Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) ab:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelBÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE49
- PositionAndere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien4911
- Unterpositionandere491191
- UnterpositionBilder, Bilddrucke und Fotografien491191
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wand-Kunst
Der HS-Code für Wand-Kunst lautet 4911.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0.
Einreihung von Wand-Kunst nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von bedruckter Wand-Kunst erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil). Da es sich um eine zusammengesetzte Ware handelt (bedruckte Leinwand, Keilrahmen, ggf. Rahmen), ist der Bilddruck der charakterbestimmende Bestandteil.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wand-Kunst
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZiergegenstände aus unedlen Metallen – AV 1: Sofern die Wand-Kunst ausschließlich aus unedlem Metall besteht (z. B. Metall-Wandskulptur, Metall-Schmuckbild), ist Position 8306 (Ziergegenstände aus unedlen Metallen) zu prüfen. | 8306.29.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungZiergegenstände aus Holz – AV 1: Reine Holz-Wanddekorationen ohne Bilddruck fallen unter Position 4420. | 4420.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungWaren zur Innenausstattung – AV 1: Textile Wandbehänge ohne aufgedrucktes Bildmotiv können unter Position 6304 eingeordnet werden. | 6304.99.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Waren – AV 1: Textile Wanddeko ohne Funktion als Ware zur Innenausstattung. | 6307.90.98.99.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGemälde und Collagen – AV 1: Handgefertigte Kunstwerke (Ölgemälde, Aquarelle, Collagen). | 9701XX | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Wand-Kunst (4911) ≠ Ziergegenstände aus unedlen Metallen – AV 1: Sofern die Wand-Kunst ausschließlich aus unedlem Metall besteht (z. B. Metall-Wandskulptur, Metall-Schmuckbild), ist Position 8306 (Ziergegenstände aus unedlen Metallen) zu prüfen. (8306) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wand-Kunst bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wand-Kunst (4911) ≠ Ziergegenstände aus Holz – AV 1: Reine Holz-Wanddekorationen ohne Bilddruck fallen unter Position 4420. (4420) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wand-Kunst bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wand-Kunst (4911) ≠ Waren zur Innenausstattung – AV 1: Textile Wandbehänge ohne aufgedrucktes Bildmotiv können unter Position 6304 eingeordnet werden. (6304) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wand-Kunst bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere mögliche Zolltarifnummern aus anderen Kapiteln:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZiergegenstände aus unedlen Metallen – AV 1: Sofern die Wand-Kunst ausschließlich aus unedlem Metall besteht (z. B. Metall-Wandskulptur, Metall-Schmuckbild), ist Position 8306 (Ziergegenstände aus unedlen Metallen) zu prüfen. | 8306.29.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungZiergegenstände aus Holz – AV 1: Reine Holz-Wanddekorationen ohne Bilddruck fallen unter Position 4420. | 4420.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungWaren zur Innenausstattung – AV 1: Textile Wandbehänge ohne aufgedrucktes Bildmotiv können unter Position 6304 eingeordnet werden. | 6304.99.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Waren – AV 1: Textile Wanddeko ohne Funktion als Ware zur Innenausstattung. | 6307.90.98.99.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Wand-Kunst (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI14713/21-1 | Wandbild aus bedruckter Leinwand auf Keilrahmen mit Kunststoffrahmen – eingeordnet als Bilddruck 4911 91 00 90 0. | 4911.91.00.90.0 |
| DE21074/16-1 | 3D-Wanddekor Tulpen Holz/Canvas/Metall – bedrucktes Gewebe auf Keilrahmen – eingeordnet als Bilddruck 4911 91 00 90 0. | 4911.91.00.90.0 |
| DE1359/13-1 | Kunstdruck auf Leinwand mit Keilrahmen – eingeordnet als Bilddruck 4911 91 00 90 0. | 4911.91.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Importmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
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Ausfuhr
Exportmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
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