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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Stand April 2026

Zolltarifnummer für Teebeutel

Die häufigste Zolltarifnummer für Teebeutel ist 0902.30.00.00.0 (schwarzer Tee in Einzelportionen) – der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Die genaue Einreihung hängt von Teesorte, Fermentationsgrad und Verpackungsgröße ab.

Schwarztee-Beutel (0902.30), Grüntee-Beutel (0902.10) und Großpackungen über 3 kg (0902.20 / 0902.40) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Kräutertee fällt sogar unter ein anderes Kapitel (1211). Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Schwarztee-Beutel 2g, Earl Grey aromatisiert, Grüntee-Beutel 20er-Packung ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Teebeutel werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt II, Kapitel 09 (Kaffee, Tee, Mate und Gewürze) eingereiht. Die Position 0902 umfasst Tee aller Sorten sowie aromatisierten Tee der Gattung Camellia sinensis:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0902 - Tee, auch aromatisiert
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0902 3000 00 0 - schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Teebeutel kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Teebeutel

Der HS-Code für Teebeutel aus schwarzem Tee ist 0902.30 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 0902.30.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 0902.30.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0902.30.00.00.0 .

Einreihung von Teebeutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Teebeutel können je nach Teesorte, Fermentationsgrad und Verpackungsgröße unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um schwarzen, grünen oder einen anderen Tee handelt und ob der Inhalt einer Packung 3 kg übersteigt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Teebeutel

Teebeutel aus schwarzem oder fermentiertem Tee der Gattung Camellia sinensis

0902.30.00.00.0 0 %

Schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, Portionsbeutel ≤ 3 kg (Schwarztee, Oolong, weißer Tee)

Teebeutel aus grünem, unfermentiertem Tee (z.B. Sencha, Matcha-Beutel)

0902.10.00.00.0 0 %

Grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger

Grüntee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel)

0902.20.00.00.0 0 %

Anderer grüner Tee (nicht fermentiert), Großgebinde über 3 kg

Schwarztee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel)

0902.40.00.00.0 0 %

Anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee, Großgebinde über 3 kg

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Teebeutel (0902) ≠ Kräutertee (1211)

Echter Tee (0902) stammt ausschließlich von der Pflanze Camellia sinensis. Kräutertees aus Kamille, Pfefferminze oder Hagebutte fallen unter Kapitel 12.

Teebeutel (0902) ≠ Teemischung mit Gewürzen (0910)

Teemischungen mit überwiegendem Gewürzanteil (z.B. Chai-Tee mit Zimt, Kardamom, Ingwer) können unter Position 0910 fallen, wenn die Gewürzkomponente charaktergebend ist.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Beutelprodukte die als „Tee“ vermarktet werden fallen unter Position 0902. Kräuter- und Früchtetees aus anderen Pflanzen werden in einem anderen Kapitel eingereiht:

Kräuter- und Früchtetee aus Pflanzenteilen die NICHT von Camellia sinensis stammen (Kamille, Pfefferminze, Rooibos)

1211.90.86.90.8 0 %

Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, getrocknet — Beifuß, Kamille, Haustee u.a.

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Teebeutel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Teesorte, Fermentationsgrad, Verpackungsgröße und botanischer Herkunft. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Teebeutel (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Teebeuteln entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEHH/2/06-10902.30.00.00

Schwarzer Tee (Ceylon und Assam) in Nylon-Teebeuteln zu je 2,2 g, jeder Beutel einzeln in einer Pappfaltschachtel mit Kunststofffolie eingepackt, 30 Portionen (66 g) in gemeinsamer Faltschachtel für den Einzelverkauf

AV 1, Pos. 0902

DEBTI4878/18-10902.30.00.00

Darjeeling Tee – schwarzer Tee aus getrockneten, fermentierten Pflanzenteilen der Gattung Thea (Camellia sinensis), 2 g Teebeutel an bedruckter Pappkarte befestigt, in transparentem Kunststoffbeutel verpackt

AV 1, Pos. 0902

DE11726/16-10902.30.00.00

Earl Grey – getrockneter, fermentierter schwarzer Tee vom Strauch der Gattung Thea, aromatisiert mit Bergamotte-Aroma, in Teebeuteln zu 2 g, 15 Teebeutel in bunt bedruckter Pappschachtel (30 g) für den Einzelverkauf

AV 1, Pos. 0902

DE11724/16-10902.30.00.00

Darjeeling in pyramidenförmigem Teebeutel 2 g, sechs Teebeutel in klarsichtiger Kunststofffolie eingeschweißt, in pyramidenförmiger Pappschachtel (12 g) für den Einzelverkauf

AV 1, Pos. 0902

DE24071/12-10902.30.00.00

Weißer Tee (leicht fermentiert, teilweise fermentierter Tee), 2 g in einem Teebeutel abgepackt und in einer Geschenkverpackung aus Karton (3,7 cm × 3,7 cm × 3,7 cm) für den Einzelverkauf aufgemacht

AV 1, Pos. 0902

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina0 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA0 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei0 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

Drittlandszoll

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien0 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand0 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle Bio-Erzeugnisse

Bio-zertifizierte Teebeutel dürfen nur mit gültiger Kontrollbescheinigung eingeführt werden, die den Bio-Standard (EU-Öko-Verordnung) bestätigt.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Teebeutel

Welche Zolltarifnummer hat ein Teebeutel?

Die häufigste Zolltarifnummer für Teebeutel aus schwarzem Tee ist 0902.30.00.00.0 (schwarzer oder fermentierter Tee in Portionen ≤ 3 kg). Grüntee-Beutel fallen unter 0902.10.00.00.0. Kräuter- und Früchtetee aus Pflanzenteilen, die nicht von Camellia sinensis stammen (z.B. Kamille, Pfefferminze, Rooibos), werden unter Kapitel 12 (Position 1211) eingereiht.

Welchen HS-Code hat ein Teebeutel?

Der HS-Code für Teebeutel aus schwarzem Tee ist 0902.30 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 0902.30.00. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 0902.30.00.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 benötigt. Bei Grüntee-Beuteln lauten die entsprechenden Codes 0902.10 / 0902.10.00 / 0902.10.00.00 / 0902.10.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Teebeutel?

Der Drittlandszollsatz für Teebeutel der Position 0902 beträgt 0 % – Tee ist weltweit zollfrei einführbar. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel). Für Bio-Teebeutel ist eine Kontrollbescheinigung gemäß EU-Öko-Verordnung erforderlich.

Wie unterscheidet sich ein Teebeutel von Kräutertee zolltechnisch?

Teebeutel aus echtem Tee (Camellia sinensis) – also Schwarz-, Grün-, Weiß- oder Oolong-Tee – fallen unter Position 0902. Kräutertee und Früchtetee (Kamille, Pfefferminze, Hagebutte, Rooibos) bestehen aus anderen Pflanzenteilen und werden unter Kapitel 12 (z.B. Position 1211) oder Kapitel 09 (Gewürze) eingereiht. Die Abgrenzung ist der botanische Ursprung: Camellia sinensis = 0902, andere Pflanzen = anderes Kapitel.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Teebeutel verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall. Besonders relevant bei Teebeuteln: die Abgrenzung zwischen echtem Tee (0902) und Kräutertee (1211) kann im Einzelfall zu unterschiedlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen führen.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Teebeutel?

Für Teebeutel der Position 0902 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Für Bio-zertifizierte Teebeutel besteht eine Einfuhrkontrollpflicht: Es ist eine gültige Kontrollbescheinigung (Formblatt COI) gemäß EU-Öko-Verordnung beizubringen. Phytosanitäre Einfuhrkontrollen können je nach Herkunftsland anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Teebeutel?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (0902.30) oder den 8-stelligen KN-Code (0902.30.00) – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 0902.30.00.00.0 für Schwarztee-Beutel.

Ändern sich Zolltarifnummern für Teebeutel?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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