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WerkzeugmaschinenKapitel 84Stand April 2026

Zolltarifnummer für Turbolader

Die häufigste Zolltarifnummer für Turbolader ist 8414.80.11.90.0 (einstufiger Turbokompressor, sog. Abgasturbolader) – der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %. Die genaue Einreihung hängt von Stufenzahl, Verwendungszweck und Bauart ab.

Einstufige Abgasturbolader (8414.80.11), mehrstufige Turbolader (8414.80.19) und Turbolader für Luftfahrzeuge (8414.80.11.10) haben eigene Zolltarifnummern. Einzelne Bauteile wie Turbinengehäuse können sogar unter Kapitel 8411 fallen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Abgasturbolader PKW Diesel, elektrisch unterstützter Turbo Brennstoffzelle ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Turbolader (Abgasturbolader) werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 84 eingereiht. Sie fallen unter Position 8414 (Luft- oder Gaskompressoren), da sie als Turbokompressoren klassifiziert werden:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8414 - Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
  • Unterposition: 8414 80 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8414 8011 - Turbokompressoren
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8414 8011 - einstufig
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8414 8011 90 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Turbolader kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Turbolader

Der HS-Code für Turbolader ist 8414.80 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8414.80.11 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8414.80.11.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8414.80.11.90.0 .

Einreihung von Turbolader nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Turbolader können je nach Stufenzahl, Verwendungszweck und ausgeliefertem Bauteil unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen ein- oder mehrstufigen Turbolader handelt und ob er für Luftfahrzeuge bestimmt ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Turbolader

Abgasturbolader für Kolbenverbrennungsmotoren, einstufig — häufigster Typ

8414.80.11.90.0 2,2 %

Einstufiger Turbokompressor (Abgasturbolader), nicht für zivile Luftfahrzeuge

Turbolader mit mehreren Verdichterstufen (z.B. zweistufige Aufladung, Industrieturbolader)

8414.80.19.90.0 2,2 %

Mehrstufiger Turbokompressor, nicht für zivile Luftfahrzeuge

Turbolader für zivile Luftfahrzeuge mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung

8414.80.11.10.0 0 %

Einstufiger Turbokompressor für zivile Luftfahrzeuge

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Turbolader (8414) ≠ Gasturbine (8411)

Gasturbinen (8411) sind eigenständige Antriebsmaschinen. Turbolader sind Turbokompressoren (8414), die Abgasenergie zur Verdichtung von Ladeluft nutzen.

Turbolader komplett (8414) ≠ Turbolader-Teil (8409/8411)

Ein kompletter Turbolader fällt unter 8414. Einzelne Bauteile wie Turbinengehäuse können unter 8411.99 oder 8409 fallen.

Abgasturbolader (8414) ≠ Kompressor (8414.80.75)

Schraubenkompressoren oder andere Rotationskompressoren fallen unter 8414.80.75 — andere Unterposition.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Turbolader-Bauteile fallen unter Position 8414. Einzelne Gehäuseteile und kombinierte Baugruppen können unter anderen Positionen eingereiht werden:

Nur das Turbinengehäuse als separates Bauteil — fällt unter Gasturbinen-Teile, nicht unter 8414!

8411.99.00.300 2,7 %

Turbinengehäuse von Abgasturboladern (Teil einer Gasturbine)

Kombinierter Abgaskrümmer mit Turbinengehäuse, erkennbar für Kfz-Motoren bestimmt — anderes Kapitel!

8409.99.00.550 2,7 %

Abgaskrümmer mit Turbinengehäuse von Abgasturboladern (Motorenteil)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Turbolader ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Stufenzahl, Verwendungszweck (Kfz, Nutzfahrzeug, Luftfahrzeug) und ob es sich um einen kompletten Turbolader oder ein Einzelbauteil handelt. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Turbolader (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Turboladern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI15611/20-18414.80.11.90.0

Abgasturbolader aus Verdichtereinheit mit Luftein- und -austrittsöffnungen, Turbineneinheit mit Abgasein- und -austrittsöffnung sowie Rumpfbaugruppe mit Lagergehäuse, Laufzeug mit Turbinenläufer, Verdichterrad und Antriebswelle, zur Versorgung eines Kolbenverbrennungsmotors mit Frischluft zur Steigerung der Motorleistung. "Turbokompressor, einstufig - sog. Abgasturbolader"

AV 1, Pos. 8414.80

DEBTI18587/23-18414.80.11.90.0

Abgasturbolader aus Verdichtereinheit mit Luftein- und -austrittsöffnungen, Turbineneinheit mit Abgasein- und -austrittsöffnung sowie Rumpfbaugruppe mit Lagergehäuse, Laufzeug mit Turbinenläufer, Verdichterrad und Antriebswelle, zur Versorgung eines Kolbenverbrennungsmotors mit Frischluft zur Steigerung der Motorleistung und Reduzierung von Kraftstoffverbrauch und Emissionswerten. "Turbokompressor, einstufig - sog. Abgasturbolader"

AV 1, Pos. 8414.80

DE6987/10-18414.80.11.90.0

Abgasturbolader aus Turbinengehäuse mit Abgasein- und -austrittsöffnung, Verdichtergehäuse mit Luftein- und -austritt, Lagergehäuse und Laufzeug mit Turbinenläufer, Verdichterrad und Antriebswelle, zur Versorgung eines Kolbenverbrennungsmotors mit Frischluft zur Steigerung der Motorleistung. "Turbokompressor, einstufig, nicht für zivile Luftfahrzeuge - Abgasturbolader für Nutzfahrzeuge"

AV 1, Pos. 8414.80

DEBTI47771/22-18414.80.11.90.0

Elektrisch unterstützter Turbolader aus einer Verdichtereinheit mit Luftein-/-austrittsöffnungen und Verdichterrad, einem elektrischen Antriebsmotor und einer Turbineneinheit mit Abgasein-/-austrittsöffnung mit Laufzeug und Turbinenläufer auf einer gemeinsamen Antriebswelle in einer Rumpfbaugruppe, zur Versorgung einer Brennstoffzelle mit komprimierter Frischluft. "Turbokompressor, einstufig"

AV 1, Pos. 8414.80

DE6290/13-18414.80.11.90.0

Abgas-Turbolader aus Verdichtergehäuse mit Luftein- und -austritt, Turbinengehäuse mit Abgasein- und -austrittsöffnung, Lagergehäuse und Laufzeug mit Turbinenläufer, Verdichterrad und Antriebswelle, zur Versorgung eines Kolbenverbrennungsmotors mit Frischluft zur Steigerung der Motorleistung. "Turbokompressor, einstufig, nicht für zivile Luftfahrzeuge - Abgas-Turbolader für Hubkolbenverbrennungsmotor"

AV 1, Pos. 8414.80

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

2,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina2,2 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA2,2 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei2,2 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien2,2 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand2,2 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Zollaussetzung Wasserfahrzeuge

Für Waren, die für den Bau oder die Ausrüstung von Schiffen und Bohrplattformen bestimmt sind

Luftfahrt-Zollaussetzung

Für Turbolader, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung erforderlich)

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Dual-Use Ausfuhrgenehmigung

Turbolader können als Dual-Use-Güter eingestuft sein (ziviler und militärischer Verwendungszweck). Eine Ausfuhrgenehmigung kann erforderlich sein. Mehr erfahren →

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Turbolader

Welche Zolltarifnummer hat ein Turbolader?

Die häufigste Zolltarifnummer für Turbolader ist 8414.80.11.90.0 (einstufiger Turbokompressor, sog. Abgasturbolader, nicht für zivile Luftfahrzeuge). Mehrstufige Turbolader fallen unter 8414.80.19.90.0. Für zivile Luftfahrzeuge gilt 8414.80.11.10.0 mit 0 % Zollsatz. Einzelne Bauteile wie Turbinengehäuse können unter 8411.99 oder 8409.91/99 fallen.

Welchen HS-Code hat ein Turbolader?

Der HS-Code für Turbolader ist 8414.80 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 8414.80.11. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 8414.80.11.90. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 8414.80.11.90.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Turbolader?

Der Drittlandszollsatz für Turbolader der Position 8414.80.11.90 beträgt 2,2 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Turbolader zollfrei einführbar. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Turbolader von einem Kompressor zolltechnisch?

Ein Turbolader (8414.80.11) ist ein abgasgetriebener Turbokompressor: Die Abgasenergie des Motors treibt eine Turbine an, die einen Verdichter antreibt. Ein eigenständiger Kompressor (z.B. 8414.80.75) wird dagegen extern angetrieben, etwa durch einen Elektromotor. Die Abgrenzung erfolgt über den Antrieb: Abgasturbine = Turbolader (8414.80.11/19), externer Antrieb = anderer Kompressor.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Turbolader verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Zolldifferenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Besonders relevant: Turbolader unterliegen einer Dual-Use-Ausfuhrgenehmigungspflicht — eine falsche Einreihung kann hier auch exportrechtliche Konsequenzen haben. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Turbolader?

Für Turbolader der Position 8414.80.11.90 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Allerdings besteht eine Dual-Use-Ausfuhrgenehmigungspflicht, da Turbolader für militärische Anwendungen (z.B. Militärfahrzeuge) genutzt werden können. Beim Export in bestimmte Länder ist daher eine Genehmigung nach der EU Dual-Use-Verordnung erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Turbolader?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 8414.80.11.90.0 für einstufige Abgasturbolader.

Ändern sich Zolltarifnummern für Turbolader?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft. Auch die Dual-Use-Klassifizierung und damit verbundene Ausfuhrgenehmigungspflichten können sich ändern. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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