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UnterhaltungselektronikKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Tastatur: 8471.60.60.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Tastatur (8471.60.60.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Tastatur unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Tastatur Produktbild

Die zolltarifliche Beurteilung einer Tastatur hängt von ihrer technischen Ausführung ab: kabelgebunden (USB, PS/2) oder kabellos (Funk, Bluetooth). Die Einreihung als eigenständige Einheit der ADVM setzt voraus, dass das Gerät ausschließlich zur Eingabe in einen Computer oder PC bestimmt ist. Für abweichende Bauformen wie industrielle Bedienpanels gelten andere Positionen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Tastatur beschreiben: Material, Funktion, Verbindung (USB / Funk / Bluetooth)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige zolltarifliche Hierarchie für Tastaturen von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 8471 60 - Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 6060 00 0 - Tastaturen

Hinweis zur Einreihung

Die genannte Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0 gilt für Standard-Computer-Tastaturen als Eingabeeinheit für ADVM. Bei abweichenden Merkmalen – etwa integriertem Touchpad oder spezieller Industrieausführung – prüfen Sie bitte die Alternativen oder nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine verbindliche Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tastatur

Der HS-Code für Tastatur lautet 8471.60 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.60.60. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.60.60.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.60.60.00.0.

Einreihung von Tastatur nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV). AV 1: Einreihung nach Wortlaut der Positionen. Position 8471 erfasst ADVM und ihre Einheiten. AV 6: Maßgeblich ist der Codetext der Unterpositionen auf gleicher Ebene. Unterposition 8471.60 umfasst Ein-/Ausgabeeinheiten. Auf KN-Ebene (8-stellig) werden Tastaturen spezifisch in 8471.60.60 genannt, sodass dieser Code nach AV 6 den Vorrang vor der allgemeineren Position 8471.60.70 (andere Ein-/Ausgabeeinheiten) hat.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tastatur

USB-Tastatur, Funk-Tastatur, Gaming-Tastatur – direkt an Computer anschließbar

8471.60.60.00.0 0 %

Tastaturen (Eingabeeinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen)

Kombinierte Eingabegeräte (Tastatur + Maus in einem Gerät), Spezial-Controller

8471.60.70.00.0 0 %

Andere Ein- oder Ausgabeeinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen

Tastaturen die nicht unter 8471.60 fallen (z.B. als Teil einer Baugruppe)

8471.90.00.00.0 0 %

Andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Spezielle Tastaturen für industrielle Steueranlagen, nicht für Computer

8543.70.90.00.0 2,7 %

Elektrische Maschinen und Geräte mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Tastatur (8471) ≠ Andere Ein- oder Ausgabeeinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Kombinierte Eingabegeräte (Tastatur + Maus in einem Gerät), Spezial-Controller. Für Tastatur bleibt die Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tastatur (8471) ≠ Andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Tastaturen die nicht unter 8471.60 fallen (z.B. als Teil einer Baugruppe). Für Tastatur bleibt die Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tastatur (8471) ≠ Elektrische Maschinen und Geräte mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen (8543)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Spezielle Tastaturen für industrielle Steueranlagen, nicht für Computer. Für Tastatur bleibt die Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Zolltarifnummern aus anderen Kapiteln des Zolltarifs:

Kombinierte Eingabegeräte (Tastatur + Maus in einem Gerät), Spezial-Controller

8471.60.70.00.0 0 %

Andere Ein- oder Ausgabeeinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen

Tastaturen die nicht unter 8471.60 fallen (z.B. als Teil einer Baugruppe)

8471.90.00.00.0 0 %

Andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Spezielle Tastaturen für industrielle Steueranlagen, nicht für Computer

8543.70.90.00.0 2,7 %

Elektrische Maschinen und Geräte mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tastatur ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Tastatur (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI26362/17-18471.60.60.00.0
Tastatur, sog. Keyboard, im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung mit Leiterbahnenmatrix, flexibler Schaltmatte mit Kontaktpunkten, Funktions-, Cursorsteuer- und alphanumerischen Tasten mit Schaltelementen in einem Kunststoffgehäuse. USB-Anschluss.
DEBTI17590/20-18471.60.60.00.0
Eingabegerät, sog. flexible Tastatur, aufrollbar, USB-Anschluss
DEBTI48684/19-18471.60.60.00.0
Tastatur, sog. snakebyte PC Gaming-Tastatur, USB-Anschluss
DEBTI24859/21-18471.60.60.00.0
Funktastatur, sog. PC Tastatur kabellos, USB-Receiver (2,4 GHz)
DEBTI43184/20-18471.60.60.00.0
Gaming-Tastatur mit Hintergrundbeleuchtung und Smartphone-Halterung, USB
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Ihre Tastatur

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Tastatur: Zollwert + 0 % Drittlandszollsatz + 19 % Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Export-Maßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Dual-Use Ausfuhrgenehmigung

Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export eine Genehmigung. Mehr erfahren →

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Tastaturen

Welche Zolltarifnummer hat eine Tastatur?

Die zolltarifliche Einreihung einer Tastatur (Computertastatur, PC-Tastatur) erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0. Dieser Code gilt für kabelgebundene (USB, PS/2) und kabellose (Funk, Bluetooth) Tastaturen gleichermaßen, sofern sie als Eingabeeinheit für eine automatische Datenverarbeitungsmaschine (ADVM) dienen. Die Einreihung ist durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat eine Tastatur?

Der HS-Code (6-stellig) einer Tastatur lautet 847160. Dieses Code umfasst Tastaturen als Ein- oder Ausgabeeinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, auch wenn sie Speichereinheiten enthalten. Harmonisierte System Codes werden international verwendet, um Waren für den Zoll zu klassifizieren, und dienen als Grundlage für die nationale Zolltarifnummer.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Tastatur?

Der Drittlandszollsatz für Tastaturen (Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0) beträgt 0 %. Für die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land (z. B. China, USA) fällt somit kein Zoll an. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) beträgt 19 % und wird auf den Zollwert inklusive Zoll berechnet. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. UK, Schweiz) kann ebenfalls 0 % Zoll anfallen.

Wie unterscheidet sich eine Tastatur zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Standard-Computer-Tastatur (8471.60.60.00.0) zu anderen Positionen ist entscheidend. Alternative Codes wie 8471.60.70 (andere Ein-/Ausgabeeinheiten wie Mäuse oder Scanner) oder 8471.30 (tragbare ADVM wie Laptops) sind nicht anwendbar, da Tastaturen spezifisch in der Unterposition 8471.60.60 genannt sind. Eine Tastatur für eine industrielle Steuerung könnte abweichend in 8537.10 einzureihen sein.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Tastatur verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für eine Tastatur kann zu Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie zu Verzögerungen in der Zollabwicklung führen. Zudem können Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit verhängt werden. Bei Exporten kann eine falsche Ausfuhrposition zu Problemen bei der Statistik oder der Ausfuhrkontrolle führen. Daher ist die korrekte Einreihung in die 11-stellige Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0 essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Tastaturen?

Für Tastaturen bestehen keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Für den Export von Tastaturen kann jedoch eine Dual-Use-Ausfuhrgenehmigung (Code 478) erforderlich sein, sofern die Tastatur für militärische Zwecke verwendet werden kann. Bei der Einfuhr aus Drittländern ist der Drittlandszollsatz von 0 % anwendbar; die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % ist stets zu entrichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Tastatur?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Tastatur besteht aus 11 Stellen: 8471.60.60.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem HS-Code (8471.60 – 6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (8471.60.60 – 8 Stellen), dem TARIC-Code (8471.60.60.00 – 10 Stellen) und der nationalen 11. Stelle (.0). Die 11-stellige Zolltarifnummer ist in Deutschland für die Zollanmeldung verbindlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Tastaturen?

Zolltarifnummern können sich durch jährliche Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Tastaturen ist die Position 8471.60.60 seit Jahren stabil. Es ist ratsam, vor einer Zollanmeldung die aktuelle Fassung der TARIC-Datenbank der EU zu prüfen, ob die 11-stellige Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0 weiterhin gültig ist.

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