Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für den Video-Mischer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE85
- PositionElektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen8543
- Unterpositionandere Maschinen, Apparate und Geräte854370
- Kombinierte Nomenklaturandere85437090
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Video-mischer
Der HS-Code für Video-mischer lautet 8543.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8543.70.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8543.70.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8543.70.90.99.0.
Einreihung von Video-mischer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 setzt sich aus mehreren Ebenen zusammen:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Video-mischer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungReine Video-Matrix-Umschalter/Switcher ohne Misch- und Bearbeitungsfunktion – Position 8537 (Schalttafeln, vZTA DEBTI44552/19-1) | 8537.10.98.99.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungÜbergeordnete KN-Position (8-Steller) – Sammelcode für alle 'anderen' Geräte unter 8543 70 | 8543.70.90.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungVideoaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte | 8521.90.00.99.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Video-mischer (8543) ≠ Reine Video-Matrix-Umschalter/Switcher ohne Misch- und Bearbeitungsfunktion – Position 8537 (Schalttafeln, vZTA DEBTI44552/19-1) (8537) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-mischer bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Video-mischer (8543) ≠ Übergeordnete KN-Position (8-Steller) – Sammelcode für alle 'anderen' Geräte unter 8543 70 (8543) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-mischer bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Video-mischer (8543) ≠ Videoaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte (8521) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-mischer bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Video-mischer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI6814/22-1 | Misch- und Bearbeitungsgerät für Bild und Ton, sog. Produktionsmischer mit 16 Videoeingängen – ohne kennzeichnende Haupttätigkeit | 8543.70.90.99.0 |
| DE9196/15-1 | Produktionsmischer Carbonite mit Bedienpanel | 8543.70.90.99.0 |
| DEM/2184/08-1 | Misch- und Bearbeitungsgerät für Bild und Ton, in funktioneller Einheit mit Bediengerät | 8543.70.90.99.0 |
| DEM/2185/08-1 | Bild- und Tonmisch- und -bearbeitungsgerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit + Telekommunikation | 8543.70.90.99.0 |
| DEM/2166/08-1 | Bildmisch- und -bearbeitungsgerät mit Ethernet, Bediengerät | 8543.70.90.99.0 |
| DEM/2186/08-1 | Bildmisch- und -bearbeitungsgerät mit Touchscreen-Bediengerät | 8543.70.90.99.0 |
| DEM/2165/08-1 | Bildmisch- und -bearbeitungsgerät mit Bediengerät und Kontrolltafel | 8543.70.90.99.0 |
| DE11909/13-1 | Kompaktes Bild- und Tonmisch- und -bearbeitungsgerät mit HDMI und Fernbedienung | 8543.70.90.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen (TARIC)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Video-Mischer
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Drittlandszoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Video-Mischer mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen (TARIC)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |