Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 ist wie folgt aufgebaut:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3824 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 3824 91 - andere
- Unterposition: 3824 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9945 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9975 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9992 - chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9993 - andere
Zolltarifnummer: 3824 9993 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung von Aerosolen erfordert eine genaue Kenntnis des Inhaltsstoffs. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aerosol
Der HS-Code für Aerosol lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.93.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.93.90.0.
Einreihung von Aerosol nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Aerosolen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (spezifischere Position geht vor). Enthält das Aerosol einen bestimmten Wirkstoff (z. B. Biozid), ist die spezifischere Position (z. B. 3808) maßgeblich. Fehlt eine spezifischere Einreihung, verbleibt die Ware in der Auffangposition 3824.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aerosol
Alternative Einreihung
Desinfektionsmittel - technische Aerosole mit HFKW, GWP >= 150
Alternative Einreihung
Mechanische Apparate zum Verspritzen/Zerstäuben von Flüssigkeiten (leere/ungefüllte Sprühflaschen)
Alternative Einreihung
Andere Erzeugnisse der Position 3808 (Insektizide etc. in Aerosolform)
Alternative Einreihung
Klebstoffe in Aerosolform als technische Aerosole mit HFKW
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Aerosol (3824) ≠ Desinfektionsmittel - technische Aerosole mit HFKW, GWP >= 150 (3808)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aerosol bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aerosol (3824) ≠ Mechanische Apparate zum Verspritzen/Zerstäuben von Flüssigkeiten (leere/ungefüllte Sprühflaschen) (8424)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aerosol bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aerosol (3824) ≠ Andere Erzeugnisse der Position 3808 (Insektizide etc. in Aerosolform) (3808)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aerosol bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen in andere Kapitel sind möglich, wenn die Ware nicht als chemische Zubereitung, sondern als leeres Behältnis oder reines Gas vorliegt.
Alternative Einreihung
Desinfektionsmittel - technische Aerosole mit HFKW, GWP >= 150
Alternative Einreihung
Mechanische Apparate zum Verspritzen/Zerstäuben von Flüssigkeiten (leere/ungefüllte Sprühflaschen)
Alternative Einreihung
Andere Erzeugnisse der Position 3808 (Insektizide etc. in Aerosolform)
Alternative Einreihung
Klebstoffe in Aerosolform als technische Aerosole mit HFKW
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aerosol ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aerosol (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Aerosol
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Aerosol
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Aerosol mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen für Aerosol
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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