Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 ist im Warenverzeichnis wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0902 - Tee, auch aromatisiert
Zolltarifnummer: 0902 3000 00 0 - schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3|kg oder weniger
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Teebeuteln hängt vom Fermentationsgrad des Tees ab. Bei Unsicherheit nutzen Sie unser Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Teebeutel
Der HS-Code für Teebeutel lautet 0902.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0902.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0902.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0902.30.00.00.0.
Einreihung von Teebeutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Teebeuteln erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen 0902 (Tee, auch aromatisiert) und der Anmerkungen zu Kapitel 9. Der Tee-Inhalt ist charakterbestimmend; der Beutel dient lediglich als Verpackung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Teebeutel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Teebeutel aus schwarzem oder fermentiertem Tee der Gattung Camellia sinensisSchwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, Portionsbeutel ≤ 3 kg (Schwarztee, Oolong, weißer Tee) | 0902.30.00.00.0 | 0 % |
| Teebeutel aus grünem, unfermentiertem Tee (z.B. Sencha, Matcha-Beutel)Grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger | 0902.10.00.00.0 | 0 % |
| Grüntee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel)Anderer grüner Tee (nicht fermentiert), Großgebinde über 3 kg | 0902.20.00.00.0 | 0 % |
| Schwarztee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel)Anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee, Großgebinde über 3 kg | 0902.40.00.00.0 | 0 % |
| Kräuter- und Früchtetee aus Pflanzenteilen die NICHT von Camellia sinensis stammen (Kamille, Pfefferminze, Rooibos)Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, getrocknet — Beifuß, Kamille, Haustee u.a. | 1211.90.86.90.8 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Teebeutel (0902) ≠ Grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Teebeutel aus grünem, unfermentiertem Tee (z.B. Sencha, Matcha-Beutel). Für Teebeutel bleibt die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Teebeutel (0902) ≠ Anderer grüner Tee (nicht fermentiert), Großgebinde über 3 kg (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Grüntee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel). Für Teebeutel bleibt die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Teebeutel (0902) ≠ Anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee, Großgebinde über 3 kg (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Schwarztee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel). Für Teebeutel bleibt die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreihen in ein anderes Kapitel: Leere Teefilterbeutel ohne Tee-Inhalt fallen unter Kapitel 63 (andere konfektionierte Spinnstoffwaren).
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Teebeutel aus grünem, unfermentiertem Tee (z.B. Sencha, Matcha-Beutel)Grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger | 0902.10.00.00.0 | 0 % |
| Grüntee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel)Anderer grüner Tee (nicht fermentiert), Großgebinde über 3 kg | 0902.20.00.00.0 | 0 % |
| Schwarztee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel)Anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee, Großgebinde über 3 kg | 0902.40.00.00.0 | 0 % |
| Kräuter- und Früchtetee aus Pflanzenteilen die NICHT von Camellia sinensis stammen (Kamille, Pfefferminze, Rooibos)Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, getrocknet — Beifuß, Kamille, Haustee u.a. | 1211.90.86.90.8 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Teebeutel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Teebeutel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/2/06-1 | Schwarzer Tee (Ceylon und Assam) in Nylon-Teebeuteln zu Portionen von je 2,2 g | 0902.30.00.00.0 |
| DEHH/381/04-1 | Pappbecher mit Teebeuteleinsatz, gefüllt mit schwarzem Tee (Black Tea) | 0902.30.00.00.0 |
| DEHH/1574/06-1 | Ceylon schwarzer Tee, zu 1,6 g in 15 Filterbeuteln | 0902.30.00.00.0 |
| DEHH/1576/06-1 | Transkei schwarzer Tee, zu 1,8 g in 15 Filterbeuteln | 0902.30.00.00.0 |
| DE12480/15-1 | Earl Grey Schwarztee, aromatisiert mit Bergamotte, in Teebeuteln (2 g) | 0902.30.00.00.0 |
| DEBTI16649/24-1 | Leere Filterbeutel zum Befüllen von Tee aus Vliesstoff (Abgrenzungsfall) | 0902.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Teebeutel
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle Bio-Erzeugnisse | Bio-zertifizierte Teebeutel dürfen nur mit gültiger Kontrollbescheinigung eingeführt werden, die den Bio-Standard (EU-Öko-Verordnung) bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Teebeutel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Teebeutel. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Teebeutel
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit ihren Zolltarifnummern.
Hähnchenflügel
0207.14.30.00.0 · 26,9 %
Zigarette
2402.20.90.00.0 · 57,6 %
Jackfrucht-Chip
2008.99.63.90.0 · 13 %
Kakaobutter
1804.00.00.00.0 · 7,7 %
Sojamilch
2202.99.11.19.0 · 9,6 %
Fingerhirse-Mehl
1102.90.90.00.0 · 98 %
Geleebohne
1704.90.65.00.0 · 9 %
Mais-Sirup
1702.40.10.00.0 · 50,7 %
Bohne
0713.33.90.00.0 · 0 %
