Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Straßenlaternen leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC-Code ab. Jede Ebene präzisiert die Wareneinreihung.
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- Position: 9405 - Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 9405 41 - andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper
- Unterposition: 9405 42 - andere, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
Kombinierte Nomenklatur: 9405 4231 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 9405 4239 - andere
Zolltarifnummer: 9405 4239 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung einer Straßenlaterne hängt von der konkreten Beschaffenheit ab – insbesondere von Leuchtmittel (LED vs. andere), Gehäusematerial (Metall vs. Kunststoff) und Energieversorgung (netzgebunden vs. Solar). Nutzen Sie unseren Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung Ihrer Ware.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Straßenlaterne
Der HS-Code für Straßenlaterne lautet 9405.42 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9405.42.39. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9405.42.39.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9405.42.39.90.0.
Einreihung von Straßenlaterne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Straßenlaterne folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position 9405 nach der Warenbezeichnung als Beleuchtungskörper. AV 3 b schließt eine Einreihung als Teil der Leuchte (9405.99) aus, da die vollständige Leuchte die spezifischere Ware ist. AV 6 führt auf die HS-Unterposition 9405.42 (ausschließlich LED), KN-Code 9405.42.39 (anderer, nicht Scheinwerfer, nicht Kunststoff) und TARIC 9405.42.39.90 (nicht handgearbeitet). Die 11. Stelle „0
Die 11. Stelle „0
ist die nationale Kontrollziffer.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Straßenlaterne
Alternative Einreihung
handgearbeitete LED-Leuchten – nur bei nachweislich handgefertigten Waren
Alternative Einreihung
LED-Leuchten aus Kunststoffen – bei charakterbestimmendem Kunststoffgehäuse
Alternative Einreihung
fotovoltaische (Solar-)Leuchten mit LED
Alternative Einreihung
andere elektrische Leuchten, nicht ausschließlich LED
Alternative Einreihung
Decken-/Wandleuchten, ausgenommen für öffentliche Plätze
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Verwendungszweck / Ort
Straßenlaternen sind spezifisch für die Beleuchtung öffentlicher Straßen, Plätze und Verkehrswege konzipiert. Dies grenzt sie von Wandleuchten (9405.11) ab, die explizit 'ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art' sind.
Leuchtmittel (LED vs. andere)
Moderne Straßenlaternen verwenden überwiegend fest integrierte LED-Lichtquellen. ZTN 9405.42 setzt ausschließliche LED-Verwendung voraus. Bei anderen Leuchtmitteln (Halogen, Natriumdampf) wäre 9405.49 einschlägig.
Stoffliche Beschaffenheit (Material)
Das charakterbestimmende Material ist bei Straßenlaternen in der Regel Metall (Aluminiumdruckguss, Edelstahl). Bei überwiegendem Kunststoffgehäuse wäre 9405.42.31 (aus Kunststoffen) zu prüfen.
Handarbeit
Straßenlaternen werden industriell in Serienfertigung hergestellt (nicht handgearbeitet). Bei nachweislich handgefertigten Leuchten (z.B. Schmiedekunst) wäre 9405.42.39.10 einzuordnen.
Scheinwerfer vs. Leuchte
Aufgrund des Abstrahlwinkels (> 90°) und der Bauform handelt es sich bei Straßenlaternen nicht um Scheinwerfer (9405.42.10). Scheinwerfer haben eng gebündelte Lichtstrahlen.
Solarbetrieb
Fotovoltaisch betriebene Straßenlaternen mit Solarpanel fallen unter 9405.41. Die meisten netzgebundenen Straßenlaternen sind nicht fotovoltaisch.
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen kann eine Straßenlaterne als anderes Kapitel eingereiht werden, etwa wenn sie als Teil einer Photovoltaikanlage geliefert wird.
Alternative Einreihung
LED-Leuchten aus Kunststoffen – bei charakterbestimmendem Kunststoffgehäuse
Alternative Einreihung
fotovoltaische (Solar-)Leuchten mit LED
Alternative Einreihung
andere elektrische Leuchten, nicht ausschließlich LED
Alternative Einreihung
Decken-/Wandleuchten, ausgenommen für öffentliche Plätze
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Straßenlaterne ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Straßenlaterne (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Straßenlaternen
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben inklusive Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und etwaiger Zusatzabgaben. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Wechselkurs ein.
Ausfuhr (Export)
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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