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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Teebeutel: 0902.30.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Teebeutel (0902.30.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Teebeutel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Teebeutel Produktbild

Teebeutel sind Aufgussbeutel aus Filterpapier, Nylon oder Vliesstoff, gefüllt mit fermentiertem (schwarzem) oder nicht fermentiertem (grünem) Tee der Gattung Thea. Die Einreihung richtet sich nach dem Tee-Inhalt, nicht nach dem Beutelmaterial. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Teebeutel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 ist im Warenverzeichnis wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0902 - Tee, auch aromatisiert
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0902 3000 00 0 - schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3|kg oder weniger

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Teebeuteln hängt vom Fermentationsgrad des Tees ab. Bei Unsicherheit nutzen Sie unser Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Teebeutel

Der HS-Code für Teebeutel lautet 0902.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0902.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0902.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0902.30.00.00.0.

Einreihung von Teebeutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Teebeuteln erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen 0902 (Tee, auch aromatisiert) und der Anmerkungen zu Kapitel 9. Der Tee-Inhalt ist charakterbestimmend; der Beutel dient lediglich als Verpackung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Teebeutel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Teebeutel aus schwarzem oder fermentiertem Tee der Gattung Camellia sinensisSchwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, Portionsbeutel ≤ 3 kg (Schwarztee, Oolong, weißer Tee)0902.30.00.00.0 0 %
Teebeutel aus grünem, unfermentiertem Tee (z.B. Sencha, Matcha-Beutel)Grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger0902.10.00.00.0 0 %
Grüntee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel)Anderer grüner Tee (nicht fermentiert), Großgebinde über 3 kg0902.20.00.00.0 0 %
Schwarztee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel)Anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee, Großgebinde über 3 kg0902.40.00.00.0 0 %
Kräuter- und Früchtetee aus Pflanzenteilen die NICHT von Camellia sinensis stammen (Kamille, Pfefferminze, Rooibos)Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, getrocknet — Beifuß, Kamille, Haustee u.a.1211.90.86.90.8 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Teebeutel (0902) ≠ Grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger (0902)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Teebeutel aus grünem, unfermentiertem Tee (z.B. Sencha, Matcha-Beutel). Für Teebeutel bleibt die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Teebeutel (0902) ≠ Anderer grüner Tee (nicht fermentiert), Großgebinde über 3 kg (0902)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Grüntee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel). Für Teebeutel bleibt die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Teebeutel (0902) ≠ Anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee, Großgebinde über 3 kg (0902)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Schwarztee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel). Für Teebeutel bleibt die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einreihen in ein anderes Kapitel: Leere Teefilterbeutel ohne Tee-Inhalt fallen unter Kapitel 63 (andere konfektionierte Spinnstoffwaren).

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Teebeutel aus grünem, unfermentiertem Tee (z.B. Sencha, Matcha-Beutel)Grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger0902.10.00.00.0 0 %
Grüntee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel)Anderer grüner Tee (nicht fermentiert), Großgebinde über 3 kg0902.20.00.00.0 0 %
Schwarztee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel)Anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee, Großgebinde über 3 kg0902.40.00.00.0 0 %
Kräuter- und Früchtetee aus Pflanzenteilen die NICHT von Camellia sinensis stammen (Kamille, Pfefferminze, Rooibos)Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, getrocknet — Beifuß, Kamille, Haustee u.a.1211.90.86.90.8 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Teebeutel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Teebeutel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEHH/2/06-1Schwarzer Tee (Ceylon und Assam) in Nylon-Teebeuteln zu Portionen von je 2,2 g0902.30.00.00.0
DEHH/381/04-1Pappbecher mit Teebeuteleinsatz, gefüllt mit schwarzem Tee (Black Tea)0902.30.00.00.0
DEHH/1574/06-1Ceylon schwarzer Tee, zu 1,6 g in 15 Filterbeuteln0902.30.00.00.0
DEHH/1576/06-1Transkei schwarzer Tee, zu 1,8 g in 15 Filterbeuteln0902.30.00.00.0
DE12480/15-1Earl Grey Schwarztee, aromatisiert mit Bergamotte, in Teebeuteln (2 g)0902.30.00.00.0
DEBTI16649/24-1Leere Filterbeutel zum Befüllen von Tee aus Vliesstoff (Abgrenzungsfall)0902.30.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Teebeutel

Einfuhrmaßnahmen für Teebeutel
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle Bio-ErzeugnisseBio-zertifizierte Teebeutel dürfen nur mit gültiger Kontrollbescheinigung eingeführt werden, die den Bio-Standard (EU-Öko-Verordnung) bestätigt.
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Teebeutel

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Teebeutel. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

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Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Teebeutel

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Teebeutel

Welche Zolltarifnummer hat Teebeutel?

Teebeutel mit schwarzem oder teilweise fermentiertem Tee in Portionspackungen bis 3 kg werden unter der Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für fermentierten Tee in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 7 % (ermäßigt).

Welchen HS-Code hat Teebeutel?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Teebeutel lautet 090230. Er umfasst schwarzen Tee (fermentiert) und teilweise fermentierten Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 entsprechen dem internationalen HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Teebeutel?

Der Drittlandszollsatz für Teebeutel der Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 beträgt 0 % (zollfrei). Dies gilt für Einfuhren aus allen Drittländern ohne Präferenzabkommen. Zusätzlich fällt die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an. Bei Bio-Ware ist eine Kontrollbescheinigung erforderlich.

Wie unterscheidet sich Teebeutel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Teebeuteln erfolgt nach Fermentationsgrad, Gebindegröße und botanischer Gattung. Grüner Tee (nicht fermentiert) fällt unter 0902.10.00.00.0, Mate unter 0903.00.00.00.0. Eine Alternative für leere Filterbeutel ohne Tee-Inhalt ist die Position 6307.90.98.20.0. Die charakterbestimmende Beschaffenheit ist stets der Tee-Inhalt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Teebeutel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei Teebeuteln ist besonders der Fermentationsgrad entscheidend: Wird grüner Tee fälschlich als schwarzer Tee deklariert, drohen Korrekturen. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Teebeutel?

Ja, für Teebeutel gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Erzeugnissen ist eine Einfuhrkontrolle (Code 750) mit gültiger Kontrollbescheinigung nach EU-Öko-Verordnung erforderlich. Zudem besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731) und es können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Die Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Teebeutel?

Die vollständige Zolltarifnummer für Teebeutel ist die 11-stellige Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 090230, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 09023000 und dem 10-stelligen TARIC-Code 0902300000. Die letzten beiden Ziffern (00) sind nationale Ergänzungen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Teebeutel?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern, in der Regel alle fünf Jahre. Für Teebeutel ist die Position 0902 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, insbesondere bei neuen Handelsabkommen oder Maßnahmen.

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