die Ware nicht die Kriterien einer Stein-Skulptur erfüllt.

Alternative Einreihung

6802.91.00.10 1,7 %

Marmor, Travertin und Alabaster - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit

Alternative Einreihung

6802.99.90.10 1,7 %

andere Steine - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit

Alternative Einreihung

6802.93.10.00 1,7 %

Granit - poliert, verziert, ohne Bildhauerarbeit, ≥10 kg

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Stein-Skulptur ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Stein-Skulptur (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE24873/09-16802.93.90.10.0
Steinfigur: Reiher aus Granit, handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit
DE24878/09-16802.93.90.10.0
Steinfigur: Maulwurf aus Granit, handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit
DE24880/09-16802.93.90.10.0
Steinfigur: sitzender Hund aus Granit, handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit
DE24872/09-16802.93.90.10.0
Steinfigur: Hund mit Schlappohren aus Granit, handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit
DE21493/17-16802.93.90.10.0
Figuren FINDLINGSEULE SIGGI aus Granit, handgearbeitet
DE21490/17-16802.93.90.10.0
Figuren EULE ELLA aus Granit, handgearbeitet
DE21508/17-16802.93.90.10.0
Figuren LÖWE MORITZ aus Granit, handgearbeitet
DE21498/17-16802.93.90.10.0
Figuren LÖWE LEOPOLD aus Granit, handgearbeitet
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollrechner für Stein-Skulptur

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Stein-Skulptur mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Stein-Skulpturen

Welche Zolltarifnummer hat eine Stein-Skulptur?

Eine handgearbeitete Stein-Skulptur aus Granit mit Bildhauerarbeit wird unter der Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Granit-Skulpturen, die durch künstlerische Handarbeit (Bildhauerarbeit) gefertigt wurden und nicht nur poliert oder verziert sind.

Welchen HS-Code hat eine Stein-Skulptur?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Stein-Skulptur aus Granit lautet 680293. Dies umfasst bearbeitete Granitwaren, die weder Pflastersteine noch Mosaiksteine sind. Die weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC präzisieren die Bearbeitung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Stein-Skulptur?

Der Drittlandszollsatz für Stein-Skulpturen der Zolltarifnummer 6802.93.90.10.0 beträgt 1,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z.B. Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Stein-Skulptur zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Stein-Skulptur erfolgt primär über die Bildhauerarbeit. Eine Skulptur mit künstlerischer Handarbeit fällt unter Code 6802.93.90.10.0 (Granit) bzw. 6802.91.00.10.0 (Marmor) oder 6802.99.90.10.0 (andere Steine). Ohne Bildhauerarbeit kommen Alternativen wie polierte Granitwaren (6802.93.10.00.0) oder Pflastersteine (6801) in Betracht. Die Abgrenzung zu Nicht-Naturstein-Skulpturen wie Keramik (Kapitel 69) ist ebenfalls zu beachten.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Stein-Skulptur verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Zollnacherhebungen, Verzögerungen bei der Abfertigung, Bußgelder wegen falscher Angaben und unter Umständen eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen. Bei Unsicherheit sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Stein-Skulpturen?

Ja, für Stein-Skulpturen der Nummer 6802.93.90.10.0 bestehen Einfuhrbeschränkungen (Maßnahmencode 475), die Dokumente oder Prüfungen vor der Überführung in den freien Verkehr erfordern. Zudem existiert ein nichtpräferentielles Zollkontingent (Maßnahmencode 122), das für bestimmte Mengen eine Zollreduktion ermöglicht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Stein-Skulptur?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Stein-Skulptur ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6802.93.90.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (680293), dem 8-stelligen KN-Code (68029390) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6802939010) zusammen. Die elfte Stelle ist eine nationale Kontrollziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Stein-Skulpturen?

Zolltarifnummern können sich im Rahmen von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern, die jährlich zum 1. Januar erfolgen. Für die 11-stellige nationale Nummer 6802.93.90.10.0 sind in den letzten Jahren keine Änderungen bekannt. Dennoch sollte vor jeder Einfuhranmeldung der aktuelle Stand im TARIC geprüft werden.

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