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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Transmitter: 8543.70.90.99.0

Die zollrechtliche Einreihung von Transmittern (Messumformern, Signalübertragern) erfolgt in die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0. Dies sind elektrische Geräte mit eigener Funktion, die Sensorsignale in normierte Ausgangssignale (4–20 mA oder 1–10 V) umwandeln.

Transmitter Produktbild

Transmitter werden in der industriellen Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik eingesetzt. Die Einreihung hängt entscheidend von der Funktion der reinen Signalumwandlung ab. Detaillierte Abgrenzungen zu anderen Positionen finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Transmitter beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 ist Teil einer mehrstufigen hierarchischen Gliederung. Vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen Codenummer – jede Ebene grenzt den Warenbegriff weiter ein.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8543 - Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 8543 70 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8543 7090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8543 7090 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die genannte Zolltarifnummer gilt für Transmitter gemäß der Beschreibung als elektrische Geräte mit eigener Funktion zur Signalumwandlung. Bei abweichender Bauart, zusätzlicher Logikfunktion oder kombinierter Mess-/Regelfunktion kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie zur Überprüfung den Klassifizierungs-Assistenten oder lassen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) erteilen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Transmitter

Der HS-Code für Transmitter lautet 8543.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8543.70.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8543.70.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8543.70.90.99.0.

Einreihung von Transmitter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Zollanmeldung können je nach Beschaffenheit der Ware zusätzliche Codenummern aus der Anlage zum Zolltarif erforderlich sein. Diese sind nicht in der eigentlichen Zolltarifnummer enthalten.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Transmitter

Alternative Einreihung

9032.89.00.50.0 3,7 %

Gaspaneel zum Regeln und Messen, mit Druckmessumformern – enthält zwar Messumformer, ist aber als komplexes Regelgerät einzureihen, nicht als einzelner Transmitter

Alternative Einreihung

8517.62.00.00.0 3,7 %

Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen Netzwerk – Transmitter sind keine Kommunikationsgeräte

Alternative Einreihung

8517.69.90.00.0 3,7 %

Andere Sende-/Empfangsgeräte für Daten – Transmitter dienen der Signalumwandlung, nicht der drahtlosen Datenübertragung

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Transmitter (8543) ≠ Gaspaneel zum Regeln und Messen, mit Druckmessumformern – enthält zwar Messumformer, ist aber als komplexes Regelgerät einzureihen, nicht als einzelner Transmitter (9032)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Transmitter bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Transmitter (8543) ≠ Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen Netzwerk – Transmitter sind keine Kommunikationsgeräte (8517)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Transmitter bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Transmitter (8543) ≠ Andere Sende-/Empfangsgeräte für Daten – Transmitter dienen der Signalumwandlung, nicht der drahtlosen Datenübertragung (8517)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Transmitter bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nur wenn die Ware nicht unter die Position 8543 fällt, kommen möglicherweise diese Alternativen in anderen Kapiteln in Betracht:

Alternative Einreihung

9032.89.00.50.0 3,7 %

Gaspaneel zum Regeln und Messen, mit Druckmessumformern – enthält zwar Messumformer, ist aber als komplexes Regelgerät einzureihen, nicht als einzelner Transmitter

Alternative Einreihung

8517.62.00.00.0 3,7 %

Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen Netzwerk – Transmitter sind keine Kommunikationsgeräte

Alternative Einreihung

8517.69.90.00.0 3,7 %

Andere Sende-/Empfangsgeräte für Daten – Transmitter dienen der Signalumwandlung, nicht der drahtlosen Datenübertragung

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Transmitter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Transmitter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI43081/23-18543.70.90.99.0
Messumformer/Transmitter – in verschiedenen Ausführungen, aus bestückter gedruckter Schaltung in Gehäuse mit elektrischen Anschlüssen, zum Umwandeln von Sensorsignalen in normiertes Ausgangssignal (4–20 mA oder 1–10 V)
DE395/13-18543.70.90.99.0
Programmierbarer Spannungsmessumformer – aus bestückter Platine in Gehäuse zur Tragschienenmontage, zur Umwandlung analoger Eingangssignale in 4–20 mA Ausgangssignale
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,7 %

Drittlandszoll

USA3,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die voraussichtlichen Importkosten für Ihren Transmitter.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Ausfuhrmaßnahmen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Transmitter

Welche Zolltarifnummer hat ein Transmitter?

Die Zolltarifnummer für Transmitter (Messumformer, Signalübertrager) lautet 8543.70.90.99.0. Die Einreihung erfolgt als elektrisches Gerät mit eigener Funktion in Kapitel 85, Position 8543.

Welchen HS-Code hat ein Transmitter?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für einen Transmitter ist 854370. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und klassifiziert die Ware als sonstige elektrische Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Transmitter?

Der Drittlandszollsatz (Regelzoll) für Transmitter der Codenummer 8543.70.90.99.0 beträgt 3,7 % des Zollwerts. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %, deren Bemessungsgrundlage den Zollwert zuzüglich des Zollbetrags umfasst.

Wie unterscheidet sich ein Transmitter zolltechnisch?

Zolltechnische Abgrenzung: Ein Transmitter (8543.70) wandelt Sensorsignale ohne eigene Messfunktion um. Eine Alternative ist ein Regelgerät (9032.89), wenn eine Kombination mit Druckmessumformern und Logik vorliegt. Die Unterscheidung liegt in der fehlenden Regelungsfunktion beim reinen Transmitter.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Transmitter verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nacherhebung von Zöllen, Verspätungszuschläge und Bußgelder. Im Falle einer Außenprüfung durch den Zoll können zudem strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung oder Verdacht auf Umgehung von Einfuhrbeschränkungen entstehen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Transmitter?

Ja, für Transmitter der Codenummer 8543.70.90.99.0 gelten mehrere Maßnahmen: eine allgemeine Einfuhrkontrolle (714), ein Einfuhrverbot für Güter, die zur Folter verwendet werden können (705), sowie eine Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen (724). Für Schiffe und Luftfahrzeuge sind Zollaussetzungen möglich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Transmitter?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Transmitter lautet 8543.70.90.99.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (854370) und den nachfolgenden Ziffern der Kombinierten Nomenklatur (8 Stellen: 85437090) sowie des TARIC-Codes (10 Stellen: 8543709099) und der nationalen 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Transmitter?

Ja, Zolltarifnummern können sich mit jedem Jahreswechsel ändern, wenn der Europäische Gesetzgeber die Kombinierte Nomenklatur anpasst. Für Transmitter ist die Position 8543 jedoch seit Jahren stabil. Eine jährliche Prüfung der aktuellen Fassung der Nomenklatur wird dennoch empfohlen.

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