Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Geleebohnen leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
- Unterposition: 1704 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
Zolltarifnummer: 1704 9065 00 0 - Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Zusammensetzung und Beschaffenheit der Geleebohnen ab. Nutzen Sie zur Absicherung unseren Klassifizierungsassistenten.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geleebohne
Der HS-Code für Geleebohne lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.65. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.65.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.65.00.0.
Einreihung von Geleebohne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Geleebohnen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. AV 1 verweist auf den Wortlaut der Positionen, AV 6 auf die Unterpositionen. Position 1704 erfasst Zuckerwaren ohne Kakaogehalt. Geleebohnen sind als Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse unter der KN-Unterposition 17049065 einzureihen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geleebohne
Alternative Einreihung
Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan
Alternative Einreihung
Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen
Alternative Einreihung
Dragees
Alternative Einreihung
Hartkaramellen, auch gefüllt
Alternative Einreihung
Weichkaramellen
Alternative Einreihung
Komprimate
Alternative Einreihung
Frucht-/Nusszubereitungen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Geleebohne (1704) ≠ Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geleebohne bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Geleebohne (1704) ≠ Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geleebohne bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Geleebohne (1704) ≠ Dragees (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geleebohne bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere denkbare Einreihungen in anderen Kapiteln sind ebenfalls ausgeschlossen:
Alternative Einreihung
Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan
Alternative Einreihung
Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen
Alternative Einreihung
Dragees
Alternative Einreihung
Hartkaramellen, auch gefüllt
Alternative Einreihung
Weichkaramellen
Alternative Einreihung
Komprimate
Alternative Einreihung
Frucht-/Nusszubereitungen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geleebohne ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Geleebohne (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Geleebohnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Geleebohnen mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Hier finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit ihren Zolltarifnummern.
