Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 ist wie folgt in der Warennomenklatur eingeordnet:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6114 - Andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken
Zolltarifnummer: 6114 3000 00 0 - aus Chemiefasern
Hinweis zur Einreihung
Wichtig: Die Einreihung kann je nach Material abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Bestimmung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bralette
Der HS-Code für Bralette lautet 6114.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6114.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6114.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6114.30.00.00.0.
Einreihung von Bralette nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bralette erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Nach AV 1 ist die Position 6114 (andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken) maßgeblich. AV 6 bestimmt die Unterposition 6114.30 anhand des Materials (Chemiefasern).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bralette
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungaus Baumwolle – anwendbar bei Bralettes aus Baumwollgewirken | 6114.20.00.00.0 | 12,0 % |
| Alternative Einreihungaus Wolle oder feinen Tierhaaren | 6114.90.00.01.0 | 12,0 % |
| Alternative Einreihungandere Spinnstoffe | 6114.90.00.09.0 | 12,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bralette (6114) ≠ aus Baumwolle – anwendbar bei Bralettes aus Baumwollgewirken (6114) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bralette bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bralette (6114) ≠ aus Wolle oder feinen Tierhaaren (6114) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bralette bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bralette (6114) ≠ andere Spinnstoffe (6114) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bralette bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Position 6114 kommen auch andere Kapitel in Betracht, die jedoch aus fachlichen Gründen ausgeschlossen sind:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungaus Baumwolle – anwendbar bei Bralettes aus Baumwollgewirken | 6114.20.00.00.0 | 12,0 % |
| Alternative Einreihungaus Wolle oder feinen Tierhaaren | 6114.90.00.01.0 | 12,0 % |
| Alternative Einreihungandere Spinnstoffe | 6114.90.00.09.0 | 12,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bralette ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bralette (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE10354/16-1 | Strick Bralette für Frauen aus 94 % Rayon, 6 % Elasthan – eingeordnet als 'Andere Kleidung aus Gewirken, aus Chemiefasern' | 6114.30.00.00.0 |
| DEF/6325/07-1 | Soft Bra aus 49 % Viskose, 3 % Elastan, 48 % Baumwolle – eingeordnet als 'Andere Kleidung aus Gewirken, aus Chemiefasern' | 6114.30.00.00.0 |
| DEBTI20617/19-1 | Bustier/Bralette aus 100 % synthetischen Chemiefasern (Raschelspitze) | 6114.30.00.00.0 |
| DEBTI37171/18-1 | Bralette aus 95 % Polyamid, 5 % Elasthan | 6114.30.00.00.0 |
| DEBTI57341/19-1 | Bralette PURE Ceramicwarm seamless aus 89 % Polyamid, 11 % Elasthan | 6114.30.00.00.0 |
| DE574/15-1 | BH-ähnliches Bustier aus 95 % Baumwolle, 5 % Elasthan | 6114.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
Zollrechner für Bralette
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Bralette mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
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