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Lebensmittel & GetränkeKapitel 18Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kakaobutter: 1804.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kakaobutter (1804.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kakaobutter unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kakaobutter Produktbild

Kakaobutter wird durch Pressen der Kakaomasse gewonnen und ist ein reines Pflanzenfett. Die zolltarifliche Einreihung hängt davon ab, ob es sich um reine Kakaobutter, Kakaobutterersatz oder eine kosmetische Zubereitung handelt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kakaobutter beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kakaobutter ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1804 0000 00 0 - Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Kakaobutter hängt von der genauen Beschaffenheit und Aufmachung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kakaobutter

Der HS-Code für Kakaobutter lautet 1804.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1804.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1804.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1804.00.00.00.0.

Einreihung von Kakaobutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kakaobutter erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) – der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitel-Anmerkungen. Kakaobutter ist in Position 1804 ausdrücklich genannt. AV 6 bestimmt die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kakaobutter

Alternative Einreihung

1801.00.00.00.0 7,7 %

Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

Alternative Einreihung

1802.00.00.00.0 7,7 %

Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall

Alternative Einreihung

1803.00.00.00.0 7,7 %

Kakaomasse, auch entfettet

Alternative Einreihung

1805.00.00.00.0 7,7 %

Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

Alternative Einreihung

1806.00.00.00.0 7,7 %

Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

Alternative Einreihung

1517.90.99.90.0 7,7 %

Kakaobutterersatz (Palmkernöl-basiert)

Alternative Einreihung

3304.99.00.00.0 7,7 %

Kakaobutter als kosmetische Zubereitung zur Hautpflege

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kakaobutter (1804) ≠ Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet (1801)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakaobutter bleibt die Zolltarifnummer 1804.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kakaobutter (1804) ≠ Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall (1802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakaobutter bleibt die Zolltarifnummer 1804.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kakaobutter (1804) ≠ Kakaomasse, auch entfettet (1803)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakaobutter bleibt die Zolltarifnummer 1804.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls Ihre Ware nicht als reine Kakaobutter eingereiht werden kann, kommen möglicherweise andere Kapitel in Betracht:

Alternative Einreihung

1801.00.00.00.0 7,7 %

Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

Alternative Einreihung

1802.00.00.00.0 7,7 %

Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall

Alternative Einreihung

1803.00.00.00.0 7,7 %

Kakaomasse, auch entfettet

Alternative Einreihung

1805.00.00.00.0 7,7 %

Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

Alternative Einreihung

1806.00.00.00.0 7,7 %

Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

Alternative Einreihung

1517.90.99.90.0 7,7 %

Kakaobutterersatz (Palmkernöl-basiert)

Alternative Einreihung

3304.99.00.00.0 7,7 %

Kakaobutter als kosmetische Zubereitung zur Hautpflege

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kakaobutter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kakaobutter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE16530/10-11804.00.00.00.0
Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl
DE23341/11-13304.99.00.00.0
Kakaobutter zur Hautpflege (kosmetische Aufmachung)
DEBTI48309/24-11517.90.99.90.0
Kakaobutterersatz aus Palmkernöl
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import

Drittlandszollsatz

7,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,7 %

Drittlandszoll

USA7,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,2 %

Drittlandszoll

Vietnam0,9 %

EVFTA

Thailand7,7 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Kakaobutter

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kakaobutter aus Ihrem Ursprungsland. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kakaobutter

Welche Zolltarifnummer hat Kakaobutter?

Die Zolltarifnummer für Kakaobutter lautet 1804.00.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer umfasst Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl. Sie ist im Kapitel 18 (Kakao und Zubereitungen aus Kakao) des Harmonisierten Systems eingeordnet.

Welchen HS-Code hat Kakaobutter?

Der HS-Code für Kakaobutter ist 1804. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 1804.00.00.00.0 lauten 180400. Dieser Code wird international für die Einreihung von Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl verwendet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kakaobutter?

Der Drittlandszollsatz für Kakaobutter (1804.00.00.00.0) beträgt 7,7 %. Für Länder mit Freihandelsabkommen wie Großbritannien (TCA), Schweiz (EFTA) oder Japan (EPA) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Für Indien gilt ein Präferenzzollsatz von 4,2 %.

Wie unterscheidet sich Kakaobutter zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Kakaobutter erfolgt vor allem zu Kakaobutterersatz (1517) und kosmetischen Zubereitungen (3304). Während reine Kakaobutter unter 1804 fällt, wird Kakaobutterersatz aus Palmkernöl unter 1517 eingeordnet. Kakaobutter in kosmetischer Aufmachung für den Einzelverkauf fällt nach vZTA DE23341/11-1 unter Position 3304. Eine Alternative zur reinen Kakaobutter ist Kakaomasse (1803), die noch Kakaofeststoffe enthält.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kakaobutter verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware vom Zoll zurückgehalten werden. Eine korrekte Einreihung unter 1804.00.00.00.0 ist daher essenziell für reibungslose Importe.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kakaobutter?

Ja, für Kakaobutter gelten besondere Maßnahmen: Bei ökologischen/biologischen Erzeugnissen ist eine gültige Kontrollbescheinigung (Code 750) erforderlich. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Einfuhr beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kakaobutter?

Die Zolltarifnummer für Kakaobutter ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1804.00.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (180400), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (18040000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1804000000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kakaobutter?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 1804 für Kakaobutter ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen bei Zollsätzen oder Maßnahmen rechtzeitig zu erkennen.

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