Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8479 - Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 8479 81 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
- Unterposition: 8479 89 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 8479 8997 - andere
Zolltarifnummer: 8479 8997 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 gilt für Transferpressen, die ausschließlich mittels Hitze und Druck (Sublimationsdruck) arbeiten. Maschinen mit zusätzlicher Bügelfunktion oder Druckplatten können abweichend eingereiht werden. Nutzen Sie zur sicheren Klassifizierung unseren Einreihungsassistenten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Transferpresse
Der HS-Code für Transferpresse lautet 8479.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8479.89.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8479.89.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8479.89.97.90.0.
Einreihung von Transferpresse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Transferpresse in die Position 8479 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 3a des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Da die Transferpresse in keiner spezifischen Position des Kapitels 84 genannt ist (insbesondere nicht in den Positionen 8443, 8451 oder 8457), greift AV 3a: Die am spezifischsten beschreibende Position ist 8479 – Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Transferpresse
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen | 8451.30.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungTransfermaschinen zum Bearbeiten von Metallen, andere | 8457.30.90.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungMaschinen zum Drucken mittels Druckplatten, zum Bedrucken von Spinnstoffen | 8443.31.92.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Transferpresse (8479) ≠ Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen (8451) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Transferpresse bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Transferpresse (8479) ≠ Transfermaschinen zum Bearbeiten von Metallen, andere (8457) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Transferpresse bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Transferpresse (8479) ≠ Maschinen zum Drucken mittels Druckplatten, zum Bedrucken von Spinnstoffen (8443) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Transferpresse bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte Ihre Maschine abweichende technische Merkmale aufweisen, kommen unter Umständen andere Kapitel in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen | 8451.30.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungTransfermaschinen zum Bearbeiten von Metallen, andere | 8457.30.90.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungMaschinen zum Drucken mittels Druckplatten, zum Bedrucken von Spinnstoffen | 8443.31.92.00.0 | 1,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Transferpresse ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Transferpresse (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI14338/19-1 | Sog. Transferpresse – Mechanisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen | 8479.89.97.90.0 |
| DEBTI668/25-1 | Transferpresse – Mechanisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen – Transferpressen für Sublimationsdruck | 8479.89.97.90.0 |
| DEBTI42854/23-1 | Manuelle Transferpresse – Mechanisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen | 8479.89.97.90.0 |
| DEBTI42375/23-1 | Manuelle Kombinationspresse – Mechanisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen | 8479.89.97.90.0 |
| DE22558/14-1 | 3D Vakuum-Transferpresse – Mechanisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen | 8479.89.97.90.0 |
| DE21467/15-1 | 3D Vakuum Transferpresse für Sublimationsdruck – Maschine mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweitig weder genannt noch inbegriffen | 8479.89.97.90.0 |
| DEBTI29660/23-1 | 3D Vakuum Transferpresse für Sublimationsdruck – Mechanisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweitig weder genannt noch inbegriffen | 8479.89.97.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Transferpressen
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Transferpresse. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und den Zollsatz ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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3d-Druckteil
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Drehteil
7326.90.98.90.0 · 2,7 %
Laser-Markierer
8456.11.90.00.0 · 4,5 %
