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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Video-player: 8521.90.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von Video-Playern (DVD-Player, Media-Player, Festplattenspieler) erfolgt in die Position 8521 als Videogeräte zur Bild- und Tonwiedergabe. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer lautet 8521.90.00.00.0.

Video-player Produktbild

Neben der Hauptnummer gibt es weitere Einreihungsmöglichkeiten für abweichende Geräteausführungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Video-player beschreiben, z. B. Videoplayer: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Video-Player gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8521 - Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8521 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den technischen Eigenschaften des konkreten Geräts ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um eine individuelle Einreihung zu erhalten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Video-player

Der HS-Code für Video-player lautet 8521.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8521.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8521.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8521.90.00.00.0.

Einreihung von Video-player nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach Allgemeiner Vorschrift 3b wird die charakterbestimmende Haupttätigkeit eines Video-Players – die Bild- und Tonwiedergabe – als maßgeblich für die Einreihung in Position 8521 angesehen. Geräte, die zusätzlich aufzeichnen können, fallen ebenfalls unter diese Position, sofern die Wiedergabefunktion wesentlich ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Video-player

Alternative Einreihung

8521.10.00.00.0 0 %

Magnetbandgeräte

Alternative Einreihung

8528.72.20.00.0 0 %

Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät - Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Video-player (8521) ≠ Magnetbandgeräte (8521)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-player bleibt die Zolltarifnummer 8521.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Video-player (8521) ≠ Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät - Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät (8528)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-player bleibt die Zolltarifnummer 8521.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Darüber hinaus können Geräte mit zusätzlichen Funktionen in andere Kapitel fallen:

Alternative Einreihung

8521.10.00.00.0 0 %

Magnetbandgeräte

Alternative Einreihung

8528.72.20.00.0 0 %

Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät - Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Video-player ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Video-player (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEM/4960/05-18521.90.00.00.0
DVD/CD-Video-Player - zur Bild- und Tonwiedergabe von DVD, VCD, Audio-, MP3- und JPEG-CD
DEM/4947/05-18521.90.00.00.0
DVD/CD-Video-Player - zur Bild- und Tonwiedergabe von DVD, VCD, Audio-, MP3- und JPEG-CD
DEM/4958/05-18521.90.00.00.0
DVD/CD-Video-Player - zur Bild- und Tonwiedergabe von DVD, VCD, Audio-, MP3-, WMA- und JPEG/Picture-CD
DEBTI25144/23-18521.90.00.00.0
DVD-Spieler - zur Bild- und Tonwiedergabe von DVD/CDs, Speicherkarten und USB-Speichermedien
DEM/3/04-18521.90.00.00.0
Tragbarer DVD-Video und CD-Player - zur Bild- und Tonwiedergabe
DEM/338/04-18521.90.00.00.0
DVD-Videoabspielgerät - zur Bild- und Tonwiedergabe
DEM/341/04-18521.90.00.00.0
Tragbarer DVD-Video und CD-Player - zur Bild- und Tonwiedergabe
DEM/2844/04-18521.90.00.00.0
Tragbarer DVD-Video und CD-Player - zur Bild- und Tonwiedergabe
DEM/1190/06-18521.90.00.00.0
Digitales Videogerät für Speicherkarten - Wiedergabe von Video-, Audio- und Bilddateien
DEM/5785/09-18521.90.00.00.0
Videogerät zur Wiedergabe von Video- und Audiosignalen auf Wechselfestplatten
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Video-Player

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Video-Player mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Video-Player

Welche Zolltarifnummer hat ein Video-player?

Ein Video-player (DVD-Player, Media-Player, Festplattenspieler) wird unter der Zolltarifnummer 8521.90.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für Videogeräte zur Bild- und Tonwiedergabe, die keine Magnetbandgeräte sind. Die Einreihung basiert auf der Hauptfunktion der Wiedergabe und wird durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat ein Video-player?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Video-Player lautet 852190. Er umfasst Videogeräte zur Bild- und Tonwiedergabe, die nicht unter die Unterposition für Magnetbandgeräte fallen. Auf dieser 6-stelligen Ebene wird die Ware international einheitlich klassifiziert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Video-Player?

Der Drittlandszollsatz für Video-Player der Zolltarifnummer 8521.90.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an, sofern keine Steuerbefreiung greift.

Wie unterscheidet sich ein Video-player zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Video-Players erfolgt gegenüber Magnetbandgeräten (8521.10) und Fernsehempfangsgeräten mit eingebautem Videowiedergabegerät (8528.72). Ein reiner Video-Player ohne Magnetband und ohne TV-Tuner fällt eindeutig unter 8521.90. Eine Alternative wäre die Einreihung als Kombigerät, sofern ein Tuner integriert ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Video-player verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Video-Playern ist das Risiko gering, da der Zollsatz 0 % beträgt, aber falsche Angaben können dennoch zu Prüfungen durch den Zoll führen. Nutzen Sie daher den Klassifizierungsassistenten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Video-Player?

Für Video-Player besteht eine mögliche Zollaussetzung (Code 119) bei Verwendung in Luftfahrzeugen. Zudem kann eine Ausfuhrgenehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (Code 478) erforderlich sein, wenn das Gerät für militärische Zwecke geeignet ist. Ansonsten unterliegen Video-Player keinen spezifischen Einfuhrbeschränkungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Video-player?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Video-Player lautet 8521.90.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (852190), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (85219000), dem 10-stelligen TARIC-Code (8521900000) und der nationalen 11. Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Video-Player?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Position 8521 ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen betreffen meist die nationale 11. Stelle. Wir empfehlen, die Nummer regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei Neubewertungen durch den Zoll.

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