Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 leitet sich aus der folgenden Hierarchie des Harmonisierte Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab.
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 76 - ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- Position: 7616 - Andere Waren aus Aluminium
- Unterposition: 7616 91 - andere
- Unterposition: 7616 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7616 9990 - andere
TARIC: 7616 9990 15 - andere
TARIC: 7616 9990 91 - andere
Zolltarifnummer: 7616 9990 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung einer Teleskopstange hängt entscheidend vom Material des Rohres ab. Teleskopstangen aus kohlenstoff- oder glasfaserverstärktem Kunststoff werden in eine andere Position eingereiht (Kapitel 39). Nutzen Sie zur Absicherung das Klassifizierungstool, um die genaue Beschaffenheit Ihrer Ware zu prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Teleskopstange
Der HS-Code für Teleskopstange lautet 7616.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7616.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7616.99.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7616.99.90.99.0.
Einreihung von Teleskopstange nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems sowie die Anmerkungen zu Kapitel 76 und zu den Abschnitten sind bei der Einreihung zu beachten. Für Teleskopstangen aus Aluminium ist die AV 1 maßgeblich (Wortlaut der Positionen, Anmerkungen zu Kapitel 76, Anmerkungen zu Abschnitt XV). Zusätzlich ist die AV 3 b) anzuwenden, falls die Teleskopstange aus mehreren Materialien besteht: Das charakterbestimmende Material (hier Aluminium) entscheidet über die Einreihung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Teleskopstange
Teleskopstange aus kohlenstoff- oder glasfaserverstärktem Kunststoff (CFK, GFK), wenn Kunststoff das charakterbestimmende Material ist.
Andere Waren aus Kunststoffen – andere – andere
Teleskopstange als Teil eines Werkzeugsatzes, wenn sie als Griff oder Verlängerung eines Handwerkzeugs dient und dem Werkzeug seinen Charakter verleiht.
Andere Werkzeuge aus unedlen Metallen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Teleskopstange (7616) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen – andere – andere (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teleskopstange bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Manche Teleskopstangen fallen nicht in Kapitel 76, sondern in andere Kapitel. Hier finden Sie die wichtigsten Abweichungen.
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Kunststoffen – andere – andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Teleskopstange ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Teleskopstange (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner für Teleskopstangen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Teleskopstange aus Aluminium. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll, die Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Zollpräferenzen zu ermitteln.
Zollverfahren bei der Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen und Genehmigungen
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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