Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus folgenden Hierarchieebenen zusammen:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN62
- PositionKleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 59076210
- Zolltarifnummerandere Kleidung für Frauen oder Mädchen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Regenbekleidung
Der HS-Code für Regenbekleidung lautet 6210.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6210.50.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6210.50.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6210.50.00.00.0.
Einreihung von Regenbekleidung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Regenbekleidung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Kleidung für Männer oder Knaben - für Regenbekleidung mit Männer-/Herrenausführung aus Pos. 5903 | 6210.40.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungAnoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren (Männer) - wenn die Ware die Merkmale der Pos. 6201 erfüllt | 6210.20.00.10 | 12 % |
| Alternative EinreihungAnoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren (Frauen) - wenn die Ware die Merkmale der Pos. 6202 erfüllt | 6210.30.00.10 | 12 % |
| Alternative EinreihungBekleidung aus Kunststoffen (Kap. 39) | 3926.20.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleidung aus Gewirken oder Gestricken der Pos. 5903 | 6113.00.90.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Regenbekleidung (6210) ≠ andere Kleidung für Männer oder Knaben - für Regenbekleidung mit Männer-/Herrenausführung aus Pos. 5903 (6210) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Regenbekleidung bleibt die Zolltarifnummer 6210.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Regenbekleidung (6210) ≠ Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren (Männer) - wenn die Ware die Merkmale der Pos. 6201 erfüllt (6210) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Regenbekleidung bleibt die Zolltarifnummer 6210.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Regenbekleidung (6210) ≠ Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren (Frauen) - wenn die Ware die Merkmale der Pos. 6202 erfüllt (6210) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Regenbekleidung bleibt die Zolltarifnummer 6210.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBekleidung aus Kunststoffen (Kap. 39) | 3926.20.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleidung aus Gewirken oder Gestricken der Pos. 5903 | 6113.00.90.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Regenbekleidung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI50664/22-1 | andere Kleidung für Frauen oder Mädchen (Kleidung aus Erzeugnissen der Pos. 5903) | 6210.50.00.00.0 |
| DEF/686/09-1 | andere Kleidung für Männer oder Knaben (Kleidung aus Erzeugnissen der Pos. 5903) | 6210.40.00.00.0 |
| DEHH/1133/08-1 | Bekleidung aus Kunststoffen (PVC, TPU, EVA – reine Folien) | 3926.20.00.00.0 |
| DE14614/14-1 | Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Pos. 5903 (andere) | 6113.00.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Regenbekleidung mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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