Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Winterstiefel ist in der folgenden Warenhierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verankert:
- AbschnittKap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus MenschenhaarenXII
- KapitelSCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON64
- PositionSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen6404
- UnterpositionSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff640411
- Unterpositionandere640419
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Winterstiefel
Der HS-Code für Winterstiefel lautet 6404.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6404.19.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6404.19.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6404.19.90.00.0.
Einreihung von Winterstiefel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung von Winterstiefeln folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Winterstiefel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAlternative für Winterstiefel, deren Oberteil charaktergebend aus Kautschuk/Kunststoff besteht (nicht nur beschichteter Spinnstoff). Ebenfalls durch vZTA belegt (z.B. DEBTI29085/20-1). | 6402.91.90.00.0 | 16,9 % |
| Alternative EinreihungGummistiefel – wasserdichte Schuhe der Position 6401, die durch Vulkanisation oder Kleben (nicht Nähen) gefertigt sind. | 6401.92.10.00.0 | 16,9 % |
| Alternative EinreihungSkistiefel und Skilanglaufschuhe – Sportschuhe der Position 6402. | 6402.11.00.00.0 | 16,9 % |
| Alternative EinreihungAndere Schuhe aus Spinnstoffen (Filzstiefel). | 6405.20.99.00.0 | 16,9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Winterstiefel (6404) ≠ Alternative für Winterstiefel, deren Oberteil charaktergebend aus Kautschuk/Kunststoff besteht (nicht nur beschichteter Spinnstoff). Ebenfalls durch vZTA belegt (z.B. DEBTI29085/20-1). (6402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Winterstiefel bleibt die Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Winterstiefel (6404) ≠ Gummistiefel – wasserdichte Schuhe der Position 6401, die durch Vulkanisation oder Kleben (nicht Nähen) gefertigt sind. (6401) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Winterstiefel bleibt die Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Winterstiefel (6404) ≠ Skistiefel und Skilanglaufschuhe – Sportschuhe der Position 6402. (6402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Winterstiefel bleibt die Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Winterstiefel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE10091/14-1 | Kinder Schneestiefel – Oberteil Spinnstoff, Sohle Kunststoff | 6404.19.90.00.0 |
| DEBTI4492/25-1 | Thermo-Winterschuhe – Oberteil Spinnstoff, Sohle Kunststoff | 6404.19.90.00.0 |
| DE15855/16-1 | Damen Thermostiefel – Oberteil Spinnstoff, Sohle Kunststoff | 6404.19.90.00.0 |
| DE11867/15-1 | Almwalker Winter Boots – Oberteil Spinnstoff, Sohle Kautschuk | 6404.19.90.00.0 |
| DEBTI32013/23-1 | Kälteschutzstiefel – Oberteil Spinnstoff, Sohle Kautschuk | 6404.19.90.00.0 |
| DEBTI4492/25-1 | Thermo-Winterschuhe – explizite Abgrenzung zu Pos. 6401 | 6404.19.90.00.0 |
| DEF/2462/08-1 | Thermostiefel – 'nicht für Sportzwecke' | 6404.19.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
16,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 16,9 % | Drittlandszoll |
| USA | 16,9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 4,6 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 11,9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 16,9 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Winterstiefel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Winterstiefel auf Basis der Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 inklusive Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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