Zum Hauptinhalt springen
Kosmetik und PflegeKapitel 33Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsmittel: 3306.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsmittel (3306.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Zahnaufhellungsmittel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Zahnaufhellungsmittel Produktbild

Für Zahnaufhellungsmittel sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zahnaufhellungsmittel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Einreihung von Zahnaufhellungsmitteln im Zolltarif ergibt sich aus folgender Hierarchie:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 33 - ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  • Position: 3306 - Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3306 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Zahnaufhellungsmitteln erfordert eine genaue Beschreibung der Zusammensetzung und Aufmachung. Peroxidhaltige Gele fallen unter 3306.90.00.00.0. Nutzen Sie für eine verbindliche Einreihung das oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsmittel

Der HS-Code für Zahnaufhellungsmittel lautet 3306.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3306.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3306.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3306.90.00.00.0.

Einreihung von Zahnaufhellungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Zahnaufhellungsmitteln erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1. Die Position 3306 erfasst zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel. Waren mit Peroxiden zur kosmetischen Zahnaufhellung erfüllen die Kriterien dieser Position, da sie der Mundpflege durch Aufhellung dienen und kein Zahnputzmittel (3306.10) oder mechanisches Hilfsmittel sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsmittel

Alternative Einreihung

3306.10.00.00.0 0 %

Zahnputzmittel

Alternative Einreihung

3306.20.00.00.0 0 %

Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)

Alternative Einreihung

3407.00.00.00.0 0 %

Modelliermassen, Dentalwachs, Zahnabdruckmassen

Alternative Einreihung

3006.40.00.00.0 0 %

Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zahnaufhellungsmittel (3306) ≠ Zahnputzmittel (3306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnaufhellungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zahnaufhellungsmittel (3306) ≠ Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide) (3306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnaufhellungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zahnaufhellungsmittel (3306) ≠ Modelliermassen, Dentalwachs, Zahnabdruckmassen (3407)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnaufhellungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb der Position 3306 ist nur möglich, wenn die Ware keinen aufhellenden oder pflegenden Zweck für Zähne und Mundhöhle hat. Das betrifft allgemeine Körperpflegemittel oder reine chemische Grundstoffe.

Alternative Einreihung

3306.10.00.00.0 0 %

Zahnputzmittel

Alternative Einreihung

3306.20.00.00.0 0 %

Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)

Alternative Einreihung

3407.00.00.00.0 0 %

Modelliermassen, Dentalwachs, Zahnabdruckmassen

Alternative Einreihung

3006.40.00.00.0 0 %

Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsmittel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnaufhellungsmittel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE3984/13-13306.90.00.00.0
Zahnaufheller-Kit mit Gel (Carbamidperoxid), Zahncreme und Zubehör
DE8837/10-13306.90.00.00.0
Zahnweissersystem (Zahnbleichmittel) mit Peroxiden
DE16976/16-13306.90.00.00.0
Bleichmittel für Zähne in Plastikstift mit Pinselauftrag
DE521/15-13306.90.00.00.0
Zahnaufhellungs-Gel in Spritzen für Schienen
DE5661/14-13306.90.00.00.0
Zahnaufheller-Gel in Spritzen (Basis+Katalysator)
DEBTI34234/23-13306.90.00.00.0
Zahnaufhellungs-Gel in Spritzen für Schienen
DE5660/14-13306.90.00.00.0
Kunststoffschienen mit Zahnaufheller-Gel vorpräpariert
DEK/810/04-13306.90.00.00.0
Gel zur Zahnaufhellung in Flasche mit Pinsel
DEBTI34244/23-13306.90.00.00.0
Zahnaufheller-Gel in Spritzen (Basis+Katalysator)
DEBTI32205/23-13306.90.00.00.0
Kunststoffschienen mit Zahnaufheller-Gel vorpräpariert
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Wichtige Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrabgabenrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Zahnaufhellungsmittel mit dem Einfuhrabgabenrechner. Basis ist der Drittlandszollsatz von 0 % zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsmittel

Welche Zolltarifnummer hat Zahnaufhellungsmittel?

Die Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsmittel lautet 3306.90.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für kosmetische Zubereitungen in Gel-, Kit- oder Stiftform, die Peroxide wie Carbamidperoxid enthalten und zur Aufhellung der Zähne bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat Zahnaufhellungsmittel?

Der HS-Code für Zahnaufhellungsmittel ist 330690. Er leitet sich aus dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation ab und umfasst zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel der Position 3306.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zahnaufhellungsmittel?

Der Drittlandszollsatz für Zahnaufhellungsmittel unter der Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr aus Drittländern die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.

Wie unterscheidet sich Zahnaufhellungsmittel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zu Zahnputzmitteln (3306.10) und zu pharmazeutischen Dentalprodukten (3006.40). Eine Alternative stellt die Einreihung als allgemeines Schönheitsmittel (3304.99) dar, sofern das Produkt nicht für die Zahnpflege bestimmt ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsmittel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung ist es ratsam, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu beantragen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zahnaufhellungsmittel?

Ja, für Zahnaufhellungsmittel gilt die REACH-Einfuhrkontrolle (Maßnahmencode 761). Die chemischen Stoffe, insbesondere Peroxide, müssen gemäß der EU-Chemikalienverordnung REACH registriert und konform sein. Zudem unterliegt die Ware der Einfuhrumsatzsteuer.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsmittel?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsmittel lautet 3306.90.00.00.0. Sie setzt sich aus 4-stelliger Position (3306), 2-stelliger KN-Unterposition (90) und weiteren Unterteilungen für TARIC und nationale Statistikcodes zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zahnaufhellungsmittel?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die 6-stellige HS-Code-Ebene (330690) ist stabil, während die 8- und 11-stelligen Ebenen jährlich überprüft werden sollten. Die aktuell gültige Nummer ist 3306.90.00.00.0.

Lassen Sie Ihre Zahnaufhellungsmittel in Sekunden klassifizieren

Das Klassifizierungstool führt Sie durch die Einreihung. Geben Sie einfach die Eigenschaften Ihres Produkts ein und erhalten Sie die passende Zolltarifnummer samt Zollsatz und Maßnahmen.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer