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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Video-encoder: 8517.62.00.00.0

Hardware-Video-Encoder sind eigenständige Geräte zur Umwandlung analoger oder digitaler Videosignale in komprimierte Transportströme (H.264, H.265, MPEG). Sie verfügen über Videoeingänge (HDMI, SDI) und eine Ethernet-Netzwerkschnittstelle und werden in professionellen Broadcast-, IPTV- oder Überwachungssystemen eingesetzt.

Video-encoder Produktbild

Für Video-Encoder sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Video-Encoder oder Produktname eingeben

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen. Jede Ebene grenzt den Warenbereich weiter ein, bis die spezifische 11-stellige Codenummer erreicht ist.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8517 - Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk), ausgenommen solche der Position|8443, 8525, 8527|oder 8528
  • Unterposition: 8517 61 - andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8517 6200 00 0 - Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing)

Hinweis zur Einreihung

Die hier genannte Zolltarifnummer basiert auf der ständigen Rechtsprechung verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA). Eine verbindliche Einreihung für Ihre spezifische Ware erhalten Sie nur durch eine aktuelle vZTA beim deutschen Zoll. Nutzen Sie unseren Klassifizierungs-Assistenten für eine erste Prüfung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Video-encoder

Der HS-Code für Video-encoder lautet 8517.62 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8517.62.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8517.62.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8517.62.00.00.0.

Einreihung von Video-encoder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Video-Encoder fallen unter die Position 8517, da sie als Sende- oder Empfangsgeräte für Bilder in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk arbeiten. Die AV 1 und AV 3a (Spezifikation gegenüber allgemeinerer Beschreibung) führen zur Unterposition 851761 (andere Sende-/Empfangsgeräte). Die nationale Tarifunterposition 8517.62 erfasst explizit Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden – dies trifft auf Hardware-Video-Encoder mit Netzwerkfunktion zu.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Video-encoder

Alternative Einreihung

8517.69.00.00.0 0 %

andere (Auffangposition zu 8517)

Alternative Einreihung

8521.90.00.00.0 0 %

andere Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe

Alternative Einreihung

8528.71.00.00.0 0 %

Fernsehempfangsgeräte

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Video-encoder (8517) ≠ andere (Auffangposition zu 8517) (8517)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-encoder bleibt die Zolltarifnummer 8517.62.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Video-encoder (8517) ≠ andere Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe (8521)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-encoder bleibt die Zolltarifnummer 8517.62.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Video-encoder (8517) ≠ Fernsehempfangsgeräte (8528)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-encoder bleibt die Zolltarifnummer 8517.62.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In bestimmten Konstellationen – etwa bei reiner Software oder fehlender Netzwerkfunktion – kann eine Einreihung außerhalb von Kapitel 85 in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

8517.69.00.00.0 0 %

andere (Auffangposition zu 8517)

Alternative Einreihung

8521.90.00.00.0 0 %

andere Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe

Alternative Einreihung

8528.71.00.00.0 0 %

Fernsehempfangsgeräte

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Video-encoder ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Video-encoder (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE8796/17-18517.62.00.00.0
Videoencoder - aus Videosignalelektronik mit H.264/MPEG4-Encoder
DEBTI18088/22-18517.62.00.00.0
Video-Encoder - aus Videosignalelektronik mit H.264-Encoder
DEBTI36659/24-18517.62.00.00.0
Encoder - H.264/H.265-Encoder, SDI-Eingänge
DE16560/12-18517.62.00.00.0
Videoencoder (Videoserver) - MPEG-Encoder
DE8504/17-18517.62.00.00.0
Videoencoder - H.264-Encoder, HD-SDI
DEBTI17389/20-18517.62.00.00.0
Videoencoder - H.264-Encoder, HD-SDI, WLAN
DE8502/17-18517.62.00.00.0
Videoencoder - H.264-Encoder, HDMI, Ethernet
DEBTI17399/20-18517.62.00.00.0
Videoencoder/-decoder - MPEG-Encoder/Decoder, Ethernet
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Video-Encoder

Berechnen Sie schnell die Einfuhrabgaben für Ihren Video-Encoder unter 8517.62. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Abhängig vom Ursprungsland können Zollpräferenzen oder Zollunionen den Satz auf 0 % reduzieren.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Exportmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung des Exports.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Video-Encoder

Welche Zolltarifnummer hat ein Video-Encoder?

Ein Hardware-Video-Encoder, der Videosignale empfängt, in komprimierte Formate wie H.264 oder H.265 konvertiert und über ein Netzwerk sendet, wird in die Zolltarifnummer 8517.62.00.00.0 eingereiht. Dies entspricht der Position 8517 für Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, speziell Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden.

Welchen HS-Code hat ein Video-Encoder?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Video-Encoder lautet 851762. Dieser 6-stellige Code bildet die internationale Grundlage und wird in der EU durch die Kombinierte Nomenklatur auf 8 Stellen (85176200) und den TARIC-Code auf 10 Stellen (8517620000) erweitert. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer ist 8517.62.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Video-Encoder?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8517.62.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Zusätzlich wird jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auf den Zollwert erhoben. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen bleibt der Zollsatz ebenfalls bei 0 Prozent.

Wie unterscheidet sich ein Video-Encoder zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Video-Encoders erfolgt gegenüber Videogeräten zur Aufzeichnung oder Wiedergabe (Position 8521) und Fernsehempfangsgeräten (Position 8528). Die Alternative zu 8517.62 ist die Auffangposition 8517.69 für andere Sende- oder Empfangsgeräte. Entscheidend ist die Netzwerk-Kommunikationsfunktion des Encoders – sie unterscheidet ihn technisch von reinen Aufzeichnungs- oder Wiedergabegeräten.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Video-Encoder verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Abfertigung sowie Bußgelder oder Strafen wegen Zollordnungswidrigkeit nach sich ziehen. Im Falle von Ausfuhrkontrollen (Dual-Use) kann eine falsche Nummer zudem dazu führen, dass erforderliche Genehmigungen nicht beantragt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Video-Encoder?

Für die Einfuhr von Video-Encodern unter 8517.62 bestehen keine besonderen Einfuhrbeschränkungen oder aktiven Maßnahmen. Der Drittlandszollsatz ist mit 0 Prozent festgesetzt. Allerdings unterliegt der Export dieser Ware einer allgemeinen Ausfuhrkontrolle, und es kann eine Ausfuhrgenehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich sein, da Video-Encoder sowohl zivil als auch militärisch verwendbar sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Video-Encoder?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Video-Encoder ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8517.62.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (851762), der 8-stelligen KN-Code (85176200), dem 10-stelligen TARIC-Code (8517620000) und einer nationalen 11. Stelle zusammen. Die Formatierung mit Punkten erfolgt nach den Stellen 4, 6, 8, 10 und 11.

Ändern sich Zolltarifnummern für Video-Encoder?

Die Zolltarifnummer für Video-Encoder kann sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC-Codes ändern, die jährlich zum 1. Januar veröffentlicht werden. Auch technologische Weiterentwicklungen können neue Unterpositionen erforderlich machen. Für die aktuelle Einreihung sollte daher immer die gültige Fassung des TARIC-Codes herangezogen werden.

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