Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Einreihung von Zahnaufhellungsmitteln im Zolltarif ergibt sich aus folgender Hierarchie:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 33 - ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- Position: 3306 - Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen
Zolltarifnummer: 3306 9000 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Zahnaufhellungsmitteln erfordert eine genaue Beschreibung der Zusammensetzung und Aufmachung. Peroxidhaltige Gele fallen unter 3306.90.00.00.0. Nutzen Sie für eine verbindliche Einreihung das oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsmittel
Der HS-Code für Zahnaufhellungsmittel lautet 3306.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3306.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3306.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3306.90.00.00.0.
Einreihung von Zahnaufhellungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zahnaufhellungsmitteln erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1. Die Position 3306 erfasst zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel. Waren mit Peroxiden zur kosmetischen Zahnaufhellung erfüllen die Kriterien dieser Position, da sie der Mundpflege durch Aufhellung dienen und kein Zahnputzmittel (3306.10) oder mechanisches Hilfsmittel sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsmittel
Alternative Einreihung
Zahnputzmittel
Alternative Einreihung
Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)
Alternative Einreihung
Modelliermassen, Dentalwachs, Zahnabdruckmassen
Alternative Einreihung
Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Zahnaufhellungsmittel (3306) ≠ Zahnputzmittel (3306)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnaufhellungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zahnaufhellungsmittel (3306) ≠ Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide) (3306)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnaufhellungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zahnaufhellungsmittel (3306) ≠ Modelliermassen, Dentalwachs, Zahnabdruckmassen (3407)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnaufhellungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb der Position 3306 ist nur möglich, wenn die Ware keinen aufhellenden oder pflegenden Zweck für Zähne und Mundhöhle hat. Das betrifft allgemeine Körperpflegemittel oder reine chemische Grundstoffe.
Alternative Einreihung
Zahnputzmittel
Alternative Einreihung
Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)
Alternative Einreihung
Modelliermassen, Dentalwachs, Zahnabdruckmassen
Alternative Einreihung
Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsmittel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnaufhellungsmittel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Wichtige Maßnahmen bei der Einfuhr
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Einfuhrabgabenrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Zahnaufhellungsmittel mit dem Einfuhrabgabenrechner. Basis ist der Drittlandszollsatz von 0 % zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Kosmetik und Pflege
Entdecken Sie weitere Produkte aus dem Bereich Kosmetik und Pflege, die ebenfalls unter Kapitel 33 des Zolltarifs fallen.
