Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6804 22 18 00 0 ist wie folgt hierarchisch aufgebaut:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 68 - WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- Position: 6804 - Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
- Unterposition: 6804 21 - andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen
- Unterposition: 6804 22 - aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt
Kombinierte Nomenklatur: 6804 2212 - aus künstlichen Schleifstoffen, mit Bindemittel
Kombinierte Nomenklatur: 6804 2212 - aus Kunstharz
Zolltarifnummer: 6804 2218 00 0 - verstärkt
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 6804 22 18 00 0 gilt für standardisierte Trennscheiben aus Korund oder Siliziumkarbid mit Kunstharzbindung und Faserverstärkung. Abweichungen in Material oder Aufbau (z. B. Diamantbesatz, keine Verstärkung, keramische Bindung) führen zu anderen Codenummern. Nutzen Sie den Wareneinreihungs-Assistenten zur schnellen Klassifizierung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trennscheibe
Der HS-Code für Trennscheibe lautet 6804.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6804.22.18. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6804.22.18.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6804.22.18.00.0.
Einreihung von Trennscheibe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1): Maßgebend ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln.
Position 6804 erfasst Schleifsteine zum Schneiden oder Trennen – unabhängig von der konkreten Form oder Abmessung. Da Trennscheiben aus agglomerierten künstlichen Schleifstoffen (Korund, Siliziumkarbid) mit Kunstharzbindung und Faserverstärkung bestehen, sind sie unter der Unterposition 6804 22 (aus anderen agglomerierten Schleifstoffen) und dort weiter unter 6804 22 18 (verstärkt) einzureihen.
Die AV 3a (spezifischste Beschreibung) führt zur Unterposition 6804 22 18, da die Verstärkung das entscheidende Unterscheidungsmerkmal zu nicht verstärkten Schleifscheiben (6804 22 12) darstellt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trennscheibe
Alternative Einreihung
Diamanttrennscheiben – aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, andere – für Diamant-Trennscheiben (z. B. für Fliesen, Granit, Beton)
Alternative Einreihung
aus anderen Stoffen – nicht verstärkte Trennscheiben ohne Faserverstärkung
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Trennscheibe (6804) ≠ Diamanttrennscheiben – aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, andere – für Diamant-Trennscheiben (z. B. für Fliesen, Granit, Beton) (6804)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trennscheibe bleibt die Zolltarifnummer 6804.22.18.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Trennscheibe (6804) ≠ aus anderen Stoffen – nicht verstärkte Trennscheiben ohne Faserverstärkung (6804)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trennscheibe bleibt die Zolltarifnummer 6804.22.18.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Trennscheibe nicht als Schleifwerkzeug (Kapitel 68) einreibbar ist, kommen andere Werkzeugkapitel in Betracht – etwa Kapitel 82 (Werkzeuge, Sägeblätter) oder Kapitel 84 (Maschinen). Eine Einreihung dort scheidet jedoch aus, da Trennscheiben durch Abrasion wirken, nicht durch Schneidkanten.
Alternative Einreihung
Diamanttrennscheiben – aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, andere – für Diamant-Trennscheiben (z. B. für Fliesen, Granit, Beton)
Alternative Einreihung
aus anderen Stoffen – nicht verstärkte Trennscheiben ohne Faserverstärkung
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Trennscheibe ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Trennscheibe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Weitere Einfuhrmaßnahmen für Trennscheiben
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zoll- und Einfuhrabgabenrechner
Da der Drittlandszollsatz für Trennscheiben bei 0,0% liegt, fallen nur die Einfuhrumsatzsteuer (19%) sowie ggf. Zollabfertigungskosten an. Der Rechner berücksichtigt Zollwert, Zollsatz und EUSt.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen für Trennscheiben
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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