Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2835.26.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
- Position: 2835 - Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich
- Unterposition: 2835 22 - Phosphate
Zolltarifnummer: 2835 2600 00 0 - andere Calciumphosphate
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tricalciumphosphat
Der HS-Code für Tricalciumphosphat lautet 2835.26 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2835.26.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2835.26.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2835.26.00.00.0.
Einreihung von Tricalciumphosphat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tricalciumphosphat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungCalciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat) – abweichende chemische Zusammensetzung (CaHPO4); durch vZTA DEBTI14647/24-1, DEBTI48529/22-2 belegt | 2835.25.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungMononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat – Natriumphosphate, keine Calciumphosphate | 2835.22.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungPhosphate des Kaliums | 2835.24.00.00.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tricalciumphosphat (2835) ≠ Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat) – abweichende chemische Zusammensetzung (CaHPO4); durch vZTA DEBTI14647/24-1, DEBTI48529/22-2 belegt (2835) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tricalciumphosphat bleibt die Zolltarifnummer 2835.26.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tricalciumphosphat (2835) ≠ Mononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat – Natriumphosphate, keine Calciumphosphate (2835) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tricalciumphosphat bleibt die Zolltarifnummer 2835.26.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tricalciumphosphat (2835) ≠ Phosphate des Kaliums (2835) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tricalciumphosphat bleibt die Zolltarifnummer 2835.26.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungCalciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat) – abweichende chemische Zusammensetzung (CaHPO4); durch vZTA DEBTI14647/24-1, DEBTI48529/22-2 belegt | 2835.25.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungMononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat – Natriumphosphate, keine Calciumphosphate | 2835.22.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungPhosphate des Kaliums | 2835.24.00.00.0 | 5,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tricalciumphosphat ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tricalciumphosphat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI18080/17-1 | Tricalciumphosphat, feines weißes geruchloses Pulver, Fluorid < 0,0075%. Eingereiht als 'anderes Calciumphosphat' in TARIC-Code 2835 2600 00. | 2835.26.00.00.0 |
| DE5986/09-1 | Tricalciumphosphat, Ca-Gehalt 38,26% (Reinheit >98%), Fluorid < 0,0075%. Eingereiht als 'anderes Calciumphosphat'. | 2835.26.00.00.0 |
| DE10607/15-1 | Anderes Calciumphosphat (CAS 12167-74-7), weißes Pulver nach Ph.Eur., liegt als Pentacalciumhydroxidtris(orthophosphat) oder Tricalciumorthophosphat vor. Eingereiht in 2835 2600. | 2835.26.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Tricalciumphosphat
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Tricalciumphosphat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
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3911.10.00.90.0 · 6,5 %
