Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung eines Navigationslichts folgt dem Harmonisierten System (HS) der Zolltarifnummer. Die nachfolgende Hierarchie zeigt den Weg von der Kapitel- bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelMÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE94
- PositionBeleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen9405
- Unterpositionandere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper940541
- Unterpositionandere, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt940542
- Kombinierte Nomenklaturandere94054231
- Zolltarifnummeraus Kunststoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Navigationslicht
Der HS-Code für Navigationslicht lautet 9405.42 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9405.42.31. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9405.42.31.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9405.42.31.00.0.
Einreihung von Navigationslicht nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Navigationslichts unter die Position 9405 ergibt sich aus den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und Abschnitte erfolgt. Position 9405 umfasst alle Beleuchtungskörper, die nicht anderweit genannt oder inbegriffen sind. Navigationslichter sind als Signalleuchten und nicht als Kfz-Beleuchtung der Position 8512 einzureihen. AV 6 legt den Vergleich auf der Ebene der Unterpositionen und der KN-Codierung fest, wobei die Materialeigenschaft (Kunststoff) zur Unterposition 9405 42 31 führt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Navigationslicht
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (aus anderen Stoffen, z. B. Metall) | 9405.42.39.00.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungBeleuchtungsmodul für Kraftfahrzeuge | 8512.20.00.30.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungScheinwerfer, ausschließlich mit LED | 9405.42.10.00.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungElektrisches Sichtsignalgerät | 8531.80.70.00.0 | 4,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Navigationslicht (9405) ≠ andere (aus anderen Stoffen, z. B. Metall) (9405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Navigationslicht bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Navigationslicht (9405) ≠ Beleuchtungsmodul für Kraftfahrzeuge (8512) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Navigationslicht bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Navigationslicht (9405) ≠ Scheinwerfer, ausschließlich mit LED (9405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Navigationslicht bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Diese Codes liegen außerhalb der genauen 8-stelligen KN-Unterposition des Hauptcodes, sind aber fachlich relevant:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBeleuchtungsmodul für Kraftfahrzeuge | 8512.20.00.30.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungElektrisches Sichtsignalgerät | 8531.80.70.00.0 | 4,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Navigationslicht (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI27850/23-1 | LED-Strahler-Set (Aqua Spot) unter Wasser – eingereiht unter 9405.42.31.00.0 | 9405.42.31.00.0 |
| DEBTI4629/18-1 | Wandhalterung für Positionsleuchte für Wasserfahrzeuge – eingereiht unter 9405.92.00.90.0 (Teil) | 9405.42.31.00.0 |
| DEBTI30291/23-1 | LED-Nachtlicht/Orientierungslicht – eingereiht unter 9405.42.31.00.0 | 9405.42.31.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze für die Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Navigationslicht basierend auf dem Warenwert, dem Ursprungsland und der gültigen Zolltarifnummer.
Maßnahmen für die Ausfuhr (Export)
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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