Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kakaobutter ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
Zolltarifnummer: 1804 0000 00 0 - Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung von Kakaobutter hängt von der genauen Beschaffenheit und Aufmachung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kakaobutter
Der HS-Code für Kakaobutter lautet 1804.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1804.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1804.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1804.00.00.00.0.
Einreihung von Kakaobutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kakaobutter erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) – der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitel-Anmerkungen. Kakaobutter ist in Position 1804 ausdrücklich genannt. AV 6 bestimmt die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kakaobutter
Alternative Einreihung
Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
Alternative Einreihung
Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
Alternative Einreihung
Kakaomasse, auch entfettet
Alternative Einreihung
Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Alternative Einreihung
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
Alternative Einreihung
Kakaobutterersatz (Palmkernöl-basiert)
Alternative Einreihung
Kakaobutter als kosmetische Zubereitung zur Hautpflege
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kakaobutter (1804) ≠ Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet (1801)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakaobutter bleibt die Zolltarifnummer 1804.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kakaobutter (1804) ≠ Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall (1802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakaobutter bleibt die Zolltarifnummer 1804.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kakaobutter (1804) ≠ Kakaomasse, auch entfettet (1803)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakaobutter bleibt die Zolltarifnummer 1804.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls Ihre Ware nicht als reine Kakaobutter eingereiht werden kann, kommen möglicherweise andere Kapitel in Betracht:
Alternative Einreihung
Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
Alternative Einreihung
Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
Alternative Einreihung
Kakaomasse, auch entfettet
Alternative Einreihung
Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Alternative Einreihung
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
Alternative Einreihung
Kakaobutterersatz (Palmkernöl-basiert)
Alternative Einreihung
Kakaobutter als kosmetische Zubereitung zur Hautpflege
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kakaobutter ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kakaobutter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import
Drittlandszollsatz
7,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Importmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Kakaobutter
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kakaobutter aus Ihrem Ursprungsland. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Export
Exportmaßnahmen
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