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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ultraschall-Sensor: 9031.80.20.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Ultraschall-Sensor (9031.80.20.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Ultraschall-Sensor unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Ultraschall-Sensor Produktbild

Der Ultraschall-Sensor arbeitet nach dem Echolotprinzip und wird in der Industrieautomation, Fahrzeugtechnik und Robotik eingesetzt. Die korrekte Einreihung hängt von Bauart, Funktion und Messprinzip ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ultraschall-Sensor beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Code 9031.80.20.00.0 ist in der folgenden zolltariflichen Hierarchie eingeordnet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9031 - Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
  • Unterposition: 9031 80 - andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9031 8020 00 0 - zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen

Hinweis zur Einreihung

Die Angaben basieren auf der aktuellen EU-TARIC und verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA). Für Ihren konkreten Ultraschall-Sensor kann eine abweichende Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierer zur Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ultraschall-Sensor

Der HS-Code für Ultraschall-Sensor lautet 9031.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.80.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.80.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.80.20.00.0.

Einreihung von Ultraschall-Sensor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Ultraschall-Sensors in die Position 9031 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV 1 und AV 6) sowie dem Wortlaut der Positionen und Anmerkungen zu Kapitel 90. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen entscheidend. Der Sensor ist ein Instrument zum Messen geometrischer Größen (Abstand). Nach Anmerkung 2 zu Kapitel 90 gehen Messgeräte den anderen Kapiteln vor.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ultraschall-Sensor

Alternative Einreihung

9031.80.80.00.0 0 %

andere (Auffangposition)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9031.80.80.00.0 0 %

andere (Auffangposition)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8456.20.00.00.0 0 %

Ultraschallwerkzeugmaschinen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9025.80.40.50.0 0 %

Elektronischer Halbleitersensor (MEMS)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9026.10.21.00.0 0 %

Durchflussmesser, elektronisch

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ultraschall-Sensor (9031) ≠ andere (Auffangposition) (9031)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ultraschall-Sensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ultraschall-Sensor (9031) ≠ andere (Auffangposition) (9031)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ultraschall-Sensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ultraschall-Sensor (9031) ≠ Ultraschallwerkzeugmaschinen (8456)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ultraschall-Sensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch andere Positionen oder Kapitel kommen für Ultraschall-Sensoren grundsätzlich in Betracht, wenn die technische Ausführung abweicht:

Alternative Einreihung

9031.80.80.00.0 0 %

andere (Auffangposition)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9031.80.80.00.0 0 %

andere (Auffangposition)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8456.20.00.00.0 0 %

Ultraschallwerkzeugmaschinen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9025.80.40.50.0 0 %

Elektronischer Halbleitersensor (MEMS)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9026.10.21.00.0 0 %

Durchflussmesser, elektronisch

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ultraschall-Sensor ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ultraschall-Sensor (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI44831/21-19031.80.20.00.0
Einreihung eines Ultraschall-Parksensors
DEBTI41043/24-19031.80.20.00.0
Einreihung eines Ultraschall-Abstandssensors für Fahrzeuge
DEBTI44868/21-19031.80.20.00.0
Einreihung eines Ultraschallmoduls
DEBTI2967/21-19031.80.20.00.0
Einreihung eines Distanzsensors
DEBTI33172/20-19031.80.20.00.0
Einreihung eines Ultraschallsensors für Industrieanwendungen
DEBTI17348/20-19031.80.20.00.0
Einreihung einer Ultraschall-Messeinheit
DEBTI14662/23-19031.80.20.00.0
Einreihung eines Abstandssensors für die Robotik
DEBTI42545/19-19031.80.20.00.0
Einreihung eines Ultraschallfüllstandsensors
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Ultraschall-Sensor

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Ultraschall-Sensor aus einem Drittland.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrbestimmungen

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ultraschall-Sensoren

Welche Zolltarifnummer hat Ultraschall-Sensor?

Die zolltarifliche Einreihung für einen Ultraschall-Sensor zur berührungslosen Abstandsmessung lautet 9031.80.20.00.0. Dies ist ein Messgerät für geometrische Größen nach Kapitel 90. Die Position 9031 erfasst Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, die anderweit nicht genannt sind. Die Unterposition 9031.80.20 ist spezifisch für Geräte zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen wie Abstand, Länge oder Winkel.

Welchen HS-Code hat Ultraschall-Sensor?

Der HS-Code für einen Ultraschall-Sensor lautet 9031.80. Der HS-Code (Harmonisiertes System) ist sechsstellig und international einheitlich. Die ersten vier Ziffern 9031 stehen für die Position der Mess- und Prüfgeräte. Die fünfte und sechste Stelle 80 spezifizieren die Unterposition für andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ultraschall-Sensor?

Der Drittlandszollsatz für Ultraschall-Sensoren der Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0 beträgt 0 Prozent. Es besteht eine autonome Zollaussetzung, sodass aus praktisch allen Drittländern zollfrei eingeführt werden kann. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert an, die jedoch als Vorsteuer abziehbar ist.

Wie unterscheidet sich Ultraschall-Sensor zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung des Ultraschall-Sensors erfolgt gegenüber Werkzeugmaschinen der Position 8456, die Material mittels Ultraschall abtragen, sowie gegenüber elektrischen Geräten mit eigener Funktion der Position 8543. Eine Alternative wäre die Auffangposition 9031.80.80.00.0, die zum Tragen kommt, wenn keine geometrische Größe gemessen wird. Entscheidend ist die Hauptfunktion: Abstandsmessung versus Materialbearbeitung oder Signalverarbeitung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ultraschall-Sensor verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für einen Ultraschall-Sensor drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie in schweren Fällen Bußgelder oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware bei falscher Deklaration zurückgewiesen werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit und schützt vor diesen Risiken.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ultraschall-Sensor?

Ja, für die Einfuhr von Ultraschall-Sensoren besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 714). Zudem kann eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119) beansprucht werden, wenn die Sensoren für Luftfahrzeuge bestimmt sind. Bei der Ausfuhr gelten Beschränkungen (Code 467) und Genehmigungspflichten (Code 473, Code 478), insbesondere wegen Dual-Use-Klassifizierung für Sensoren, die auch militärisch genutzt werden können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ultraschall-Sensor?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für einen Ultraschall-Sensor lautet 9031.80.20.00.0. Sie besteht aus dem 6-stelligen HS-Code (903180), der um die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur (90318020) und schließlich um die 10-stellige TARIC-Nummer (9031802000) erweitert wird. Die 11. Stelle ist eine nationale Untergliederung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ultraschall-Sensor?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die Position 9031 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuelle Fassung der EU-TARIC prüfen. Eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gilt in der Regel drei Jahre und bietet während dieser Zeit Bestandsschutz.

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