Hierarchie der Zolltarifnummer
Teebeutel werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt II, Kapitel 09 (Kaffee, Tee, Mate und Gewürze) eingereiht. Die Position 0902 umfasst Tee aller Sorten sowie aromatisierten Tee der Gattung Camellia sinensis:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0902 - Tee, auch aromatisiert
Zolltarifnummer: 0902 3000 00 0 - schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Teebeutel kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Teebeutel
Der HS-Code für Teebeutel aus schwarzem Tee ist 0902.30 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 0902.30.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 0902.30.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0902.30.00.00.0 .
Einreihung von Teebeutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Teebeutel können je nach Teesorte, Fermentationsgrad und Verpackungsgröße unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um schwarzen, grünen oder einen anderen Tee handelt und ob der Inhalt einer Packung 3 kg übersteigt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Teebeutel
Teebeutel aus schwarzem oder fermentiertem Tee der Gattung Camellia sinensis
Schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, Portionsbeutel ≤ 3 kg (Schwarztee, Oolong, weißer Tee)
Teebeutel aus grünem, unfermentiertem Tee (z.B. Sencha, Matcha-Beutel)
Grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
Grüntee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel)
Anderer grüner Tee (nicht fermentiert), Großgebinde über 3 kg
Schwarztee-Beutel in Großpackungen über 3 kg (Gastronomie/Großhandel)
Anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee, Großgebinde über 3 kg
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Teebeutel (0902) ≠ Kräutertee (1211)
Echter Tee (0902) stammt ausschließlich von der Pflanze Camellia sinensis. Kräutertees aus Kamille, Pfefferminze oder Hagebutte fallen unter Kapitel 12.
Teebeutel (0902) ≠ Teemischung mit Gewürzen (0910)
Teemischungen mit überwiegendem Gewürzanteil (z.B. Chai-Tee mit Zimt, Kardamom, Ingwer) können unter Position 0910 fallen, wenn die Gewürzkomponente charaktergebend ist.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Beutelprodukte die als „Tee“ vermarktet werden fallen unter Position 0902. Kräuter- und Früchtetees aus anderen Pflanzen werden in einem anderen Kapitel eingereiht:
Kräuter- und Früchtetee aus Pflanzenteilen die NICHT von Camellia sinensis stammen (Kamille, Pfefferminze, Rooibos)
Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, getrocknet — Beifuß, Kamille, Haustee u.a.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Teebeutel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Teesorte, Fermentationsgrad, Verpackungsgröße und botanischer Herkunft. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Teebeutel (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Teebeuteln entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Schwarzer Tee (Ceylon und Assam) in Nylon-Teebeuteln zu je 2,2 g, jeder Beutel einzeln in einer Pappfaltschachtel mit Kunststofffolie eingepackt, 30 Portionen (66 g) in gemeinsamer Faltschachtel für den Einzelverkauf
AV 1, Pos. 0902
Darjeeling Tee – schwarzer Tee aus getrockneten, fermentierten Pflanzenteilen der Gattung Thea (Camellia sinensis), 2 g Teebeutel an bedruckter Pappkarte befestigt, in transparentem Kunststoffbeutel verpackt
AV 1, Pos. 0902
Earl Grey – getrockneter, fermentierter schwarzer Tee vom Strauch der Gattung Thea, aromatisiert mit Bergamotte-Aroma, in Teebeuteln zu 2 g, 15 Teebeutel in bunt bedruckter Pappschachtel (30 g) für den Einzelverkauf
AV 1, Pos. 0902
Darjeeling in pyramidenförmigem Teebeutel 2 g, sechs Teebeutel in klarsichtiger Kunststofffolie eingeschweißt, in pyramidenförmiger Pappschachtel (12 g) für den Einzelverkauf
AV 1, Pos. 0902
Weißer Tee (leicht fermentiert, teilweise fermentierter Tee), 2 g in einem Teebeutel abgepackt und in einer Geschenkverpackung aus Karton (3,7 cm × 3,7 cm × 3,7 cm) für den Einzelverkauf aufgemacht
AV 1, Pos. 0902
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %Drittlandszoll
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Bio-zertifizierte Teebeutel dürfen nur mit gültiger Kontrollbescheinigung eingeführt werden, die den Bio-Standard (EU-Öko-Verordnung) bestätigt.
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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