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Textilien & BekleidungKapitel 96Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Reißverschlussband: 9607.20.90.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Reißverschlussband (9607.20.90.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Reißverschlussband unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Reißverschlussband Produktbild

Reißverschlussband wird als Vorprodukt in der Koffer-, Taschen- und Textilproduktion eingesetzt. Die korrekte Einreihung hängt vom Material der Zähne und vom Fertigungszustand ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Reißverschlussband beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Reißverschlussband leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 96 - VERSCHIEDENE WAREN
  • Position: 9607 - Reißverschlüsse und Teile davon
  • Unterposition: 9607 20 - Teile
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 9607 2090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9607 2090 10 0 - Schmale Streifen mit Zähnen (Krampen) aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von Reißverschlüssen

Hinweis zur Einreihung

Die hier genannte Zolltarifnummer gilt für Reißverschlussband mit Kunststoffzähnen ohne Schieber. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Reißverschlussband

Der HS-Code für Reißverschlussband lautet 9607.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9607.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9607.20.90.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9607.20.90.10.0.

Einreihung von Reißverschlussband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Reißverschlussband folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie der AV 3a (spezifischste Warenbezeichnung). Das Produkt ist als erkennbares Teil eines Reißverschlusses (Kapitel 96, Position 9607) einzureihen. Die spezifischste Unterposition 9607209010 erfasst ausdrücklich schmale Streifen mit Kunststoffzähnen zur Reißverschlussherstellung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Reißverschlussband

Alternative Einreihung

9607.20.10.00.0 nicht ermittelt

aus unedlen Metallen (einschließlich Bänder und Streifen mit Zähnen aus unedlen Metallen)

Alternative Einreihung

9607.19.00.00.0 nicht ermittelt

andere Reißverschlüsse

Alternative Einreihung

5806.39.00.90.0 nicht ermittelt

andere Bänder aus anderen Spinnstoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Reißverschlussband (9607) ≠ aus unedlen Metallen (einschließlich Bänder und Streifen mit Zähnen aus unedlen Metallen) (9607)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reißverschlussband bleibt die Zolltarifnummer 9607.20.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Reißverschlussband (9607) ≠ andere Reißverschlüsse (9607)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reißverschlussband bleibt die Zolltarifnummer 9607.20.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Reißverschlussband (9607) ≠ andere Bänder aus anderen Spinnstoffen (5806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reißverschlussband bleibt die Zolltarifnummer 9607.20.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur bei abweichender Beschaffenheit möglich:

Alternative Einreihung

9607.20.10.00.0 nicht ermittelt

aus unedlen Metallen (einschließlich Bänder und Streifen mit Zähnen aus unedlen Metallen)

Alternative Einreihung

9607.19.00.00.0 nicht ermittelt

andere Reißverschlüsse

Alternative Einreihung

5806.39.00.90.0 nicht ermittelt

andere Bänder aus anderen Spinnstoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Reißverschlussband ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Reißverschlussband (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI23769/17-19607.20.90.10.0
Reißverschlussband, 32,5 x 4,5 cm, Kunststoffzähnchen an zwei Seitenbändern aus Spinnstoffen, für Koffer- und Taschenproduktion
DEBTI7298/18-19607.20.90.10.0
Zwei ca. 30 cm lange Stoffbänder mit Häkchen (Zähne) aus Kunststoff, für Koffer- und Taschenproduktion
DE16448/11-19607.20.90.10.0
Fertiger Reißverschluss mit Kunststoffzähnen und Schieber, in Größen 60-80 cm
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiznicht ermittelt

nicht ermittelt

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Reißverschlussband

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Reißverschlussband mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Menge ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Reißverschlussbänder

Welche Zolltarifnummer hat Reißverschlussband?

Reißverschlussband (Meterware mit Kunststoffzähnen) wird unter der Zolltarifnummer 9607.20.90.10.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer erfasst schmale Streifen mit Zähnen (Krampen) aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von Reißverschlüssen. Die Einreihung wird durch zwei verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Reißverschlussband?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Reißverschlussband lautet 960720. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer sind international einheitlich und stehen für Teile von Reißverschlüssen. Die nationale Erweiterung auf 8 Stellen (KN-Code 96072090) und 11 Stellen (9607.20.90.10.0) erfolgt durch die Kombinierte Nomenklatur der EU.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Reißverschlussband?

Der Drittlandszollsatz für Reißverschlussband (Zolltarifnummer 9607.20.90.10.0) ist in den verfügbaren Datenquellen nicht explizit ausgewiesen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die zuständige Zollstelle oder nutzen Sie das Klassifizierungstool. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich Reißverschlussband zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative zu Reißverschlussband erfolgt anhand des Zahnmaterials und des Fertigungszustands. Bei Kunststoffzähnen ist die Position 9607.20.90.10.0 einschlägig, bei Metallzähnen die Position 9607.20.10.00.0. Fertige Reißverschlüsse mit Schieber fallen unter 9607.19.00.00.0, reine Textilbänder ohne Zähne unter 5806.39.00.90.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Reißverschlussband verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Daher ist die korrekte Einreihung, gestützt auf verbindliche Auskünfte oder das Klassifizierungstool, unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Reißverschlussband?

Für Reißverschlussband (Zolltarifnummer 9607.20.90.10.0) sind derzeit keine besonderen Einfuhrbeschränkungen, Antidumpingzölle oder Embargomaßnahmen in Kraft. Es gelten die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % ist bei der Einfuhr aus Drittländern zu entrichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Reißverschlussband?

Die vollständige Zolltarifnummer für Reißverschlussband ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9607.20.90.10.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (960720), dem 8-stelligen KN-Code (96072090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9607209010) sowie der abschließenden 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Reißverschlussband?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Reißverschlussband ist die Position 9607 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Neufassungen der EU-Zolltarifverordnung.

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