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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Video-mischer: 8543.70.90.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Video-mischer (8543.70.90.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Video-mischer Produktbild

Für Video-mischer sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Video-mischer beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für den Video-Mischer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8543 - Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 8543 70 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8543 7090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8543 7090 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Video-Mischer mit reiner Umschaltfunktion ohne Bildmischung oder Effekte können als Schalttafeln in Position 8537 fallen (vZTA DEBTI44552/19-1). Prüfen Sie die technischen Eigenschaften Ihres Geräts vor der Anmeldung. Nutzen Sie zur Absicherung unseren Klassifizierer oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Video-mischer

Der HS-Code für Video-mischer lautet 8543.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8543.70.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8543.70.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8543.70.90.99.0.

Einreihung von Video-mischer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 setzt sich aus mehreren Ebenen zusammen:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Video-mischer

Alternative Einreihung

8537.10.98.99.0 3,7 %

Reine Video-Matrix-Umschalter/Switcher ohne Misch- und Bearbeitungsfunktion – Position 8537 (Schalttafeln, vZTA DEBTI44552/19-1)

Alternative Einreihung

8543.70.90.00.0 3,7 %

Übergeordnete KN-Position (8-Steller) – Sammelcode für alle 'anderen' Geräte unter 8543 70

Alternative Einreihung

8521.90.00.99.0 3,7 %

Videoaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Video-mischer (8543) ≠ Reine Video-Matrix-Umschalter/Switcher ohne Misch- und Bearbeitungsfunktion – Position 8537 (Schalttafeln, vZTA DEBTI44552/19-1) (8537)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-mischer bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Video-mischer (8543) ≠ Übergeordnete KN-Position (8-Steller) – Sammelcode für alle 'anderen' Geräte unter 8543 70 (8543)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-mischer bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Video-mischer (8543) ≠ Videoaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte (8521)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-mischer bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist denkbar, wenn die Hauptfunktion abweicht:

Alternative Einreihung

8537.10.98.99.0 3,7 %

Reine Video-Matrix-Umschalter/Switcher ohne Misch- und Bearbeitungsfunktion – Position 8537 (Schalttafeln, vZTA DEBTI44552/19-1)

Alternative Einreihung

8521.90.00.99.0 3,7 %

Videoaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Video-mischer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Video-mischer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI6814/22-18543.70.90.99.0
Misch- und Bearbeitungsgerät für Bild und Ton, sog. Produktionsmischer mit 16 Videoeingängen – ohne kennzeichnende Haupttätigkeit
DE9196/15-18543.70.90.99.0
Produktionsmischer Carbonite mit Bedienpanel
DEM/2184/08-18543.70.90.99.0
Misch- und Bearbeitungsgerät für Bild und Ton, in funktioneller Einheit mit Bediengerät
DEM/2185/08-18543.70.90.99.0
Bild- und Tonmisch- und -bearbeitungsgerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit + Telekommunikation
DEM/2166/08-18543.70.90.99.0
Bildmisch- und -bearbeitungsgerät mit Ethernet, Bediengerät
DEM/2186/08-18543.70.90.99.0
Bildmisch- und -bearbeitungsgerät mit Touchscreen-Bediengerät
DEM/2165/08-18543.70.90.99.0
Bildmisch- und -bearbeitungsgerät mit Bediengerät und Kontrolltafel
DE11909/13-18543.70.90.99.0
Kompaktes Bild- und Tonmisch- und -bearbeitungsgerät mit HDMI und Fernbedienung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,7 %

Drittlandszoll

USA3,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen (TARIC)

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Video-Mischer

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Drittlandszoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Video-Mischer mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen (TARIC)

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Video-Mischer

Welche Zolltarifnummer hat ein Video-Mischer?

Ein professioneller Video-Mischer (Videomischer, Video-Switcher, Bildmischer) wird unter der Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für elektrische Maschinen und Geräte mit eigener Funktion, die andernorts im Kapitel 85 weder genannt noch inbegriffen sind – konkret für Geräte, die Video- und Audiosignale mischen, schalten und bearbeiten, ohne dass eine einzelne Tätigkeit dominiert.

Welchen HS-Code hat ein Video-Mischer?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für einen Video-Mischer lautet 8543.70. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 bilden den international gültigen HS-Code. Dieser umfasst elektrische Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion, die nicht in anderen Positionen des Kapitels 85 enthalten sind – darunter auch Video-Mischer.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Video-Mischer?

Der Drittlandszollsatz für Video-Mischer der Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 beträgt 3,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne präferenzielles Handelsabkommen mit der EU, wie z. B. China, USA oder Indien. Für Länder mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0,0 % sinken.

Wie unterscheidet sich ein Video-Mischer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Video-Mischers erfolgt vor allem zur Position 8537 (reine Matrix-Umschalter ohne Mischfunktion). Eine Alternative ist die Einreihung als Videokamera (Position 8525) oder Telekommunikationsgerät (Position 8517), wenn die Hauptfunktion entsprechend abweicht. Die Abgrenzung hängt von der technischen Ausstattung ab.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Video-Mischer verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen. Im Falle einer Betriebsprüfung drohen zusätzlich Verzugszinsen und möglicherweise ein Bußgeld wegen leichtfertiger Steuerverkürzung. Bei Ausfuhren kann eine falsche Deklaration zudem verspätete Lieferungen oder eine Ablehnung der Ausfuhranmeldung verursachen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Video-Mischer?

Video-Mischer unterliegen in der Regel keinen spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings gelten aufgrund der Dual-Use-Verordnung (EG) 2021/821 Ausfuhrkontrollen. Für die Ausfuhr ist eine Genehmigung erforderlich (Maßnahme 478). Zudem besteht ein allgemeines Einfuhrverbot für Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können (Maßnahme 705).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Video-Mischer?

Die Zolltarifnummer für einen Video-Mischer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer (8543.70.90.99.0). Die ersten 6 Stellen (8543.70) bilden den internationalen HS-Code, die Stellen 7 und 8 (90) die Kombinierte Nomenklatur der EU, die Stellen 9 und 10 (99) den TARIC-Code und die 11. Stelle (0) die nationale Unterteilung Deutschlands.

Ändern sich Zolltarifnummern für Video-Mischer?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Der HS-Code 8543.70 ist stabil, aber die nationale Unterteilung (11. Stelle) kann angepasst werden. Prüfen Sie vor jeder Einfuhr- oder Ausfuhranmeldung die aktuell gültige Fassung – idealerweise mit einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA).

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