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Industrieelektronik und SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Übersetzer: 8543.70.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Übersetzer (8543.70.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Übersetzer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Übersetzer Produktbild

Ein Übersetzer ist ein elektrisches Gerät mit eigener Funktion nach Position 8543. Es enthält Mikroprozessor, Speicherbausteine, Mikrofone, Lautsprecher, berührungsempfindliches Display und optional WLAN- oder Mobilfunkmodul. Maßgeblich für die Einreihung ist die spezifische Übersetzungsfunktion, nicht die Datenverarbeitung oder Kommunikation. Prüfen Sie auch die Alle Möglichkeiten im Überblick →

Übersetzer beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Übersetzer ist im Zolltarif wie folgt gegliedert:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8543 - Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 8543 70 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8543 7010 00 0 - Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen

Hinweis zur Einreihung

Die hier genannte Zolltarifnummer 8543.70.10.00.0 gilt für typische elektronische Übersetzungsgeräte. Abweichende Bauformen, zusätzliche Hauptfunktionen oder andere Materialien können zu einer anderen Einreihung führen. Verwenden Sie zur Absicherung den Klassifikator

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Übersetzer

Der HS-Code für Übersetzer lautet 8543.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8543.70.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8543.70.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8543.70.10.00.0.

Einreihung von Übersetzer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung in 8543.70.10.00.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Übersetzer

Alternative Einreihung

8471.30.00.00.0 0 %

tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger

Alternative Einreihung

8517.62.00.00.0 0 %

Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Übersetzer (8543) ≠ tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Übersetzer bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Übersetzer (8543) ≠ Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten (8517)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Übersetzer bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei Übersetzern ebenfalls möglich, jedoch nur bei spezifischen Bauformen:

Alternative Einreihung

8471.30.00.00.0 0 %

tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger

Alternative Einreihung

8517.62.00.00.0 0 %

Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Übersetzer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Übersetzer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI6399/24-18543.70.10.00.0
Handübersetzungsgerät, 116,8 x 58,6 x 11,2 mm, 4" Touchdisplay, Mikroprozessor, 40 Sprachen
DEBTI6408/24-18543.70.10.00.0
Handübersetzungsgerät, 91,0 x 54,8 x 13,4 mm, 2,83" Display, 36 Sprachen
DE13921/16-18543.70.10.00.0
Elektronisches Wörterbuch EW-G7000C, Übersetzungen, Dokumentwiedergabe
DE25931/16-18543.70.10.00.0
Elektronisches Wörterbuch, Übersetzungsfunktion als kennzeichnende Hauptfunktion
DE25932/16-18543.70.10.00.0
Elektronisches Wörterbuch, Übersetzungsfunktion als kennzeichnende Hauptfunktion
DE13920/16-18543.70.10.00.0
Elektronisches Wörterbuch EW-G6500CP, Übersetzungsfunktion als kennzeichnende Hauptfunktion
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Übersetzer

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Übersetzer. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Übersetzer

Welche Zolltarifnummer hat Übersetzer?

Die Zolltarifnummer für einen Übersetzer lautet 8543.70.10.00.0. Diese Nummer gilt für elektronische Handübersetzungsgeräte und Sprachübersetzer mit Wörterbuchfunktion. Die amtliche Warenbeschreibung im Zolltarif lautet "Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen". Sechs rechtsverbindliche vZTA-Entscheidungen bestätigen diese Einreihung.

Welchen HS-Code hat Übersetzer?

Der sechsstellige HS-Code für einen Übersetzer ist 854370. Er ist Teil der Position 8543 für elektrische Maschinen und Geräte mit eigener Funktion, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. Die KN-Unterposition auf acht Stellen lautet 85437010.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Übersetzer?

Der Drittlandszollsatz für Übersetzer der Zolltarifnummer 8543.70.10.00.0 beträgt 0 Prozent. Es fällt lediglich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an. Für Industrieländer mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea) und Entwicklungsländer gelten ebenfalls 0 Prozent.

Wie unterscheidet sich Übersetzer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Übersetzers zu anderen Geräten ist durch die charakterbestimmende Übersetzungsfunktion definiert. Alternative Codes wie 8471 für tragbare Computer oder 8517 für Kommunikationsgeräte scheiden aus, da die Übersetzung Hauptfunktion ist. Die vZTA-Praxis bestätigt diese Abgrenzung. Geprüfte Alternativen sind ausschließlich für Geräte ohne Übersetzungsfunktion relevant.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Übersetzer verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Bei Vorlage einer unrichtigen Zollanmeldung droht zudem ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Auch die Geltendmachung von Zollpräferenzen ist bei falscher Einreihung gefährdet.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Übersetzer?

Für Übersetzer der Zolltarifnummer 8543.70.10.00.0 gibt es keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es besteht eine Zollaussetzung für Luftfahrzeugteile (Code 119), die jedoch für typische Übersetzungsgeräte nicht relevant ist. Die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern unterliegt stets der Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Übersetzer?

Die Zolltarifnummer für Übersetzer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (854370), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (85437010), dem 10-stelligen TARIC-Code (8543701000) und der abschließenden nationalen 11. Stelle. Die formatierte Schreibweise ist 8543.70.10.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Übersetzer?

Die Zolltarifnummer 8543.70.10.00.0 für Übersetzer ist seit Jahren stabil. Änderungen erfolgen üblicherweise nur bei der jährlichen Überarbeitung des TARIC zum 1. Januar. Für die aktuell gültige Fassung des laufenden Jahres ist keine Änderung zu erwarten. Dennoch sollten Importeure die Entwicklung verfolgen.

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