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Bau & InstallationKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zementklinker: 2523.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Zementklinker (2523.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Zementklinker unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Zementklinker Produktbild

Zementklinker ist ein gebranntes granuläres Zwischenprodukt aus Kalkstein und Ton, das als Ausgangsstoff für die Zementherstellung dient. Die korrekte Einreihung hängt vom Verarbeitungszustand ab: Ungemahlener Klinker fällt unter 2523.10, fertig gemahlener Zement unter andere Unterpositionen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zementklinker beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2523.10.00.00.0 für Zementklinker ist im Abschnitt V (Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe) des Harmonisierten Systems eingeordnet. Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2523 - Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2523 1000 00 0 - Zementklinker

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die Einreihung von Zementklinker erfordert genaue Kenntnis der Beschaffenheit und des Verarbeitungszustands. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Bestimmung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zementklinker

Der HS-Code für Zementklinker lautet 2523.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2523.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2523.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2523.10.00.00.0.

Einreihung von Zementklinker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Zementklinker in die Position 2523.10 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. AV 1 besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Position 2523 nennt ausdrücklich „Zement (einschließlich Zementklinker)“. AV 6 bestimmt, dass für die Unterpositionen die gleichen Regeln gelten; die Unterposition 2523.10 ist die einzige, die explizit „Zementklinker“ aufführt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zementklinker

Alternative Einreihung

2523.29.00.00.0 1,7 %

Portlandzement, anderer (fertiger Zement, nicht Klinker)

Alternative Einreihung

2523.21.00.00.0 1,7 %

Portlandzement, weiß

Alternative Einreihung

2523.30.00.00.0 1,7 %

Tonerdezement

Alternative Einreihung

2523.90.00.00.0 1,7 %

anderer Zement

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zementklinker (2523) ≠ Portlandzement, anderer (fertiger Zement, nicht Klinker) (2523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zementklinker bleibt die Zolltarifnummer 2523.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zementklinker (2523) ≠ Portlandzement, weiß (2523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zementklinker bleibt die Zolltarifnummer 2523.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zementklinker (2523) ≠ Tonerdezement (2523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zementklinker bleibt die Zolltarifnummer 2523.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Darüber hinaus können auch andere Positionen des Zolltarifs für zementähnliche Produkte relevant sein:

Alternative Einreihung

2523.29.00.00.0 1,7 %

Portlandzement, anderer (fertiger Zement, nicht Klinker)

Alternative Einreihung

2523.21.00.00.0 1,7 %

Portlandzement, weiß

Alternative Einreihung

2523.30.00.00.0 1,7 %

Tonerdezement

Alternative Einreihung

2523.90.00.00.0 1,7 %

anderer Zement

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zementklinker ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zementklinker (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI24100/22-12523.10.00.00.0
Klinkeradditiv für die Zementproduktion – Zubereitung als Additiv, kein Zementklinker
DEBTI6709/24-12523.10.00.00.0
Dekoartikel aus Portland-Zement-Steinmehl-Gemisch
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Zementklinker

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Zollrechner für Zementklinker

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Zementklinker mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und CBAM-Kosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Zementklinker

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zementklinker

Welche Zolltarifnummer hat Zementklinker?

Die Zolltarifnummer für Zementklinker lautet 2523.10.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer ist die produktspezifischste Einreihung für gebrannten Zementklinker, der als Zwischenprodukt für die Zementherstellung dient. Sie leitet sich aus der Position 2523 (Zement, einschließlich Zementklinker) und der Unterposition 2523.10 (Zementklinker) ab.

Welchen HS-Code hat Zementklinker?

Der HS-Code für Zementklinker ist 252310. Dies sind die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 2523.10.00.00.0. Der HS-Code wird international im Harmonisierten System verwendet und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zementklinker?

Der Drittlandszollsatz für Zementklinker (2523.10.00.00.0) beträgt 1,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Zollpräferenzabkommen, wie z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Für Länder mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Zementklinker zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Zementklinker erfolgt gegenüber fertigem Zement. Während Klinker als Zwischenprodukt in die Position 2523.10 fällt, wird fertiger Portlandzement unter 2523.29 eingereiht. Eine Alternative ist die Einreihung als weißer Portlandzement (2523.21) oder Tonerdezement (2523.30). Die Abgrenzung erfolgt anhand des Verarbeitungszustands: Klinker ist ungemahlen, Zement ist gemahlen und mit Calciumsulfat versetzt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Zementklinker verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Bußgelder und Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Im schlimmsten Fall kann die Ware zurückgewiesen oder beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die richtige Nummer zu ermitteln.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zementklinker?

Ja, für Zementklinker gelten besondere Maßnahmen: Zum einen die REACH-Einfuhrkontrolle (Code 761), da es sich um einen chemischen Stoff handelt. Zum anderen unterliegt die Einfuhr dem CBAM (CO2-Grenzausgleichssystem, Code 775), da bei der Herstellung von Klinker erhebliche CO2-Emissionen entstehen. Importeure müssen über die Emissionen berichten und zukünftig CO2-Zertifikate erwerben.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Zementklinker?

Die Zolltarifnummer für Zementklinker ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2523.10.00.00.0. Die ersten 6 Stellen (252310) bilden den HS-Code, die Stellen 7 und 8 (00) die Kombinierte Nomenklatur, die Stellen 9 und 10 (00) den TARIC-Code und die 11. Stelle (0) die nationale zusätzliche Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zementklinker?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 2523.10 für Zementklinker ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um sicherzustellen, dass die verwendete Nummer noch gültig ist.

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