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Textilien & BekleidungKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Winterstiefel: 6404.19.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Winterstiefel (6404.19.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Winterstiefel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Winterstiefel Produktbild

Winterstiefel sind knöchelhohe oder höhere gefütterte Schuhe für den Einsatz bei Kälte. Maßgeblich für die zolltarifliche Einreihung ist der Materialmix: Ein Oberteil aus Spinnstoffen (Textil, oft beschichtet) und eine Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff. Die verbindliche vZTA-Datenbank belegt für handelsübliche Winterstiefel einhellig den Code 6404.19.90.00.0. Abweichungen sind bei abweichender Machart oder Materialdominanz möglich – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Winterstiefel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Winterstiefel ist in der folgenden Warenhierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verankert:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6404 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
  • Unterposition: 6404 11 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff
  • Unterposition: 6404 19 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6404 1990 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 gilt für typische Winterstiefel mit Spinnstoffoberteil und Kunststoffsohle. Abweichungen in der Machart (z.B. genäht vs. vulkanisiert) oder der Materialdominanz (Kunststoff statt Textil) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungsassistenten, um Ihren konkreten Artikel prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Winterstiefel

Der HS-Code für Winterstiefel lautet 6404.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6404.19.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6404.19.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6404.19.90.00.0.

Einreihung von Winterstiefel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die zolltarifliche Einreihung von Winterstiefeln folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Winterstiefel

Alternative Einreihung

6402.91.90.00.0 16,9 %

Alternative für Winterstiefel, deren Oberteil charaktergebend aus Kautschuk/Kunststoff besteht (nicht nur beschichteter Spinnstoff). Ebenfalls durch vZTA belegt (z.B. DEBTI29085/20-1).

Alternative Einreihung

6401.92.10.00.0 16,9 %

Gummistiefel – wasserdichte Schuhe der Position 6401, die durch Vulkanisation oder Kleben (nicht Nähen) gefertigt sind.

Alternative Einreihung

6402.11.00.00.0 16,9 %

Skistiefel und Skilanglaufschuhe – Sportschuhe der Position 6402.

Alternative Einreihung

6405.20.99.00.0 16,9 %

Andere Schuhe aus Spinnstoffen (Filzstiefel).

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Winterstiefel (6404) ≠ Alternative für Winterstiefel, deren Oberteil charaktergebend aus Kautschuk/Kunststoff besteht (nicht nur beschichteter Spinnstoff). Ebenfalls durch vZTA belegt (z.B. DEBTI29085/20-1). (6402)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Winterstiefel bleibt die Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Winterstiefel (6404) ≠ Gummistiefel – wasserdichte Schuhe der Position 6401, die durch Vulkanisation oder Kleben (nicht Nähen) gefertigt sind. (6401)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Winterstiefel bleibt die Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Winterstiefel (6404) ≠ Skistiefel und Skilanglaufschuhe – Sportschuhe der Position 6402. (6402)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Winterstiefel bleibt die Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihungen außerhalb des Schuh-Kapitels sind bei Winterstiefeln nicht praxisrelevant, da die Warenbeschreibung eindeutig in Kapitel 64 fällt.

Alternative Einreihung

6402.91.90.00.0 16,9 %

Alternative für Winterstiefel, deren Oberteil charaktergebend aus Kautschuk/Kunststoff besteht (nicht nur beschichteter Spinnstoff). Ebenfalls durch vZTA belegt (z.B. DEBTI29085/20-1).

Alternative Einreihung

6401.92.10.00.0 16,9 %

Gummistiefel – wasserdichte Schuhe der Position 6401, die durch Vulkanisation oder Kleben (nicht Nähen) gefertigt sind.

Alternative Einreihung

6402.11.00.00.0 16,9 %

Skistiefel und Skilanglaufschuhe – Sportschuhe der Position 6402.

Alternative Einreihung

6405.20.99.00.0 16,9 %

Andere Schuhe aus Spinnstoffen (Filzstiefel).

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Winterstiefel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Winterstiefel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10091/14-16404.19.90.00.0
Kinder Schneestiefel – Oberteil Spinnstoff, Sohle Kunststoff
DEBTI4492/25-16404.19.90.00.0
Thermo-Winterschuhe – Oberteil Spinnstoff, Sohle Kunststoff
DE15855/16-16404.19.90.00.0
Damen Thermostiefel – Oberteil Spinnstoff, Sohle Kunststoff
DE11867/15-16404.19.90.00.0
Almwalker Winter Boots – Oberteil Spinnstoff, Sohle Kautschuk
DEBTI32013/23-16404.19.90.00.0
Kälteschutzstiefel – Oberteil Spinnstoff, Sohle Kautschuk
DEBTI4492/25-16404.19.90.00.0
Thermo-Winterschuhe – explizite Abgrenzung zu Pos. 6401
DEF/2462/08-16404.19.90.00.0
Thermostiefel – 'nicht für Sportzwecke'
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

16,9 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China16,9 %

Drittlandszoll

USA16,9 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan4,6 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien11,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand16,9 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Winterstiefel

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Winterstiefel auf Basis der Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 inklusive Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Winterstiefel

Welche Zolltarifnummer hat Winterstiefel?

Winterstiefel werden unter der Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, sofern es sich nicht um Sportschuhe oder wasserdichte Schuhe handelt.

Welchen HS-Code hat Winterstiefel?

Der HS-Code für Winterstiefel lautet 640419. Dies ist ein 6-stelliger Code, der im Harmonisierten System die Position 6404 (Schuhe mit Spinnstoffoberteil) und die Unterposition 6404 19 (andere Schuhe, nicht Sportschuhe) erfasst.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Winterstiefel?

Der Drittlandszollsatz für Winterstiefel der Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 beträgt 16,9 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz reduziert oder aufgehoben sein.

Wie unterscheidet sich Winterstiefel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Winterstiefeln erfolgt gegenüber wasserdichten Gummistiefeln (Position 6401), Skistiefeln (Position 6402) und Sportschuhen (6404 11). Eine Alternative zu 6404.19.90.00.0 ist die Position 6402.91.90.00.0, wenn das Oberteil charaktergebend aus Kautschuk oder Kunststoff besteht. Maßgeblich ist die stoffliche Beschaffenheit der Außenfläche des Oberteils.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Winterstiefel verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im Extremfall kann eine falsche Einreihung als Zollvergehen gewertet werden. Nutzen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) oder unseren Klassifizierungsassistenten, um sicherzugehen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Winterstiefel?

Für Winterstiefel der Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 gelten EU-Einfuhrkontrollen für Robbenerzeugnisse (Code 746) sowie Kontrollen nach dem Artenschutzübereinkommen CITES (Code 710), falls die Stiefel Bestandteile geschützter Arten enthalten. Für die Ausfuhr ist eine CITES-Ausfuhrkontrolle (Code 715) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Winterstiefel?

Die Zolltarifnummer für Winterstiefel ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6404.19.90.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (640419), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (64041990) und der 10-stelligen TARIC-Nummer (6404199000) sowie einer weiteren Unterteilung auf nationaler Ebene.

Ändern sich Zolltarifnummern für Winterstiefel?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Aktuell ist die Nummer 6404.19.90.00.0 gültig. Wir empfehlen, die Aktualität vor jeder Einfuhr zu prüfen, da die EU regelmäßig Unterpositionen anpasst oder neue schafft.

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